Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Fast-Food-Kette Subway: Sandwich mit dem Maßband
> Der Kunde will ein 15 Zentimeter langes Brot wie in der Werbung
> versprochen? Der Kunde kriegt es. Willkommen in den USA, dem Land der
> Sammelklagen.
Bild: Auf die Länge kommt es an.
Milwaukee dpa | Die Angestellten der Sandwich-Kette Subway in den USA
müssen künftig ein Maßband zur Hand haben: Auf Wunsch von Kunden müssen sie
nachweisen können, dass die Subway-Sandwiches tatsächlich – wie beworben –
entweder 6 oder 12 Inches (rund 15 oder 30 Zentimeter) lang sind.
Auf diesen vorläufigen Vergleich haben sich die Parteien vor einem Gericht
in Milwaukee (US-Bundesstaat Wisconsin) als Ergebnis einer Sammelklage von
Subway-Kunden geeinigt. Eine endgültige Entscheidung soll am 15. Januar
nächsten Jahres fallen.
In den Regelungen des Vergleichs heißt es, alle Subway-Filialen in den USA
müssten jetzt „ein Messwerkzeug benutzen, um sicherzustellen, dass das den
Kunden verkaufte Brot tatsächlich 6 oder 12 Inches lang ist“. Jeden Monat
muss zudem die Firmenzentrale eine Stichprobe von mindestens zehn Broten
nehmen und die Genauigkeit überprüfen. Die Mitarbeiter müssen zudem
geschult werden, damit die neuen Regelungen auch eingehalten werden können.
Subway hat in den USA und anderen englischsprachigen Ländern mit dem Slogan
geworben „Five Dollars for a footlong“ „(“Fünf Dollar für einen Fuß …
und war damit in der Zeit nach der Finanzkrise erfolgreich. Ein Fuß
entspricht zwölf Inches (Zoll). In deutschen Subway-Filialen gab es die
Kampagne nicht.
22 Oct 2015
## TAGS
Fast Food
USA
Klage
McDonald's
Monopol
## ARTIKEL ZUM THEMA
McDonald‘s in Deutschland: McBio-Aktionswochen stehen an
Die Konkurrenz macht es möglich: Der Fastfood-Konzern McDonald‘s will
erstmals auch Bio-Burger in Deutschland verkaufen.
Debatte Junk-Food-Krieg: Der Netzwerk-Effekt
Bei den Essensbestelldiensten Lieferando und Lieferheld wird mit harten
Bandagen um Marktanteile gekämpft. Ohne Online-Netze geht nichts.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.