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# taz.de -- Abgabe auf atomare Brennstoffe gebilligt: Energiekonzerne gescheite…
> Die Kernbrennstoffsteuer ist rechtens, meint der EuGH. Energiekonzerne
> hatten geklagt – auf eine Rückzahlung von fünf Milliarden Euro.
Bild: Brennt hier noch was? Tauchgang im gefluteten Reaktorbecken des AKW Grafe…
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche
Brennelementesteuer gebilligt. Es handelt sich weder um eine unzulässige
Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, wie der EuGH am
Donnerstag in Luxemburg entschied. (Az: C-5/14)
Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war Anfang 2011 in Kraft
getreten. Juristisch ist die Steuer stark umstritten. Das Finanzgericht
Hamburg hält sie für unzulässig und rief 2013 zunächst das
Bundesverfassungsgericht und dann auch den EuGH an.
Nach dem Luxemburger Urteil bestehen europarechtlich jedoch keine Bedenken.
Die besteuerten Brennelemente seien keine „Energieerzeugnisse“, die nur der
Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen. Auch handle es sich nicht um eine
neben der Umsatzsteuer unzulässige zusätzliche Verbrauchssteuer auf
elektrischen Strom.
E.ON, RWE und EnBW hatten gegen die seit 2011 erhobene Steuer geklagt. Sie
hoffen auf eine Rückzahlung von fast fünf Milliarden Euro an bereits
gezahlten Abgaben. Vor dem Bundesverfassungsgericht steht die Entscheidung
in einem zweiten Verfahren zu dem Thema aber noch aus. Dort soll es in der
zweiten Jahreshälfte zu einem Urteil kommen. Das oberste deutsche Gericht
könnte die Steuer noch kippen.
Die Aktien der Versorger gerieten nach dem EuGH-Urteil mächtig unter Druck.
RWE verloren bis zu 2,9 Prozent, E.ON 1,8 Prozent.
4 Jun 2015
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AKW
Energiekonzerne
Europäischer Gerichtshof
Steuer
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