Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Russisches Gesetz gegen NGOs: Menschenrechtler wollen bleiben
> Amnesty International und Human Rights Watch bezeichnen das Gesetz als
> „Schlag für die Zivilgesellschaft“. Sie kündigen an, weiter in Russland
> zu arbeiten.
Bild: Will sich nicht beirren lassen: Amnesty-Russland-Chef Sergej Nikitin.
MOSKAU dpa | Trotz des umstrittenen russischen Gesetzes zum Vorgehen der
Behörden gegen „unerwünschte Organisationen“ halten internationale
Menschenrechtsgruppen an der Arbeit in Russland fest.
„Wegen des neuen Gesetzes wird Amnesty International seine Arbeit nicht
ändern“, sagte Amnesty-Russland-Chef Sergej Nikitin der Agentur Interfax am
Montag. Auch Tatjana Lokschina von Human Rights Watch (HRW) bekräftigte,
ihre Organisation wolle unbeirrt in Russland weitermachen.
Das am Samstag veröffentlichte Gesetz ermöglicht es den russischen
Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGO) ohne Vorwarnung auf eine
schwarze Liste zu setzen. Es sieht hohe Geld- und Haftstrafen für Bürger
vor, die mit „unerwünschten Organisationen“ zusammenarbeiten. Die USA
kritisierten dies als Beispiel für die Unterdrückung unabhängiger Stimmen
durch die russische Regierung.
Nikitin bezeichnete das Gesetz als „Schlag für die Zivilgesellschaft“. Es
setze vor allem russische Organisationen unter Druck. Auch Lokschina
meinte, die Regelung richte sich eher gegen einheimische Gruppen als gegen
internationale Akteure. Um HRW in Russland zu schließen, brauche es dieses
Gesetz nicht. „Das kann das Justizministerium zu jedem beliebigen Zeitpunkt
machen“, sagte sie.
25 May 2015
## TAGS
Russland
Menschenrechtsorganisation
NGO
Human Rights Watch
Gesetz
Russland
Karl-Georg Wellmann
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Russlands NGO-Gesetz: Angst vor der Freiheit der Anderen
Das Gesetz über „unerwünschte Organisationen“ bedroht die
Zivilgesellschaft. Auf dem Spiel steht jedoch mehr: der Anstand.
Einreiseverbot für CDU-Politiker: Du kommst hier nicht rein
CDU-Außenpolitiker Karl-Georg Wellmann durfte nicht nach Russland
einreisen. Der deutsche Botschafter legte Protest gegen die Entscheidung
ein.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.