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# taz.de -- Gericht untersagt Umbenennung: Türkischer Nachname bleibt
> Eine Familie mit türkischem Vater wollte den Namen der Mutter annehmen –
> um Diskriminierung zu vermeiden. Das hat ein Gericht untersagt.
Bild: In England wäre es möglich, sich einen Namen aus Russisch Brot zusammen…
BERLIN taz | Dieses Urteil dürfte für viele Diskussionen sorgen: Eine
deutsch-türkische Familie wollte ihren türkischen Nachnamen ablegen, damit
sie nicht mehr diskriminiert wird. Das sei jedoch keine ausreichende
Begründung für eine Namensänderung, stellte das Verwaltungsgericht
Braunschweig in einem jetzt veröffentlichten Urteil fest.
Die klagende Familie besteht aus einem türkischstämmigen Vater, einer
deutschen Ehefrau und zwei Zwillingssöhnen. Der Vater war 1991 nach
Deutschland gekommen und 2004 eingebürgert worden. Bei der Hochzeit im Jahr
2005 nahm die Familie den Namen des Vaters an. 2012 beantragten sie jedoch,
den Namen zu ändern. Künftig will die Familie den deutschen Geburtsnamen
der Mutter tragen.
Der türkische Familienname führe ständig zu Problemen, so die Begründung
der Familie. Selbst die Mutter werde am Telefon gefragt, ob sie deutsch
verstehe. Vertragspartner notierten den Namen falsch, sodass es später
Probleme beim Abruf der Leistung gebe. Besonders müssten die Kinder leiden.
Im Kindergarten seien die Söhne in einer Sprachfördergruppe gelandet,
obwohl sie altersentsprechend gut deutsch sprachen.
Die Einschulung sei wegen angeblicher Konzentrationsmängel ein Jahr
zurückgestellt worden. So wurden die Kinder aus ihrem Freundeskreis
herausgerissen. Die Eltern glauben, dass dies jeweils auf den türkisch
klingenden Nachnamen zurückzuführen sei. Ausschließlich der Nachname
verhindere derzeit, dass die Kinder „selbstverständlich als Deutsche unter
Deutschen akzeptiert werden und ungestört aufwachsen“.
## Wichtige Ordnungsfunktion
Das Standesamt Braunschweig hatte die Namensänderung abgelehnt. Dagegen
klagten die Eltern beim Verwaltungsgericht – jedoch ohne Erfolg. Der
Nachname habe eine wichtige „Ordnungsfunktion“ und könne daher laut „Ges…
über die Änderung von Familiennamen“ nur aus „wichtigem Grund“ geändert
werden – etwa wenn der Name zu schweren psychischen Problemen führe.
Ein solcher Grund liege hier nicht vor, so das Gericht. Die Familie hätte
ja gleich bei der Heirat den Namen der Frau annehmen können, argumentierten
die Richter, schließlich habe der Mann schon seit 1991 mit seinem Namen in
Deutschland gelebt.
Absichtliche und unbeabsichtigte Diskriminierungen seien zwar zu
missbilligen, könnten aber keine Namensänderung rechtfertigen, so die
Richter. Gegen die vermeintlich ungerechtfertigte Rückstellung vom
Schulbesuch hätten die Eltern klagen können. Bei späteren Probleme der
Söhne in der Ausbildung und im Beruf könnten sie sich auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz berufen. „Die Familie überlegt noch, ob sie
Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt“, sagte ihre Anwältin auf Nachfrage.
(Az.: 5 A 5/14)
23 Jul 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diskriminierung
Deutschtürken
Braunschweig
Gleichbehandlungsgesetz
Ehe für alle
Europäische Union
Flüchtlinge
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