| # taz.de -- Was fehlt …: … die richterliche Zurückhaltung | |
| > Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil, | |
| > weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte. | |
| Bild: Zum Glück hat der Bundesadler keine Facebook-Seite. | |
| Flotter Spruch an falscher Stelle. Auf Facebook präsentierte sich ein | |
| Richter mit einem T-Shirt mit der Aufschrift: „Wir geben ihrer Zukunft ein | |
| Zuhause: JVA“ und kommentierte das Bild: „Das ist mein ‚Wenn du raus | |
| kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Ein Facebook Besucher ergänzte dies mit: | |
| „… sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer“. Dieser Kommentar wurde vom | |
| Richter geliked. | |
| So geht das nicht! – urteilte nun der Bundesgerichtshof. Dem Mann (immerhin | |
| Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Rostock) | |
| fehle es an der inneren Haltung der „gebotenen Neutralität“ eines Richters. | |
| Er beurteile das Strafverfahren nicht objektiv, „sondern habe Spaß an der | |
| Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“, heißt | |
| es in dem Beschluss. Dessen Facebook-Auftritt sei „mit der gebotenen | |
| Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen | |
| Richters nicht zu vereinbaren“. | |
| Inzwischen ist das Posting gelöscht, der Bundesgerichtshof kassierte ein | |
| Urteil des Richters, das nun neu verhandelt werden muss. Warum nur eines? | |
| Nun, dafür müsste man wohl Jura studiert haben. (taz/epd) | |
| 23 Feb 2016 | |
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| Bundesgerichtshof | |
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