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# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Polit-T-Shirts: Alle Polizisten können „…
> T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufdruck sind keine Beleidigung, solange der
> Bezug zu konkreten Personen fehlt – meint das Amtsgericht
> Berlin-Tiergarten.
Bild: Dieser eine Polizist ist kein „Bastard“.
„A.C.A.B.“ steht auf dem T-Shirt. Soll heißen: „All Cops Are Bastards“…
Anhängern von Antifa-Autonomen, Neonazis und Hooligans – also links wie
rechts – ist das Textil mit der Buchstabenkombination gleichermaßen
beliebt. Vor allem, wenn bei Veranstaltungen und Demonstrationen Stress mit
Polizisten programmiert ist: Bei denen kommt das nicht gut an. Immer wieder
wird deshalb bundesweit versucht, Träger des Kürzels zur Rechenschaft zu
ziehen.
In Berlin indes hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag einen Studenten
vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Mann hatte das
A.C.A.B.-Hemd im Sommer 2014 bei einer Kundgebung in Kreuzberg getragen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von
1.600 Euro wegen Beleidigung ergangen. Dagegen hatte der Student Einspruch
eingelegt.
Wie sein Anwalt Sven Richwin mitteilte, folgte das Gericht mit dem
Freispruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im
Frühjahr 2014 befunden, dass „alle Polizisten“ – „All Cops“ – kein
ausreichend definiertes Kollektiv darstellten. Soldaten und Polizisten
seien eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als schützenswertes
Kollektiv angesehen werden könnten.
Der Student habe das T-Shirt lediglich getragen, ohne einen Bezug zu
bestimmten Beamten herzustellen, so das Amtsgericht. Es fehle somit an
einer Beleidigungsfähigkeit. Mit dem Freispruch sei die Meinungsfreiheit
gestärkt worden, freute sich Anwalt Richwin. Seine Beobachtung sei, dass
Berlins Polizei zuletzt empfindlicher auf „A.C.A.B.“ reagiere, sagte er zur
taz. Es komme vor, dass Leute von Polizisten am Rande von Demonstrationen
aufgefordert würden, das Shirt auszuziehen. „Oder ich fühle mich
beleidigt“, sei schon unverhohlen mit Strafanzeige gedroht worden.
Urteile aus anderen Bundesländern zeigen: Die Provokation kann auch ins
Auge gehen. In Hamburg ist ein junger Mann vor zwei Jahren zu einer
Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Bei einem Fußballspiel
des FC St. Pauli gegen den VfL Bochum hatte er eine Mütze mit der
Buchstabenkombination getragen. „Wer mit einer solchen Mütze auf Polizisten
zugeht, begeht eine Straftat und zahlt dafür“, befand seinerzeit der
Richter.
23 Sep 2015
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Mode
Justiz
Polizei
Hafenstraße
Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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