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# taz.de -- Spaßbremse Naturschutz: Angelverbot für Hobbyfischer
> Das Bundesumweltministerium will das Freizeitangeln in Schutzgebieten auf
> See verbieten. Der Nabu unterstützt das, Fischer halten es für
> unverhältnismäßig.
Bild: Noch ist das auch für Hobby-Fischer erlaubt: Angel auf Nord- und Ostsee …
HAMBURG taz | Die Bundesregierung will das Hobbyangeln in den
Naturschutzgebieten von Nord- und Ostsee verbieten. Das sieht eine
Verordnung vor, mit der das Bundesumweltministerium das geltende EU-Recht
im deutschen Teil der beiden Meere umsetzen will. Während der
Naturschutzbund (Nabu) die Pläne unterstützt, bezeichnet sie der Deutsche
Fischereiverband als unverhältnismäßig und die Landespolitik sorgt sich um
den Tourismus.
Das Bundesumweltministerium begründet die geplanten Einschränkungen in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands damit, dass die
Bestände wichtiger Fischarten wie des Dorschs erhalten werden sollen. Die
Verordnung habe vor allem die biologische Vielfalt und den Artenschutz im
Blick. Neben der Fischerei solle auch der Bootsverkehr außerhalb der
Schifffahrtsrouten eingeschränkt werden, weil er viele Seevögel empfindlich
störe. Von der Verordnung seien aber nur 30 Prozent der AWZ betroffen, 70
Prozent stünden weiterhin zur Verfügung.
Der Nabu hat sich jetzt hinter die Pläne der Bundesregierung gestellt. Er
stützt sich auf Angaben des Von-Thünen-Instituts für Ostseefischerei, nach
denen die Freizeitangler fast 70 Prozent der Fangmenge erreichen, die die
Berufsfischer aus dem Meer holen. Der Nabu kritisiert, dass diese Entnahme
nicht auf die maximal zulässige Fangquote angerechnet werde. Sie verzögere
die Erholung der Fischbestände und schade den Lebensgemeinschaften in
Riffen.
Der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts Uwe Krumme bestätigt, dass
die Hobbyfischer fast genauso viel fischen wie die Berufsfischer. „Große
Habitatszerstörungen sind aber nicht nachgewiesen“, berichtet er. Es
fehlten allerdings Nachweise, dass die geplanten Schutzvorschriften
wirkten. „Bis es die nicht gibt, sehe ich keine Schädigung dadurch, dass
jemand seine Angel ins Wasser hält, schließlich gibt es Dorsche auch immer
noch“, sagt Krumme.
„In Hinblick auf die Entnahme ist die Maßnahme sinnvoll“, urteilt der
Umweltverband WWF. In ihren Fangmethoden unterscheide sich die Freizeit-
allerdings von der Berufsfischerei. Dort komme es zu mehr Störungen als bei
der Freizeitfischerei.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) und
Umweltminister Habeck (Grüne) äußerten sich kürzlich ablehnend gegenüber
dem geplanten Verbot in der AWZ-Schutzgebietsverordnung. Meyer hält den
Dorschschutz durch kontrollierte Fischerei für sinnvoller, als ein
Angelverbot, vor allem, weil es dem Tourismus schaden könnte. Habeck hält
das Verbot des Freizeitangelns für übertrieben, weil es kaum Auswirkungen
auf die Fischbestände habe.
Der deutsche Fischerverband bezeichnet das Verbot mit der gegebenen
Begründung als unverhältnismäßig und sieht ein pauschales Verbot als nicht
sinnvoll an. „Die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen wünsche wir
uns anhand von Zahlen, Daten und Fakten besser belegt und differenziert“,
sagt sein Sprecher.
Das Bundesumweltministerium will die Entwürfe in nächster Zeit mit den
verschiedenen Verbänden und Interessengruppen besprechen und überarbeiten.
Mögliche Folgen des Verbots, wie die Schwächung des Tourismus, würden in
die Überlegungen einbezogen und geprüft, versichert der
Ministeriumssprecher.
9 Mar 2016
## AUTOREN
Melina Seiler
## TAGS
Fischerei
Angeln
Tourismus
Naturschutz
Meeresschutz
Fischerei
Saarland
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