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# taz.de -- BGH zu Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig
> Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der
> "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender
> Tatverdacht.
Bild: Die BGH-Entscheidung ist eine Schlappe für Generalbundesanwältin Harms.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen den Berliner
Soziologen Andrej Holm aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht,
dass Holm Mitglied der "militanten gruppe" (mg) sei, die als terroristische
Vereinigung eingestuft wird. Eine schwere Schlappe für
Generalbundesanwältin Monika Harms.
Die Ermittlungen gegen Holm begannen nach Darstellung seiner Anwältin
Christina Clemm vor über einem Jahr mit einer Google-Recherche des
Bundeskriminalamts. Gesucht wurden Menschen, die ähnliche Begriffe
verwenden wie die mg, die sich zu zahlreichen Brandanschlägen in und um
Berlin bekannt hat. Gefunden wurde unter anderem Andrej Holm, der an der
Berliner Humboldt-Universität lehrt. Er wurde anschließend heimlich rund
ein Jahr lang überwacht.
Ende Juli nun wurde ein junger Mann, zu dem Holm zweimal Kontakt hatte, mit
zwei Mittätern von der Polizei auf frischer Tat ertappt. In der Stadt
Brandenburg sollen sie versucht haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Nach
Einschätzung der Polizei gehören die drei zur mg, weil der Anschlag
"hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten
Tatausführung" mg-Anschlägen ähnelt. Wenige Stunden später wurde deshalb
Andrej Holm als mutmaßliches mg-Mitglied verhaftet. Hiergegen gab es
weltweite Proteste von Wissenschaftlern.
Ende August hat ein BGH-Ermittlungsrichter den Haftbefehl gegen Holm mit
Auflagen vorläufig ausgesetzt. Seitdem ist der Soziologe auf freiem Fuß.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte hiergegen allerdings Beschwerde
eingelegt. Darüber entschied gestern der 3. Strafsenat des BGH unter
Richter Klaus Tolksdorf - und zwar ganz anders, als BAW-Chefin Monika Harms
hoffte.
Denn der BGH stufte den Haftbefehl als rechtswidrig ein und hob ihn völlig
auf. Begründung: Es bestehe kein dringender Tatverdacht gegen Holm, der
aber selbst bei Terror-Ermittlungen für einen Haftbefehl nötig wäre. Holm
ist nun wieder ein freier Mann, der reisen kann, wohin er will.
Das Ermittlungsverfahren gegen Holm läuft allerdings weiter, denn es
bestehe tatsächlich ein "Anfangsverdacht", dass Holm mg-Mitglied sei.
Richter Tolksdorf verwies auf die konspirativen Kontakte zu einem der
mutmaßlichen Brandstifter, Holms Einbindung in die Berliner
linksextremistische Szene und die Mitarbeit Holms an den letzten Ausgaben
der illegalen Zeitschrift Radikal.
Der BGH ließ gestern die Frage offen, ob die militante gruppe zu Recht als
terroristische Vereinigung eingestuft wird. Nach Ansicht der Verteidiger
erfüllt diese nicht die 2003 von Rot-Grün neu definierten Anforderungen,
weil ihre Brandanschläge nicht geeignet seien, den Staat zu gefährden.
Die Frage könnte aber dennoch bald geklärt werden. Denn in rund zwei Wochen
will der BGH entscheiden, ob die drei mutmaßlichen Brandenburger
Brandstifter in Haft auf ihren Prozess warten müssen.
25 Oct 2007
## AUTOREN
Christian Rath
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