Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- "Abmahn-Anwalt" verurteilt: Bewährungsstrafe für von Gravenreuth
> Weil er Mandanten in zwei Fällen Geld aus zivilrechtlichen Vergleichen
> vorenthalten hatte, wurde Abmahnanwalt von Gravenreuth zu elf Monaten
> Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Bild: Das Verfahren von Gravenreuth gegen die Taz steht noch aus.
MÜNCHEN taz Einst war Günter Freiherr von Gravenreuth der gefürchtetste
"Abmahn-Anwalt" der deutschen Internet-Community. Doch die Hoch-Zeit der
juristischen Geldschneiderei, von der auch die taz betroffen war, scheint
sich ihrem Ende zu zuneigen. Am Mittwoch wurde von Gravenreuth vom
Landgericht München I im Berufungsverfahren rechtskräftig zu elf Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
In der Berufungsverhandlung, bei der sich der Angeklagte von einem
Pflichtverteidiger vertreten ließ, wurden nach einer Verfahrensabsprache
die Ergebnisse zwei bereits bestehende Urteile zusammengefasst. In zwei
gleichartigen Fällen hatte der Münchner Anwalt im Jahr 2002 seinen
Mandanten Geld vorenthalten, das er in zivilrechtlichen Vergleichen für
seine Mandanten ausgehandelt hatte. Eigentlich leitet ein Anwalt solch ein
Geld sofort an seine Mandanten weiter, "auskehren" heißt der juristische
Fachbegriff. Doch von Gravenreuth hat das Geld stattdessen einbehalten.
Bereits am 1. Februar diesen Jahres war in München deswegen ein Urteil
gegen den Münchner Anwalt ergangen, 7 Monate auf Bewährung hieß es am Ende,
weil von Gravenreuth 2321,80 Euro veruntreut hatte. Dazu kamen am Mittwoch
nach der Berufungsverhandlung noch einmal 6 Monate durch ein zweites
Verfahren. Der selbstständige Internet-Anbieter Elmar Dommer aus dem
nordrhein-westfälischen Städtchen Langenfeld hatte Anfang 2000 von
Gravenreuth ein Mandat gegeben, um einen Streit über eine Internetadresse
zu klären. Die Sache endete in einem Vergleich, 6.000 Euro zahlte die
Gegenseite an Dommer. Oder vielmehr an das Kanzleikonto, doch von
Gravenreuth "kehrte" das Geld nicht aus. Erst in diesen Tagen bekam Dommer
einen Teilbetrag überwiesen.
Auch bei der taz arbeitete von Gravenreuth mit unsauberen Mitteln. Der
Anwalt hatte die taz im Jahr 2006 wegen einer unverlangt zugeschickten
Newsletter-Mail abgemahnt. Der Verlag zahlte die Verfahrenskosten in Höhe
von 663,17 Euro, doch von Gravenreuth erklärte, keine Geld erhalten zu
haben und wollte deshalb die Internetadresse www.taz.de der taz pfänden und
versteigern lassen. Die taz konnte dann aber das Gegenteil beweisen und
stellte ihrerseits Strafantrag. In der ersten Instanz verurteilte das
Amtsgericht Berlin-Tiergarten von Gravenreuth entsprechend wegen versuchten
Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Die Berufung
steht noch aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Farnbacher erklärte am
Mittwoch mit Blick auf dieses taz-Verfahren: "Jetzt muss von Gravenreuth
sein Glück in Berlin suchen." Die gerade ausgesprochene Bewährungsstrafe
würde bei einem weiteren Schuldspruch in Berlin mit einfließen. Das jetzige
Urteil ist nach Angaben des Gerichts das zweite rechtskräftige gegen von
Gravenreuth. Der Anwalt war bereits im Jahr 2000 in München wegen
Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
16 Apr 2008
## AUTOREN
Max Hägler
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft
Der als "Abmahnanwalt" berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss
wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft. Das Kammergericht hat am 2.
Februar 2009 seine Revision verworfen.
Gravenreuth-Urteil: "Keine positive Legalprognose"
Im September verurteilte das Landgericht Berlin Abmahnanwalt Gravenreuth
wegen seines Rechtsstreits mit der taz zu 14 Monaten Haft. Nun wurde das
schriftliche Urteil veröffentlicht.
Gericht begründet Haftstrafe: Abmahnanwalt "zeigt keine Einsicht"
Das Gericht hat die Haftstrafe gegen Abmahnanwalt Gravenreuth mit drohenden
weiteren Straftaten begründet. Verbraucherschützer erwarten trotz des Falls
kein Ende des Abmahngeschäfts.
Verurteilter Abmahnanwalt: Internetszene jubelt
Der berühmt-berüchtigte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth will
dem Gefängnis entgehen und legt Berufung ein. In zahlreichen Kommentaren
begrüßt die Internetszene das Urteil.
Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit
der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.