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# taz.de -- Privatwirtschaft und Behinderung: Nahles hofft auf guten Willen
> Die Opposition und die Bundessozialministerin sind nicht zufrieden:
> Privatunternehmen sind von den neuen Behindertengesetzen ausgenommen.
Bild: Behinderte Menschen protestieren am 12. Mai nahe dem Bundestag gegen umst…
Berlin taz | Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert, dass niemand wegen
einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zudem hat die Bundesregierung
die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, nach der Behinderte ein
Anrecht haben auf Inklusion, Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes
Leben. Dem versuchen zwei neue Gesetze gerecht zu werden.
Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsgesetzes soll das
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das seit Mai 2002 gilt, erweitern.
Laut BGG musste der Bund bisher nur bei Neubauten oder großen Um- und
Erweiterungsbauten auf Barrierefreiheit achten. Nun sollen auch Hindernisse
in bestehenden Gebäuden angegangen werden – im öffentlichen Bereich. Die
Behörden müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum
weiteren Abbau von Barrieren in Gebäuden, die vom Bund verwaltet werden,
erarbeiten.
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) räumte dazu am Donnerstag ein:
„Was das vorliegende Gesetz angeht, sage ich ganz offen: Ja, auch mir fehlt
im BGG der private Sektor. Den hätte ich gerne im Gesetz dabeigehabt. Das
ist leider dieses Mal nicht gelungen – aber dann beim nächsten Mal!“ Nahles
sagte, sie setze darauf, dass das neue BGG auch die private Wirtschaft zum
„Mitmachen“ und „Nachahmen“ anrege.
Der erste Entwurf des neuen Bundesteilhabegesetzes ist derzeit noch in der
Phase des Abstimmung zwischen den Ministerien. Danach soll es bei der
Anrechnung von eigenen Einkommen auf Kosten der Eingliederungshilfe und
Hilfe zur Pflege einen Freibetrag von 260 Euro pro Monat geben, der auf die
geltenden Einkommensgrenzen addiert wird.
Für die Vermögen der Empfänger von Eingliederungshilfe (ohne Hilfe zur
Pflege) gilt künftig ein Freibetrag von 25.000 Euro. Da viele Betroffene
aber auch häusliche Assistenz und Pflegeleistungen brauchen, ändert sich
für sie so gut wie nichts – denn bei der Hilfe zur Pflege gilt nach wie vor
nur ein Vermögensfreibetrag von 2.600 Euro. Lebens- und Ehepartner werden
in diese Anrechnungen voll mit einbezogen. Das erschwere Behinderten das
Eingehen von Partnerschaften, kritisieren Sozialverbände.
Linkspartei und Grüne rügten beide Gesetze. Die Linke bemängelte, der
Regierung fehle der Mut, eine umfassende Barrierefreiheit in allen
Lebensbereichen umzusetzen. Die Grünen bezeichneten das
Gleichstellungsgesetz als „lahme Ente“. Nach Ansicht des Deutschen
Behindertenrates (DBR) erfüllt das Gleichstellungsgesetz die Erwartungen
nicht, weil beim Abbau von Barrieren die Privatwirtschaft nicht in die
Pflicht genommen werde.
13 May 2016
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Andrea Nahles
Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderung
Leben mit Behinderung
Bundesteilhabegesetz
Bundesteilhabegesetz
Inklusion
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