# taz.de -- Gericht untersagt Umbenennung: Türkischer Nachname bleibt | |
> Eine Familie mit türkischem Vater wollte den Namen der Mutter annehmen – | |
> um Diskriminierung zu vermeiden. Das hat ein Gericht untersagt. | |
Bild: In England wäre es möglich, sich einen Namen aus Russisch Brot zusammen… | |
BERLIN taz | Dieses Urteil dürfte für viele Diskussionen sorgen: Eine | |
deutsch-türkische Familie wollte ihren türkischen Nachnamen ablegen, damit | |
sie nicht mehr diskriminiert wird. Das sei jedoch keine ausreichende | |
Begründung für eine Namensänderung, stellte das Verwaltungsgericht | |
Braunschweig in einem jetzt veröffentlichten Urteil fest. | |
Die klagende Familie besteht aus einem türkischstämmigen Vater, einer | |
deutschen Ehefrau und zwei Zwillingssöhnen. Der Vater war 1991 nach | |
Deutschland gekommen und 2004 eingebürgert worden. Bei der Hochzeit im Jahr | |
2005 nahm die Familie den Namen des Vaters an. 2012 beantragten sie jedoch, | |
den Namen zu ändern. Künftig will die Familie den deutschen Geburtsnamen | |
der Mutter tragen. | |
Der türkische Familienname führe ständig zu Problemen, so die Begründung | |
der Familie. Selbst die Mutter werde am Telefon gefragt, ob sie deutsch | |
verstehe. Vertragspartner notierten den Namen falsch, sodass es später | |
Probleme beim Abruf der Leistung gebe. Besonders müssten die Kinder leiden. | |
Im Kindergarten seien die Söhne in einer Sprachfördergruppe gelandet, | |
obwohl sie altersentsprechend gut deutsch sprachen. | |
Die Einschulung sei wegen angeblicher Konzentrationsmängel ein Jahr | |
zurückgestellt worden. So wurden die Kinder aus ihrem Freundeskreis | |
herausgerissen. Die Eltern glauben, dass dies jeweils auf den türkisch | |
klingenden Nachnamen zurückzuführen sei. Ausschließlich der Nachname | |
verhindere derzeit, dass die Kinder „selbstverständlich als Deutsche unter | |
Deutschen akzeptiert werden und ungestört aufwachsen“. | |
## Wichtige Ordnungsfunktion | |
Das Standesamt Braunschweig hatte die Namensänderung abgelehnt. Dagegen | |
klagten die Eltern beim Verwaltungsgericht – jedoch ohne Erfolg. Der | |
Nachname habe eine wichtige „Ordnungsfunktion“ und könne daher laut „Ges… | |
über die Änderung von Familiennamen“ nur aus „wichtigem Grund“ geändert | |
werden – etwa wenn der Name zu schweren psychischen Problemen führe. | |
Ein solcher Grund liege hier nicht vor, so das Gericht. Die Familie hätte | |
ja gleich bei der Heirat den Namen der Frau annehmen können, argumentierten | |
die Richter, schließlich habe der Mann schon seit 1991 mit seinem Namen in | |
Deutschland gelebt. | |
Absichtliche und unbeabsichtigte Diskriminierungen seien zwar zu | |
missbilligen, könnten aber keine Namensänderung rechtfertigen, so die | |
Richter. Gegen die vermeintlich ungerechtfertigte Rückstellung vom | |
Schulbesuch hätten die Eltern klagen können. Bei späteren Probleme der | |
Söhne in der Ausbildung und im Beruf könnten sie sich auf das Allgemeine | |
Gleichbehandlungsgesetz berufen. „Die Familie überlegt noch, ob sie | |
Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt“, sagte ihre Anwältin auf Nachfrage. | |
(Az.: 5 A 5/14) | |
23 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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