# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Polit-T-Shirts: Alle Polizisten können „… | |
> T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufdruck sind keine Beleidigung, solange der | |
> Bezug zu konkreten Personen fehlt – meint das Amtsgericht | |
> Berlin-Tiergarten. | |
Bild: Dieser eine Polizist ist kein „Bastard“. | |
„A.C.A.B.“ steht auf dem T-Shirt. Soll heißen: „All Cops Are Bastards“… | |
Anhängern von Antifa-Autonomen, Neonazis und Hooligans – also links wie | |
rechts – ist das Textil mit der Buchstabenkombination gleichermaßen | |
beliebt. Vor allem, wenn bei Veranstaltungen und Demonstrationen Stress mit | |
Polizisten programmiert ist: Bei denen kommt das nicht gut an. Immer wieder | |
wird deshalb bundesweit versucht, Träger des Kürzels zur Rechenschaft zu | |
ziehen. | |
In Berlin indes hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag einen Studenten | |
vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Mann hatte das | |
A.C.A.B.-Hemd im Sommer 2014 bei einer Kundgebung in Kreuzberg getragen. | |
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von | |
1.600 Euro wegen Beleidigung ergangen. Dagegen hatte der Student Einspruch | |
eingelegt. | |
Wie sein Anwalt Sven Richwin mitteilte, folgte das Gericht mit dem | |
Freispruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im | |
Frühjahr 2014 befunden, dass „alle Polizisten“ – „All Cops“ – kein | |
ausreichend definiertes Kollektiv darstellten. Soldaten und Polizisten | |
seien eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als schützenswertes | |
Kollektiv angesehen werden könnten. | |
Der Student habe das T-Shirt lediglich getragen, ohne einen Bezug zu | |
bestimmten Beamten herzustellen, so das Amtsgericht. Es fehle somit an | |
einer Beleidigungsfähigkeit. Mit dem Freispruch sei die Meinungsfreiheit | |
gestärkt worden, freute sich Anwalt Richwin. Seine Beobachtung sei, dass | |
Berlins Polizei zuletzt empfindlicher auf „A.C.A.B.“ reagiere, sagte er zur | |
taz. Es komme vor, dass Leute von Polizisten am Rande von Demonstrationen | |
aufgefordert würden, das Shirt auszuziehen. „Oder ich fühle mich | |
beleidigt“, sei schon unverhohlen mit Strafanzeige gedroht worden. | |
Urteile aus anderen Bundesländern zeigen: Die Provokation kann auch ins | |
Auge gehen. In Hamburg ist ein junger Mann vor zwei Jahren zu einer | |
Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Bei einem Fußballspiel | |
des FC St. Pauli gegen den VfL Bochum hatte er eine Mütze mit der | |
Buchstabenkombination getragen. „Wer mit einer solchen Mütze auf Polizisten | |
zugeht, begeht eine Straftat und zahlt dafür“, befand seinerzeit der | |
Richter. | |
23 Sep 2015 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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