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# taz.de -- Urteil zum Mutterschutz: Polizistin darf im Dienst stillen
> In einer einstweiligen Anordnung hat ein Gericht einer Polizistin
> erlaubt, während der Dienstzeit ihr Kind zu stillen. Wie alt das Kind
> ist, ist dabei egal.
Bild: Auch auf dem Revier erlaubt: Baby stillen.
Frankfurt (Oder) dpa | Eine Polizistin kann ihr Kind während der Dienstzeit
stillen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat der Frau, die nach der
Geburt des Kindes wieder arbeitet, in einem Eilverfahren einen Anspruch auf
Stillzeit zuerkannt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes sei stillenden Müttern auf ihr
Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben, hieß es in der
Mitteilung. Dabei handele es sich um mindestens zweimal täglich eine halbe
Stunde oder einmal täglich eine Stunde.
Nach Ansicht der Kammer ist die Vorschrift nicht auf die Vollendung des
ersten Lebensjahres des Kindes beschränkt. Der Gesetzgeber habe keine
zeitliche Einschränkung geregelt, hieß es. „Maßgeblich ist ausschließlich,
dass die Mutter das Kind stillt.“
Das Gericht traf eine einstweilige Anordnung. Die Entscheidung in der
Hauptsache steht noch aus. Ein Sprecher sagte, es sei der erste Fall zu
diesem Thema an dem Gericht. Nähere Angaben dazu machte er nicht.
14 Dec 2015
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Stillen
Polizei
Mutterschutz
Frauen
Mutterschutz
Geburt
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