| # taz.de -- Urteil zum Mutterschutz: Polizistin darf im Dienst stillen | |
| > In einer einstweiligen Anordnung hat ein Gericht einer Polizistin | |
| > erlaubt, während der Dienstzeit ihr Kind zu stillen. Wie alt das Kind | |
| > ist, ist dabei egal. | |
| Bild: Auch auf dem Revier erlaubt: Baby stillen. | |
| Frankfurt (Oder) dpa | Eine Polizistin kann ihr Kind während der Dienstzeit | |
| stillen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat der Frau, die nach der | |
| Geburt des Kindes wieder arbeitet, in einem Eilverfahren einen Anspruch auf | |
| Stillzeit zuerkannt. Das teilte das Gericht am Montag mit. | |
| Auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes sei stillenden Müttern auf ihr | |
| Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben, hieß es in der | |
| Mitteilung. Dabei handele es sich um mindestens zweimal täglich eine halbe | |
| Stunde oder einmal täglich eine Stunde. | |
| Nach Ansicht der Kammer ist die Vorschrift nicht auf die Vollendung des | |
| ersten Lebensjahres des Kindes beschränkt. Der Gesetzgeber habe keine | |
| zeitliche Einschränkung geregelt, hieß es. „Maßgeblich ist ausschließlich, | |
| dass die Mutter das Kind stillt.“ | |
| Das Gericht traf eine einstweilige Anordnung. Die Entscheidung in der | |
| Hauptsache steht noch aus. Ein Sprecher sagte, es sei der erste Fall zu | |
| diesem Thema an dem Gericht. Nähere Angaben dazu machte er nicht. | |
| 14 Dec 2015 | |
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