| # taz.de -- Justiz in Rostock: Richter darf nicht alles tragen | |
| > Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil, | |
| > weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte. | |
| Bild: Zum Glück hat der Bundesadler keine Facebook-Seite. | |
| Karlsruhe taz | Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders | |
| straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt | |
| werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. | |
| Am Landgericht Rostock wurde im Januar 2015 gegen zwei Männer wegen | |
| erpresserischen Menschenraubs verhandelt. Zufällig stieß ein Verteidiger | |
| auf die private Facebookseite des Vorsitzenden Richters. Jener posierte | |
| dort mit einem T-Shirt, auf dem stand: „Wir geben Ihrer Zukunft ein | |
| Zuhause: JVA“. Die Abkürzung bedeutet „Justizvollzugsanstalt“, die | |
| offizielle Bezeichnung für ein Gefängnis. Neben dem Foto enthielt die | |
| Facebookseite weitere flapsige Bemerkungen zum Thema Strafjustiz. | |
| Die Verteidiger stellten daraufhin beim Landgericht einen | |
| Befangenheitsantrag, der aber erfolglos blieb. Die Seite sei eine | |
| Privatangelegenheit und „offensichtlich humoristisch geprägt“. Die beiden | |
| Angeklagten wurden dann zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. | |
| Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun wieder auf. Der | |
| Befangenheitsantrag gegen den Rostocker Richter hätte nicht abgelehnt | |
| werden dürfen. Die Seite sei nicht rein privat, schließlich weise der | |
| Richter ausdrücklich darauf hin, dass er bei der 2. Großen Strafkammer des | |
| Landgerichts Rostock tätig sei. | |
| ## Spaß an hohen Strafen? | |
| Ein Angeklagter müsse angesichts des Facebookauftritts die Sorge haben, | |
| dass der Richter seine Fälle nicht neutral und unvoreingenommen bearbeite. | |
| Es entstehe vielmehr der Eindruck, der Richter „habe Spaß an der Verhängung | |
| hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“. | |
| Ein Bezug zum konkreten Fall sei nicht erforderlich, um die Besorgnis der | |
| Befangenheit zu begründen. Der Entführungsfall muss nun am Landgericht | |
| Stralsund neu aufgerollt werden. (Az.: 3 StR 482/15) | |
| Der kritisierte Richter ist immer noch als Strafrichter tätig. Zwar könnte | |
| ihn das Präsidium des Landgerichts zeitweise einer Zivilkammer zuweisen, um | |
| weitere Befangenheitsanträge zu vermeiden. Bisher gab es allerdings noch | |
| keine derartigen Anträge, sagte eine Gerichtssprecherin der taz. Die | |
| monierten Facebookeinträge wurden inzwischen gelöscht und sind nicht mehr | |
| abrufbar. | |
| 24 Feb 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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| deutsche Justiz | |
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