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# taz.de -- Das BKA und seine Spähsoftware: Es wird noch gebastelt
> Verschlüsselte E-Mails können nur überwacht werden, wenn die Polizei
> Spähsoftware einschmuggelt. Doch das BKA hat keine einsatzfähigen
> Trojaner.
Bild: Noch nicht ganz ausgereift der Trojaner?
Berlin taz | Es hapert nicht nur an der Rechtsgrundlage. Das
Bundeskriminalamt hat auch noch keinen einsatzfähigen Trojaner für die
Überwachung verschlüsselter Kommunikation. Das teilte das BKA jetzt auf
Anfrage der taz mit.
Verschlüsselte Telefonate und E-Mails können von der Polizei nur überwacht
werden, wenn sie Spähsoftware (Trojaner) in einen der beteiligten Computer
einschmuggelt. Man spricht von Telekommunikationsüberwachung an der Quelle
(Quellen-TKÜ). Vorige Woche forderte eine von Justizminister Heiko Maas
(SPD) eingesetzte Reformkommission für diese Quellen-TKÜ eine ausdrückliche
Regelung in der Strafprozessordnung. Die allgemeine Befugnis zum Abhören
von Telefonen reiche nicht aus, da die Manipulation des Computers ein
zusätzlicher Eingriff neben der Überwachung sei.
Doch selbst wenn Maas die einstimmige Forderung seiner Kommission aufnimmt
und der Bundestag eine entsprechende Ermächtigung beschließt, könnte die
Polizei nicht sofort loslegen: Es gibt bislang noch keine einsatzfähigen
Trojaner, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht
werden. Karlsruhe hatte 2008 in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung für
Trojaner, die „nur“ die laufende Kommunikation überwachen, „technische
Vorkehrungen“ gefordert, die sicherstellen, dass die Spähsoftware nicht
gleich den gesamten Festplatteninhalt an die Polizei liefert. Denn für eine
Onlinedurchsuchung sind die rechtlichen Hürden viel höher. 2011 wies der
Chaos Computer Club nach, dass ein Trojanerder bayerischen Polizei den
Anforderungen aus Karlsruhe nicht genügte. Anschließend stoppte das BKA
alle Quellen-TKÜs.
Seitdem versucht das Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung
(CC ITÜ) im BKA einen entsprechenden Trojaner zu programmieren, der aber
„aktuell noch nicht einsatzbereit“ ist. Die Entwicklung befinde sich „in
der abschließenden Phase“.
Als Übergangslösung wollte das BKA eigentlich ein kommerzielles Produkt der
Firmen Elaman und FinFisher einsetzen. Doch dieses wird nach wie vor „für
die Zwecke des BKA angepasst“ und sei ebenfalls „noch nicht einsatzbereit�…
Das BKA hat deshalb seit 2011 keine Quellen-TKÜ durchgeführt, obwohl es für
Zwecke der Terrorverhütung sogar eine eigene Rechtsgrundlage im BKA-Gesetz
hätte.
19 Oct 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BKA
Schwerpunkt Überwachung
Trojaner
Spähsoftware
Schwerpunkt Überwachung
Spähsoftware
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