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# taz.de -- Vater klagt gegen Berliner Schulbuch: Einer weiß es immer besser!
> Ein Vater wollte sich mit dem Begriff „Invasion“ für die Landung der
> Alliierten in der Normandie 1944 nicht abfinden. Doch seine Klage
> scheitert vor Gericht.
Bild: Ich weiß es, ich weiß es: SchülerInnen mit Mitteilungsbedürfnis.
Eltern können ganz schön peinlich sein. Wenn man früher immer die Erste
war, die beim Kindergeburtstag abgeholt wurde, war das nicht lustig. Und
peinlich berührt späht der eigene Sohn den Gehweg vorm Schultor entlang,
dass auch hoffentlich keiner von den anderen Viertklässlern den –
eigentlich schon lange verbotenen – Abschiedskuss gesehen hat, den seine
Mutter ihm aufs Haar gedrückt hat. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht
testete nun ein Vater die Leidensfähigkeit seines 17-jährigen Sohns: Der
Vater klagte, weil ihm das Geschichtsbuch nicht behagt, mit dem der Filius
unterrichtet wird. Oh Mann, Papa!
Konkret stieß er sich an dem Wort „Invasion“. So wurde in dem
Geschichtsbuch die Landung der Alliierten in Frankreich am 6. Juni 1944
bezeichnet. Der Vater sah darin eine „Verunglimpfung“ der alliierten
Truppen als „Invasoren“. Doch das Gericht sah darin, wie es diese Woche
bekannt gab, schlicht eine allgemein verwendete „Schilderung militärischer
Vorgehensweisen“.
Zum Glück muss der Kreuzberger Oberschüler auch nicht damit rechnen, von
Mitschülern für ein alternatives Geschichtsbuch verantwortlich gemacht zu
werden, das Papa der Klasse am Ende gar noch selbst schreiben möchte. Die
Richter wiesen die Klage des Mannes mit dem Verweis auf das Schul- wie auch
das Grundgesetz ab. Denn weder hätten Eltern und Schüler ein Anrecht auf
ein bestimmtes Unterrichtswerk, noch sei der Vater in seinem „Recht auf
Erziehung“ beeinträchtigt worden.
Ein ganz und gar vernünftiges Urteil. Denn wer schon mal auf einem
Elternabend war, weiß: Bei kaum einer gesellschaftlichen Gruppe ist die
Lust an der Grundsatzdiskussion ausgeprägter als bei Eltern. Wenn sie
können, streiten sie: über das Für und Wider von Buchschonern aus Plastik;
über die Anzahl der Kuchen für den nächsten Kuchenbasar; über 5 oder 5.50
Euro für die Klassenkasse.
Über die korrekte Schullektüre dürfen sie zum Glück auch in Zukunft nicht
diskutieren. Denn darauf wäre es ja hinaus gelaufen, wenn der Vater Recht
bekommen hätte: Irgendwer findet, dass Luise aus Schillers Seifenoper
„Kabale und Liebe“ eine hysterische, nervige Kuh ist (was zwar stimmt) und
als Role-Model für die Frau von morgen nicht taugt (was aber ja nicht der
Punkt ist) – und schwupps, schon klagt die Nächste.
Ganz besiegt ist der Vater indes noch nicht: Gegen das Urteil kann Berufung
beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Herr General: Wir raten zum
Rückzug!
5 Feb 2016
## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Schule
Klage
Willkommensklasse
SPD Berlin
Schule
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