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# taz.de -- Nach Schlägerei am Lageso: Kritischer als die Polizei erlaubt
> Im Fall der prügelnden Lageso-Security hatte der Abgeordnete Hakan Tas
> die Polizei kritisiert. Dagegen geht Polizeipräsident Klaus Kandt jetzt
> juristisch vor.
Bild: Wehrt sich per Anwältin: Polizeipräsident Klaus Kandt.
Tatenlos zu- und weggeschaut habe eine Gruppe Polizeibeamter, als Ende
Oktober Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts vor dem Landesamt vor Gesundheit
und Soziales wartende Flüchtlinge verprügelten. So sieht es der
Linken-Abgeordnete Hakan Tas, und so hat er es Ende November in einer
Pressemitteilung formuliert. Auf der Website des Linkspartei-Landesverbands
ist diese Meldung allerdings nicht mehr zu finden: Mit einer einstweiligen
Verfügung hat Polizeipräsident Klaus Kandt dafür gesorgt, dass sie
verschwinden musste. Der Anspruch der Polizei auf soziale Achtung werde
damit verletzt, so die Argumentation des Polizeipräsidenten.
Nun geht Kandt auch gegen den Urheber der Pressemitteilung vor. Am Dienstag
sei eine einstweilige Verfügung gegen Hakan Tas ergangen, die ihm ebenfalls
die Verbreitung dieser Äußerung untersagt, erklärte Polizeisprecher Thomas
Neuendorf am Mittwoch. Tas erklärte, dagegen vorgehen zu wollen: „Ich lasse
mir den Mund nicht verbieten“, so der Abgeordnete. Die Polizei versuche,
Abgeordnete zu beeinflussen, und würde die Pressemitteilungen zu ihrer
Arbeit „am liebsten Wort für Wort diktieren“.
Inwiefern Tas’ Behauptung stimmt, ist schwer zu überprüfen. Auf einem der
Videos, allerdings einem geschnittenen, sind die Beamten tatsächlich
vollkommen reglos zu sehen; auf einem anderen kümmern sich immerhin zwei
von ihnen um ein auf dem Boden liegendes Opfer. „Aber selbst wenn man hier
zu verschiedenen Interpretationen kommen kann, ist das noch lange kein
Grund für eine einstweilige Verfügung“, sagt Linken-Landeschef Klaus
Lederer. Der Polizeipräsident habe schließlich viele Möglichkeiten, seine
eigene Interpretation der Ereignisse öffentlich in Stellung zu bringen. So
aber dränge sich der Eindruck auf, dass es dem Polizeipräsidenten gar nicht
primär darum gehe, einen Sachverhalt ins richtige Licht zur rücken.
„Offenbar soll hier ein Signal gesetzt werden in der Frage, wie stark
Abgeordnete die Polizei kritisieren dürfen, wie viel Kritik die Polizei
erlaubt“, sagt Lederer.
Kandt erinnert mit seinem Verhalten an seinen Vorgänger Dieter Glietsch,
der regelmäßig auf juristischem Wege Gegendarstellungen erwirkte, wenn
Medien aus seiner Sicht falsche Berichte über die Berliner Polizei
veröffentlicht hatten. Schluss war damit 2008, als die taz einen Prozess
gegen Glietsch vor dem Landesverfassungsgericht gewann und damit ein
Präzedenzfall geschaffen wurde.
Das Gericht begründete damals seine Entscheidung damit, dass eine Behörde
einer Presseveröffentlichung gegenüber nicht annähernd so wehrlos sei wie
eine Privatperson und deswegen nur in äußerst gravierenden Fällen einen
Anspruch auf eine solche Unterlassungserklärung habe. Keinesfalls dürfe der
presserechtliche Schutz für Behörden dazu dienen, „sich gegen öffentliche
Kritik abzuschirmen“. Den Anwalt Johannes Eisenberg, der die taz im
damaligen Verfahren vertrat, hat nun auch Hakan Tas beauftragt.
16 Dec 2015
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Polizei Berlin
Lageso
Die Linke
Canan Bayram
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
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