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# taz.de -- Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
> Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit
> der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
Bild: Die Gravenreuth-Homepage
Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten
Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten
Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich
unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte.
Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller
wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan
nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von
Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).
Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine
einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein
zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni
2006 zahlte.
Gleichwohl pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz
(www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine
Zahlung erhalten zu habe.
Trotz Widerspruchs der taz versuchte er fortan, die Domain zu verwerten,
und publizierte zu diesem Zweck die Pfändung der Domain sogar auf seiner
Homepage. An der von Gravenreuth geplanten Versteigerung der Domain
hinderte ihn erst im Oktober 2006 eine einstweilige Verfügung, die das
Landgericht zugunsten der taz erließ. Das gegen die taz ausgesprochene
Verbot, die Newsletter mit "double-opt-in"-Verfahren anzubieten, ist auf
deren Widerspruch hin mittlerweile aufgehoben. Der Newsletter kann also
noch online bestellt werden.
Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen
versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem
Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden
sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein
Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis
dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern
nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis
nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich
damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die
taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht
hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen
Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: "Nur weil die taz
einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain
nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich
der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist
Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht
rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt
hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen
Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. (AZ: 276 Ds 58/07)
11 Sep 2007
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Betrug
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