# taz.de -- Ägyptischer Journalist in Berlin: Ahmad Mansur ist wieder frei | |
> Der in Berlin festgenommene Journalist Ahmad Mansur wird nicht an Ägypten | |
> ausgeliefert. Nun kann er Deutschland wieder verlassen. | |
Bild: Wird nicht ausgeliefert: der 52-jährige Ahmed Mansur. | |
Freiburg taz | Der ägyptische Journalist Ahmad Mansur ist frei. Der | |
Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother verfügte am Montagnachmittag seine | |
Haftentlassung. Das Auslieferungsverfahren wird aus rechtlichen, aber auch | |
politisch-diplomatischen Gründen eingestellt. Mansur kann Deutschland nun | |
verlassen. | |
Der ägyptische Journalist, der für den arabischen Fernsehsender | |
Al-Dschasira arbeitet, war am Samstag von der Bundespolizei auf dem | |
Berliner Flughafen Tegel vorläufig festgenommen worden. Grund war eine | |
Fahndungsausschreibung im deutschen Inpol-System, dem wiederum ein | |
ägyptischer Haftbefehl zugrunde lag. | |
Ägypten wirft Mansur Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Er soll | |
auf dem Tahrirplatz einen Anwalt gefoltert haben. Dafür wurde er 2014 von | |
einem ägyptischen Gericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Mansur bestreitet, | |
zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt auf dem Platz gewesen zu sein. | |
Im Herbst 2014 informierte die ägyptische Interpol-Filiale die anderen | |
Interpol-Außenstellen – darunter das Bundeskriminalamt (BKA) – über diesen | |
Haftbefehl und bat um die Fahndung nach Ahmad Mansur. Kurze Zeit später | |
traf beim BKA allerdings eine Nachricht der Interpol-Zentrale in Lyon ein. | |
Mansur sei kein Fall für Interpol, weil er Artikel 3 der | |
Interpol-Verfassung widerspreche. Danach verpflichtet sich Interpol zu | |
strikter politischer Neutralität und wirkt bei der Fahndung wegen | |
angeblicher politischer Straftaten nicht mit. | |
## Ministerien hatten hinter den Kulissen beraten | |
Ob jemand aufgrund eines ausländischen Ersuchens in die deutsche | |
Inpol-Fahndung aufgenommen wird, entscheidet in einfachen Fällen das BKA. | |
Bei „besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher | |
Beziehung“ muss laut BKA-Gesetz zuvor allerdings eine Bewilligung des | |
Bundesjustizministeriums eingeholt werden. | |
In der Praxis trifft das Bundesamt für Justiz die Entscheidung in Absprache | |
mit dem Auswärtigen Amt. Warum die Beamten Mansur zur Fahndung freigaben, | |
konnte am Montag auf Nachfrage niemand beantworten. Die Entscheidung blieb | |
aber auch bestehen, nachdem die Interpol-Zentrale später noch einmal auf | |
den politischen Charakter des Falles hinwies. | |
Vermutlich verließen sich alle darauf, dass die Stichhaltigkeit der | |
Vorwürfe nach einer Festnahme Mansurs immer noch ausreichend geprüft werden | |
könnte. Eine erste richterliche Prüfung fand am Sonntagnachmittag beim | |
Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Dort wurde aber nur festgestellt, ob | |
überhaupt die richtige Person festgenommen wurde. Das Gericht sprach dann | |
eine sogenannte „Festhalteanordnung“ aus. | |
Am Montag musste die Berliner Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Ahmad | |
Mansur freilässt oder beim Berliner Kammergericht einen | |
Auslieferungshaftbefehl beantragt. Mansur hätte dann für die Dauer des | |
Auslieferungsverfahrens hinter Gitter bleiben müssen, möglicherweise für | |
mehrere Monate. | |
Hinter den Kulissen hatten allerdings längst das Justizministerium und das | |
Auswärtige Amt über die politischen Implikationen beraten. Laut | |
Staatsanwaltschaft habe dabei auch der Berliner Justizsenator Thomas | |
Heilmann (CDU) vermittelt. | |
Sie kamen zum Schluss: „Die Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit der | |
Auslieferung hätten auch nicht durch Zusicherungen Ägyptens ausgeräumt | |
werden können.“ | |
Mitarbeit: Tobias Schulze | |
22 Jun 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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