| # taz.de -- "Abmahn-Anwalt" verurteilt: Bewährungsstrafe für von Gravenreuth | |
| > Weil er Mandanten in zwei Fällen Geld aus zivilrechtlichen Vergleichen | |
| > vorenthalten hatte, wurde Abmahnanwalt von Gravenreuth zu elf Monaten | |
| > Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. | |
| Bild: Das Verfahren von Gravenreuth gegen die Taz steht noch aus. | |
| MÜNCHEN taz Einst war Günter Freiherr von Gravenreuth der gefürchtetste | |
| "Abmahn-Anwalt" der deutschen Internet-Community. Doch die Hoch-Zeit der | |
| juristischen Geldschneiderei, von der auch die taz betroffen war, scheint | |
| sich ihrem Ende zu zuneigen. Am Mittwoch wurde von Gravenreuth vom | |
| Landgericht München I im Berufungsverfahren rechtskräftig zu elf Monaten | |
| Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. | |
| In der Berufungsverhandlung, bei der sich der Angeklagte von einem | |
| Pflichtverteidiger vertreten ließ, wurden nach einer Verfahrensabsprache | |
| die Ergebnisse zwei bereits bestehende Urteile zusammengefasst. In zwei | |
| gleichartigen Fällen hatte der Münchner Anwalt im Jahr 2002 seinen | |
| Mandanten Geld vorenthalten, das er in zivilrechtlichen Vergleichen für | |
| seine Mandanten ausgehandelt hatte. Eigentlich leitet ein Anwalt solch ein | |
| Geld sofort an seine Mandanten weiter, "auskehren" heißt der juristische | |
| Fachbegriff. Doch von Gravenreuth hat das Geld stattdessen einbehalten. | |
| Bereits am 1. Februar diesen Jahres war in München deswegen ein Urteil | |
| gegen den Münchner Anwalt ergangen, 7 Monate auf Bewährung hieß es am Ende, | |
| weil von Gravenreuth 2321,80 Euro veruntreut hatte. Dazu kamen am Mittwoch | |
| nach der Berufungsverhandlung noch einmal 6 Monate durch ein zweites | |
| Verfahren. Der selbstständige Internet-Anbieter Elmar Dommer aus dem | |
| nordrhein-westfälischen Städtchen Langenfeld hatte Anfang 2000 von | |
| Gravenreuth ein Mandat gegeben, um einen Streit über eine Internetadresse | |
| zu klären. Die Sache endete in einem Vergleich, 6.000 Euro zahlte die | |
| Gegenseite an Dommer. Oder vielmehr an das Kanzleikonto, doch von | |
| Gravenreuth "kehrte" das Geld nicht aus. Erst in diesen Tagen bekam Dommer | |
| einen Teilbetrag überwiesen. | |
| Auch bei der taz arbeitete von Gravenreuth mit unsauberen Mitteln. Der | |
| Anwalt hatte die taz im Jahr 2006 wegen einer unverlangt zugeschickten | |
| Newsletter-Mail abgemahnt. Der Verlag zahlte die Verfahrenskosten in Höhe | |
| von 663,17 Euro, doch von Gravenreuth erklärte, keine Geld erhalten zu | |
| haben und wollte deshalb die Internetadresse www.taz.de der taz pfänden und | |
| versteigern lassen. Die taz konnte dann aber das Gegenteil beweisen und | |
| stellte ihrerseits Strafantrag. In der ersten Instanz verurteilte das | |
| Amtsgericht Berlin-Tiergarten von Gravenreuth entsprechend wegen versuchten | |
| Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Die Berufung | |
| steht noch aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Farnbacher erklärte am | |
| Mittwoch mit Blick auf dieses taz-Verfahren: "Jetzt muss von Gravenreuth | |
| sein Glück in Berlin suchen." Die gerade ausgesprochene Bewährungsstrafe | |
| würde bei einem weiteren Schuldspruch in Berlin mit einfließen. Das jetzige | |
| Urteil ist nach Angaben des Gerichts das zweite rechtskräftige gegen von | |
| Gravenreuth. Der Anwalt war bereits im Jahr 2000 in München wegen | |
| Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. | |
| 16 Apr 2008 | |
| ## AUTOREN | |
| Max Hägler | |
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