# taz.de -- Rechte von Schichtarbeitern: Kein Zwang zur Nachtarbeit | |
> Schicht im Schacht, wer nachts nicht arbeiten kann? Nein, urteilt das | |
> Bundesarbeitsgericht. Wenn's an die Gesundheit geht, müssen Arbeitnehmer | |
> tagsüber eingsetzt werden. | |
Bild: Geklagt hatte eine Krankenschwester, die nachts aufgrund von Medikamenten… | |
ERFURT dpa | Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine | |
Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr | |
müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der | |
Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschied das | |
Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. | |
Geklagt hat eine Krankenschwester, die seit 1983 im Schichtdienst an einem | |
Krankenhaus in Potsdam arbeitet. Wegen einer Erkrankung musste sie zuletzt | |
Medikamente nehmen, die sie schläfrig machen. Daher konnte sie keine | |
Nachtdienste mehr schieben. Ihr Arbeitgeber erklärte sie deswegen als | |
arbeitsunfähig. Er berief sich dabei auf Bestimmungen im Haustarifvertrag, | |
wonach die Beschäftigten verpflichtet seien, Schichtarbeit auch nachts | |
sowie an Sonn- und Feiertagen zu leisten. | |
„Die Klägerin ist weder arbeitsunfähig krank noch ist ihr die | |
Arbeitsleistung unmöglich geworden“, stellten dagegen die obersten | |
deutschen Arbeitsrichter klar. Vielmehr könne sie alle Tätigkeiten einer | |
Krankenschwester ausüben – nur eben nicht nachts. Das Krankenhaus müsse | |
daher bei der Schichteinteilung auf sie Rücksicht nehmen. Dies sei | |
angesichts der Größe des Betriebs mit rund 2000 Beschäftigten zumutbar. | |
Auch die Vorinstanzen hatten der Frau recht gegeben. Dagegen hatte der | |
Arbeitgeber Revision eingelegt. | |
Nach Gerichtsangaben hatte die Klinik die Frau nach dem Urteil der ersten | |
Instanz wieder beschäftigt. Mit dem Erfurter Urteil muss ihr der | |
Arbeitgeber nun entgangene Vergütung von gut 6100 Euro nachzahlen. | |
Bei der Dienstleistungsgewerkschaft verdi stieß der Richterspruch auf | |
Zustimmung. "Damit müssen die Arbeitgeber die Fürsorgepflicht gegenüber den | |
Beschäftigten wahrnehmen und die Tätigkeit entsprechend ausgestalten", | |
betonte eine Sprecherin. Das Urteil hat nach Angaben einer Sprecherin des | |
Bundesarbeitsgerichts eine „wegweisende Wirkung“ für alle Schichtarbeiter | |
und ist nicht allein auf die Krankenpflege beschränkt. (Az. 10 AZR 637/13) | |
9 Apr 2014 | |
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