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# taz.de -- Datenschutz im Nahverkehr: Wenn Karten zuviel können
> Das Datenleck in der elektronischen fahrCard war gar kein Fehler: Die BVG
> hatte das Kleingedruckte bei den Lesegeräten nicht genau studiert.
Bild: Kleine Karte, ganz schön neugierig: die fahrCard des VBB.
Die kleinen Lesegeräte im Eingangsbereich von Bussen der BVG sind manchen
NutzerInnen vielleicht noch gar nicht aufgefallen, obwohl sie schon vor
geraumer Zeit dort angebracht wurden. In letzter Zeit sind sie allerdings
ein bisschen auffälliger als sonst. Ein rotes Lämpchen signalisiert: außer
Betrieb. Die Verkehrsbetriebe haben die kleinen Scanner – das Gegenstück zu
den elektronischen „fahrCards“ vieler Zeitkarten-KundInnen – abgeschaltet,
nachdem im Dezember bekannt worden war, dass sie auf den Plastikkärtchen
Orte und Zeitpunkte abspeichern, anders gesagt: Bewegungsprofile
aufzeichnen.
Festgestellt hatte es der Fahrgastverband Igeb – und nicht nur das: Er fand
heraus, dass viele Handys durch das Herunterladen einer Gratis-App in die
Lage versetzt werden, diese Informationen auszulesen. Ein echtes Datenleck
also. Die BVG reagierte prompt mit der Abschaltung der Bus-Lesegeräte und
versprach, den Fehler“ möglichst schnell vom Hersteller beheben zu lassen.
Inzwischen hat sich freilich herausgestellt: Es war gar nichts falsch. Das
Mitschreiben der unerwünschten Daten gehörte schon immer zum System.
## „Es ist kein Leck“
Das geht aus der [1][Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Andreas
Baum (Piratenfraktion)] hervor. Die Verkehrsverwaltung zitiert die BVG
darin mit den Worten: „Es handelt sich hier nicht um ein Leck bzw. einen
Systemfehler. Die BVG hat zwar beim Hersteller diese Funktion nicht
beauftragt, jedoch hat dieser die in der
(((e-Ticket-Deutschland-Spezifikation beschriebenen Funktionen
spezifikationskonform in das Testsystem implementiert.“ Auf gut Deutsch:
Wir haben etwas eingekauft, aber das Kleingedruckte nicht so genau gelesen.
Dass der Gerätehersteller die umstrittene Funktion deaktiviert, dabei soll
es trotzdem bleiben, wie BVG-Sprecher Markus Falkner der taz bestätigt.
Erst wenn das geschehen sei, würden die Geräte wieder eingeschaltet.
Außerdem sollen besorgte KundInnen schon bald die Möglichkeit erhalten, in
den BVG-Kundenzentren zu überprüfen, ob bereits Bewegungsdaten auf ihrer
fahrCard gespeichert sind – und sie auf Wunsch zu löschen. Das alles, so
Falkner, werde wohl noch im Februar geschehen.
Andreas Baum hält das Ganze für eine „Katastrophe“, insbesondere weil VBB
und BVG auf frühere Nachfragen immer felsenfest behaupteten, die
Speicherung derartiger Kundendaten sei nicht nur nicht gewollt, sondern
technisch unmöglich – so ist es auch immer noch im [2][FAQ auf der Webseite
der Verkehrsbetriebe] nachzulesen. „Das lässt für mich nur den Schluss zu,
dass die nicht überprüfen, was sie da machen“, so Baum. Ob den
Verantwortlichen inzwischen klar sei, was noch so im Hintergrund des
elektronischen „e-Ticketings“ geschieht, wisse er nicht. Baum wirft dem
Senat vor, den Datenschutz im Nahverkehr nicht ernst genug zu nehmen.
Verkehrssenator Andreas Geisel (SPD) müsse jetzt ein datenschutzpolitisches
Konzept vorlegen.
Immer noch unklar ist übrigens, wann die Benutzung der Lesegeräte einmal
obligatorisch wird. Es gebe dafür noch kein festes Datum, so BVG-Sprecher
Falkner: „Das wird erst so weit sein, wenn die Testphase aus unserer Sicht
abgeschlossen ist.“ Bis dahin kann – bzw. muss – man dem Busfahrer die
fahrCard zeigen. Und der muss einem einfach glauben, dass diese gültig ist.
14 Feb 2016
## LINKS
[1] https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/KA_AGH_VBBFahrCard_20160111.pdf
[2] http://www.bvg.de/de/Service/Kundenservice/FAQ?id=15
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
BVG
Datenschutz
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speichert ein Bewegungsprofil – und kann praktisch von jedem ausgelesen
werden.
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