| # taz.de -- Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt | |
| > Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit | |
| > der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt. | |
| Bild: Die Gravenreuth-Homepage | |
| Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten | |
| Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten | |
| Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. | |
| Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich | |
| unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. | |
| Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller | |
| wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan | |
| nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von | |
| Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet). | |
| Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine | |
| einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein | |
| zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni | |
| 2006 zahlte. | |
| Gleichwohl pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz | |
| (www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine | |
| Zahlung erhalten zu habe. | |
| Trotz Widerspruchs der taz versuchte er fortan, die Domain zu verwerten, | |
| und publizierte zu diesem Zweck die Pfändung der Domain sogar auf seiner | |
| Homepage. An der von Gravenreuth geplanten Versteigerung der Domain | |
| hinderte ihn erst im Oktober 2006 eine einstweilige Verfügung, die das | |
| Landgericht zugunsten der taz erließ. Das gegen die taz ausgesprochene | |
| Verbot, die Newsletter mit "double-opt-in"-Verfahren anzubieten, ist auf | |
| deren Widerspruch hin mittlerweile aufgehoben. Der Newsletter kann also | |
| noch online bestellt werden. | |
| Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen | |
| versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem | |
| Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden | |
| sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein | |
| Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis | |
| dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern | |
| nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis | |
| nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich | |
| damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die | |
| taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht | |
| hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen | |
| Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. | |
| Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: "Nur weil die taz | |
| einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain | |
| nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." | |
| Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich | |
| der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist | |
| Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht | |
| rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt | |
| hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen | |
| Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. (AZ: 276 Ds 58/07) | |
| 11 Sep 2007 | |
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