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# taz.de -- Urteil gegen Schwarzfahrer: Nicht gerade ein billiges Kostüm
> Ein Kölner Gericht hat entschieden: Eine Mütze, auf der „Ich fahre
> schwarz“ steht, zählt nicht als Fahrkarte. Nicht mal zum Karneval.
Bild: Ohne Fahrkarte Bahn fahren? Ganz schlechte Idee – auch, wenn man mit ei…
Berlin taz | Bei Schwarzfahrern versteht das Kölner Oberlandesgericht
keinen Spaß, auch nicht zum Karneval. Dabei ist der 11.11. in Köln ein
besonderes Datum. Ein Dreivierteljahr ist dann seit dem Rosenmontag
vergangen, ein für den Kölner gerade noch erträglicher Zeitrahmen ohne
Kostüm und Kamelle. Ab 11 Uhr 11 herrscht an jenem Tag wieder offiziell der
Kölner Karneval und in der Stadt ein fröhliches Chaos.
An so einem 11.11., noch dazu im Jahr 2011, bestieg in Köln ein junger Jeck
den ICE nach Frankfurt. Er trug scheinbar eine ungewöhnliche Verkleidung:
Eine Wollmütze, an der ein deutlich sichtbarer Zettel steckte. Darauf
stand: „Ich fahre schwarz“. Als der Schaffner kam, war der Spaß schnell
beendet. Der Mann mit der Mütze hatte tatsächlich kein Ticket – und galt
nicht als Karnevalist, sondern als Schwarzfahrer. Das Oberlandesgericht
Köln entschied nun, fast vier Jahre später: Zu Recht.
Es bestätigt in letzter Instanz ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg, das
den Mann wegen „Beförderungserschleichung“ zu einer Geldstrafe von 200 Euro
verurteilt hatte. Er selbst erklärte, nichts erschlichen zu haben –
schließlich habe er durch seine Mütze gar nicht erst den Eindruck erweckt,
die Fahrt zu bezahlen. Mit diesem Argument scheiterte schon ein
Schwarzfahrer aus Hannover vor Gericht. Er hatte sich allerdings noch mehr
Mühe gemacht und die Ankündigung seiner Schwarzfahrt auf ein T-Shirt
gedruckt.
Im Fall des Mützenmanns fand wohl auch das Kölner Gericht, dass er sich gut
verkleidet habe – als braver Fahrgast nämlich, da er sich nicht gleich beim
Schaffner meldete und seinen Zettel vorzeigte. Außerdem bestünde die
Möglichkeit, noch während der Fahrt ein Ticket zu kaufen. Der Mann habe es
aber auf die Kontrolle ankommen lassen und sich damit der
Beförderungserschleichung strafbar gemacht.
Vielleicht hätte er mehr Glück gehabt, wenn er die Mütze und den Zettel als
Karnevalskostüm geltend gemacht hätte? Im Strafgesetzbuch fehlt ein
entsprechender Paragraph bisher. Das Motto der Kölner Karnevalisten lautet
in diesem Jahr übrigens „Mer stelle alles op der Kopp“ – wir stellen all…
auf den Kopf.
29 Sep 2015
## AUTOREN
Johanna Roth
## TAGS
Öffentlicher Nahverkehr
Fahren ohne Fahrschein
Karneval
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Fahren ohne Fahrschein
ÖPNV
Protest
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verurteilt werden?
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