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# taz.de -- Ägyptischer Journalist in Berlin: Ahmad Mansur ist wieder frei
> Der in Berlin festgenommene Journalist Ahmad Mansur wird nicht an Ägypten
> ausgeliefert. Nun kann er Deutschland wieder verlassen.
Bild: Wird nicht ausgeliefert: der 52-jährige Ahmed Mansur.
Freiburg taz | Der ägyptische Journalist Ahmad Mansur ist frei. Der
Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother verfügte am Montagnachmittag seine
Haftentlassung. Das Auslieferungsverfahren wird aus rechtlichen, aber auch
politisch-diplomatischen Gründen eingestellt. Mansur kann Deutschland nun
verlassen.
Der ägyptische Journalist, der für den arabischen Fernsehsender
Al-Dschasira arbeitet, war am Samstag von der Bundespolizei auf dem
Berliner Flughafen Tegel vorläufig festgenommen worden. Grund war eine
Fahndungsausschreibung im deutschen Inpol-System, dem wiederum ein
ägyptischer Haftbefehl zugrunde lag.
Ägypten wirft Mansur Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Er soll
auf dem Tahrirplatz einen Anwalt gefoltert haben. Dafür wurde er 2014 von
einem ägyptischen Gericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Mansur bestreitet,
zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt auf dem Platz gewesen zu sein.
Im Herbst 2014 informierte die ägyptische Interpol-Filiale die anderen
Interpol-Außenstellen – darunter das Bundeskriminalamt (BKA) – über diesen
Haftbefehl und bat um die Fahndung nach Ahmad Mansur. Kurze Zeit später
traf beim BKA allerdings eine Nachricht der Interpol-Zentrale in Lyon ein.
Mansur sei kein Fall für Interpol, weil er Artikel 3 der
Interpol-Verfassung widerspreche. Danach verpflichtet sich Interpol zu
strikter politischer Neutralität und wirkt bei der Fahndung wegen
angeblicher politischer Straftaten nicht mit.
## Ministerien hatten hinter den Kulissen beraten
Ob jemand aufgrund eines ausländischen Ersuchens in die deutsche
Inpol-Fahndung aufgenommen wird, entscheidet in einfachen Fällen das BKA.
Bei „besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher
Beziehung“ muss laut BKA-Gesetz zuvor allerdings eine Bewilligung des
Bundesjustizministeriums eingeholt werden.
In der Praxis trifft das Bundesamt für Justiz die Entscheidung in Absprache
mit dem Auswärtigen Amt. Warum die Beamten Mansur zur Fahndung freigaben,
konnte am Montag auf Nachfrage niemand beantworten. Die Entscheidung blieb
aber auch bestehen, nachdem die Interpol-Zentrale später noch einmal auf
den politischen Charakter des Falles hinwies.
Vermutlich verließen sich alle darauf, dass die Stichhaltigkeit der
Vorwürfe nach einer Festnahme Mansurs immer noch ausreichend geprüft werden
könnte. Eine erste richterliche Prüfung fand am Sonntagnachmittag beim
Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Dort wurde aber nur festgestellt, ob
überhaupt die richtige Person festgenommen wurde. Das Gericht sprach dann
eine sogenannte „Festhalteanordnung“ aus.
Am Montag musste die Berliner Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Ahmad
Mansur freilässt oder beim Berliner Kammergericht einen
Auslieferungshaftbefehl beantragt. Mansur hätte dann für die Dauer des
Auslieferungsverfahrens hinter Gitter bleiben müssen, möglicherweise für
mehrere Monate.
Hinter den Kulissen hatten allerdings längst das Justizministerium und das
Auswärtige Amt über die politischen Implikationen beraten. Laut
Staatsanwaltschaft habe dabei auch der Berliner Justizsenator Thomas
Heilmann (CDU) vermittelt.
Sie kamen zum Schluss: „Die Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit der
Auslieferung hätten auch nicht durch Zusicherungen Ägyptens ausgeräumt
werden können.“
Mitarbeit: Tobias Schulze
22 Jun 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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Deutschland
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