| # taz.de -- Das BKA und seine Spähsoftware: Es wird noch gebastelt | |
| > Verschlüsselte E-Mails können nur überwacht werden, wenn die Polizei | |
| > Spähsoftware einschmuggelt. Doch das BKA hat keine einsatzfähigen | |
| > Trojaner. | |
| Bild: Noch nicht ganz ausgereift der Trojaner? | |
| Berlin taz | Es hapert nicht nur an der Rechtsgrundlage. Das | |
| Bundeskriminalamt hat auch noch keinen einsatzfähigen Trojaner für die | |
| Überwachung verschlüsselter Kommunikation. Das teilte das BKA jetzt auf | |
| Anfrage der taz mit. | |
| Verschlüsselte Telefonate und E-Mails können von der Polizei nur überwacht | |
| werden, wenn sie Spähsoftware (Trojaner) in einen der beteiligten Computer | |
| einschmuggelt. Man spricht von Telekommunikationsüberwachung an der Quelle | |
| (Quellen-TKÜ). Vorige Woche forderte eine von Justizminister Heiko Maas | |
| (SPD) eingesetzte Reformkommission für diese Quellen-TKÜ eine ausdrückliche | |
| Regelung in der Strafprozessordnung. Die allgemeine Befugnis zum Abhören | |
| von Telefonen reiche nicht aus, da die Manipulation des Computers ein | |
| zusätzlicher Eingriff neben der Überwachung sei. | |
| Doch selbst wenn Maas die einstimmige Forderung seiner Kommission aufnimmt | |
| und der Bundestag eine entsprechende Ermächtigung beschließt, könnte die | |
| Polizei nicht sofort loslegen: Es gibt bislang noch keine einsatzfähigen | |
| Trojaner, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht | |
| werden. Karlsruhe hatte 2008 in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung für | |
| Trojaner, die „nur“ die laufende Kommunikation überwachen, „technische | |
| Vorkehrungen“ gefordert, die sicherstellen, dass die Spähsoftware nicht | |
| gleich den gesamten Festplatteninhalt an die Polizei liefert. Denn für eine | |
| Onlinedurchsuchung sind die rechtlichen Hürden viel höher. 2011 wies der | |
| Chaos Computer Club nach, dass ein Trojanerder bayerischen Polizei den | |
| Anforderungen aus Karlsruhe nicht genügte. Anschließend stoppte das BKA | |
| alle Quellen-TKÜs. | |
| Seitdem versucht das Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung | |
| (CC ITÜ) im BKA einen entsprechenden Trojaner zu programmieren, der aber | |
| „aktuell noch nicht einsatzbereit“ ist. Die Entwicklung befinde sich „in | |
| der abschließenden Phase“. | |
| Als Übergangslösung wollte das BKA eigentlich ein kommerzielles Produkt der | |
| Firmen Elaman und FinFisher einsetzen. Doch dieses wird nach wie vor „für | |
| die Zwecke des BKA angepasst“ und sei ebenfalls „noch nicht einsatzbereit�… | |
| Das BKA hat deshalb seit 2011 keine Quellen-TKÜ durchgeführt, obwohl es für | |
| Zwecke der Terrorverhütung sogar eine eigene Rechtsgrundlage im BKA-Gesetz | |
| hätte. | |
| 19 Oct 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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