# taz.de -- Justiz in Rostock: Richter darf nicht alles tragen | |
> Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil, | |
> weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte. | |
Bild: Zum Glück hat der Bundesadler keine Facebook-Seite. | |
Karlsruhe taz | Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders | |
straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt | |
werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. | |
Am Landgericht Rostock wurde im Januar 2015 gegen zwei Männer wegen | |
erpresserischen Menschenraubs verhandelt. Zufällig stieß ein Verteidiger | |
auf die private Facebookseite des Vorsitzenden Richters. Jener posierte | |
dort mit einem T-Shirt, auf dem stand: „Wir geben Ihrer Zukunft ein | |
Zuhause: JVA“. Die Abkürzung bedeutet „Justizvollzugsanstalt“, die | |
offizielle Bezeichnung für ein Gefängnis. Neben dem Foto enthielt die | |
Facebookseite weitere flapsige Bemerkungen zum Thema Strafjustiz. | |
Die Verteidiger stellten daraufhin beim Landgericht einen | |
Befangenheitsantrag, der aber erfolglos blieb. Die Seite sei eine | |
Privatangelegenheit und „offensichtlich humoristisch geprägt“. Die beiden | |
Angeklagten wurden dann zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. | |
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun wieder auf. Der | |
Befangenheitsantrag gegen den Rostocker Richter hätte nicht abgelehnt | |
werden dürfen. Die Seite sei nicht rein privat, schließlich weise der | |
Richter ausdrücklich darauf hin, dass er bei der 2. Großen Strafkammer des | |
Landgerichts Rostock tätig sei. | |
## Spaß an hohen Strafen? | |
Ein Angeklagter müsse angesichts des Facebookauftritts die Sorge haben, | |
dass der Richter seine Fälle nicht neutral und unvoreingenommen bearbeite. | |
Es entstehe vielmehr der Eindruck, der Richter „habe Spaß an der Verhängung | |
hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“. | |
Ein Bezug zum konkreten Fall sei nicht erforderlich, um die Besorgnis der | |
Befangenheit zu begründen. Der Entführungsfall muss nun am Landgericht | |
Stralsund neu aufgerollt werden. (Az.: 3 StR 482/15) | |
Der kritisierte Richter ist immer noch als Strafrichter tätig. Zwar könnte | |
ihn das Präsidium des Landgerichts zeitweise einer Zivilkammer zuweisen, um | |
weitere Befangenheitsanträge zu vermeiden. Bisher gab es allerdings noch | |
keine derartigen Anträge, sagte eine Gerichtssprecherin der taz. Die | |
monierten Facebookeinträge wurden inzwischen gelöscht und sind nicht mehr | |
abrufbar. | |
24 Feb 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Rostock | |
deutsche Justiz | |
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