# taz.de -- Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt | |
> Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit | |
> der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt. | |
Bild: Die Gravenreuth-Homepage | |
Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten | |
Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten | |
Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. | |
Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich | |
unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. | |
Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller | |
wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan | |
nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von | |
Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet). | |
Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine | |
einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein | |
zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni | |
2006 zahlte. | |
Gleichwohl pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz | |
(www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine | |
Zahlung erhalten zu habe. | |
Trotz Widerspruchs der taz versuchte er fortan, die Domain zu verwerten, | |
und publizierte zu diesem Zweck die Pfändung der Domain sogar auf seiner | |
Homepage. An der von Gravenreuth geplanten Versteigerung der Domain | |
hinderte ihn erst im Oktober 2006 eine einstweilige Verfügung, die das | |
Landgericht zugunsten der taz erließ. Das gegen die taz ausgesprochene | |
Verbot, die Newsletter mit "double-opt-in"-Verfahren anzubieten, ist auf | |
deren Widerspruch hin mittlerweile aufgehoben. Der Newsletter kann also | |
noch online bestellt werden. | |
Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen | |
versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem | |
Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden | |
sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein | |
Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis | |
dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern | |
nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis | |
nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich | |
damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die | |
taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht | |
hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen | |
Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. | |
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: "Nur weil die taz | |
einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain | |
nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." | |
Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich | |
der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist | |
Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht | |
rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt | |
hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen | |
Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. (AZ: 276 Ds 58/07) | |
11 Sep 2007 | |
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Betrug | |
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