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# taz.de -- Was fehlt …: … die richterliche Zurückhaltung
> Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil,
> weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte.
Bild: Zum Glück hat der Bundesadler keine Facebook-Seite.
Flotter Spruch an falscher Stelle. Auf Facebook präsentierte sich ein
Richter mit einem T-Shirt mit der Aufschrift: „Wir geben ihrer Zukunft ein
Zuhause: JVA“ und kommentierte das Bild: „Das ist mein ‚Wenn du raus
kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Ein Facebook Besucher ergänzte dies mit:
„… sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer“. Dieser Kommentar wurde vom
Richter geliked.
So geht das nicht! – urteilte nun der Bundesgerichtshof. Dem Mann (immerhin
Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Rostock)
fehle es an der inneren Haltung der „gebotenen Neutralität“ eines Richters.
Er beurteile das Strafverfahren nicht objektiv, „sondern habe Spaß an der
Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“, heißt
es in dem Beschluss. Dessen Facebook-Auftritt sei „mit der gebotenen
Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen
Richters nicht zu vereinbaren“.
Inzwischen ist das Posting gelöscht, der Bundesgerichtshof kassierte ein
Urteil des Richters, das nun neu verhandelt werden muss. Warum nur eines?
Nun, dafür müsste man wohl Jura studiert haben. (taz/epd)
23 Feb 2016
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Bundesgerichtshof
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der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte.
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