# taz.de -- Bezahlung für Nachtarbeit: Bonus für Nachteulen | |
> Wer regelmäßig nachts arbeitet, kann 30 Prozent mehr fordern. Das | |
> entschied das Bundesarbeitsgericht zur Klage eines UPS-Fahrers. | |
Bild: Die Angestellten, die in ihren kleinen Kästchen nachts arbeiten, bekomme… | |
KARLSRUHE taz | Wenn Arbeitnehmer dauerhaft Nachtabeit leisten müssen, sind | |
Zuschläge in Höhe von 30 Prozent angemessen. Das hat jetzt das | |
Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden. | |
Geklagt hatte ein Paketfahrer, der seit 1993 nachts für den Kurierdienst | |
UPS Pakete fährt. Sein Stundenlohn beträgt 15,90 Euro plus ein | |
Nachtzuschlag von 3,18 Euro. Der Nachtzuschlag entspricht 20 Prozent des | |
Stundenlohns. Der Fahrer forderte jedoch einen höheren Nachtzuschlag. | |
Im deutschen Arbeitszeitgesetz heißt es nur, der Arbeitgeber müsse bei | |
Nachtarbeit „angemessene“ Zuschläge zahlen oder Freizeitausgleich gewähre… | |
Schon 2009 hat das BAG entschieden, dass ein angemessener | |
Nachtarbeitszuschlag regelmäßig 25 Prozent beträgt. | |
Im aktuellen Urteil klärte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt nun, dass bei | |
dauerhafter Nachtarbeit sogar ein Zuschlag von 30 Prozent angemessen ist. | |
Nach „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen“ führe | |
Dauernachtarbeit zu einer erhöhten Belastung. | |
UPS hatte geltend gemacht, dass ein geringerer Zuschlag ausreichend sei, da | |
das Unternehmen wegen der Nachtarbeit bereits übertarifliche Grundgehälter | |
zahle. Dies ließ das BAG aber nicht gelten. Im Arbeitsvertrag sei nicht | |
ersichtlich, dass das Grundgehalt teilweise als Ausgleich für die | |
Nachtarbeit dienen solle. | |
Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge besteht für die Arbeitszeit | |
zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Der Arbeitgeber kann wählen, ob er stattdessen | |
freie Tage im gleichen Wert gewährt. (Az. 10 AZR 423/14) | |
10 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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