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# taz.de -- Gravenreuth-Urteil: "Keine positive Legalprognose"
> Im September verurteilte das Landgericht Berlin Abmahnanwalt Gravenreuth
> wegen seines Rechtsstreits mit der taz zu 14 Monaten Haft. Nun wurde das
> schriftliche Urteil veröffentlicht.
Bild: Schätzt seine Chancen in der Revision noch immer als gut ein: Günter Fr…
Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als "Abmahnanwalt"
berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu
vierzehn Monaten Haft. Er hatte versucht, sich rechtswidrig [1][am Vermögen
der "taz" zu bereichern].
Ausgangspunkt des Falles war eine Bestätigungs-Email, die Gravenreuth von
der taz erhalten hatte, nachdem unter seinem Namen der taz-Newsletter
bestellt worden war. Daraufhin hatte er von der taz im Mai 2006 eine
Unterlassungerklärung sowie Abmahngebühren in Höhe von 651 EU gefordert.
Obwohl diese Rechnung Ende Juni 2006 von der taz bezahlt wurde, beantragte
Gravenreuth im Juli die Pfändung der Domain "taz.de", da seine Forderungen
nicht beglichen seien. Auf seiner Webseite kündigte er die baldige
Versteigerung der gepfändeten Domain "taz.de" auf ebay an.
Mit einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Berlin brachte die taz
diese Pfändung vom Tisch. Gravenreuth hatte bis dahin stets behauptet, in
dem Glauben gehandelt zu haben, er hätte noch berechtigte Forderungen gegen
die taz, da seine Rechnung nicht bezahlt worden sei. Nachdem im Zuge einer
weiteren Strafsache bei einer Durchsuchung seiner Münchner Kanzlei
Fax-Schreiben sowie Kontoauszüge sichergestellt worden waren, aus denen die
Zahlung eindeutig hervorging, zeigte taz-Anwalt Jony Eisenberg Gravenreuth
wegen versuchten Betrugs an.
Nachdem Gravenreuth bereits sämtliche zivilrechtlichen Verfahren gegen die
taz verloren hatte - sowohl Landgericht als auch Kammergericht hatten
geurteilt, das an dem "double opt in"-Verfahren, das die taz bei der
Bestellung ihres Newsletters anwendet, nichts zu beanstanden sei - wurde er
vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten
verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin im
September 2008 wurde diese Strafe mit weiteren anhängigen Verurteilungen zu
einer Gesamtstrafe von 14 Monaten Haft ohne Bewährung zusammengezogen.
Mittlerweile liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts vor, in dem es
unter anderem heißt, die Strafzumessung sei "in dieser Höhe unbedingt
erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte ... nicht mehr zur
Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit
hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt
werden. (...) Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten
nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in
einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung
solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um
wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die
der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der
eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat,
obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse "geordnet" sind. Es ist daher zu
befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere
Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose
gestellt werden kann." Das gesamte Urteil im Wortlaut steht auf der
[2][_Rechtsanwalt_Freiherr_v.Gravenreuth_soll_wegen_versuchten__Betruges__z
um_Nachteil_der_taz__in%B4s_Gef%E4ngnis&id=97:Homepage von Anwalt
Eisenberg].
Die Revision vor dem Kammergericht Berlin ist noch anhängig. Auch wenn von
Gravenreuth selbst seine Chancen dort als "gut" bezeichnet, ist nach dem
wohlbegründeten Urteil des Landgerichts die Wahrscheinlichkeit sehr hoch,
dass er seine Haftstrafe antreten muß.
28 Jan 2009
## LINKS
[1] /1/leben/internet/artikel/1/wegen-betrugs-hinter-gitter/
[2] http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=LG_Berlin
## AUTOREN
M. Bröckers
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