# taz.de -- BGH zu Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig | |
> Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der | |
> "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender | |
> Tatverdacht. | |
Bild: Die BGH-Entscheidung ist eine Schlappe für Generalbundesanwältin Harms. | |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen den Berliner | |
Soziologen Andrej Holm aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, | |
dass Holm Mitglied der "militanten gruppe" (mg) sei, die als terroristische | |
Vereinigung eingestuft wird. Eine schwere Schlappe für | |
Generalbundesanwältin Monika Harms. | |
Die Ermittlungen gegen Holm begannen nach Darstellung seiner Anwältin | |
Christina Clemm vor über einem Jahr mit einer Google-Recherche des | |
Bundeskriminalamts. Gesucht wurden Menschen, die ähnliche Begriffe | |
verwenden wie die mg, die sich zu zahlreichen Brandanschlägen in und um | |
Berlin bekannt hat. Gefunden wurde unter anderem Andrej Holm, der an der | |
Berliner Humboldt-Universität lehrt. Er wurde anschließend heimlich rund | |
ein Jahr lang überwacht. | |
Ende Juli nun wurde ein junger Mann, zu dem Holm zweimal Kontakt hatte, mit | |
zwei Mittätern von der Polizei auf frischer Tat ertappt. In der Stadt | |
Brandenburg sollen sie versucht haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Nach | |
Einschätzung der Polizei gehören die drei zur mg, weil der Anschlag | |
"hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten | |
Tatausführung" mg-Anschlägen ähnelt. Wenige Stunden später wurde deshalb | |
Andrej Holm als mutmaßliches mg-Mitglied verhaftet. Hiergegen gab es | |
weltweite Proteste von Wissenschaftlern. | |
Ende August hat ein BGH-Ermittlungsrichter den Haftbefehl gegen Holm mit | |
Auflagen vorläufig ausgesetzt. Seitdem ist der Soziologe auf freiem Fuß. | |
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte hiergegen allerdings Beschwerde | |
eingelegt. Darüber entschied gestern der 3. Strafsenat des BGH unter | |
Richter Klaus Tolksdorf - und zwar ganz anders, als BAW-Chefin Monika Harms | |
hoffte. | |
Denn der BGH stufte den Haftbefehl als rechtswidrig ein und hob ihn völlig | |
auf. Begründung: Es bestehe kein dringender Tatverdacht gegen Holm, der | |
aber selbst bei Terror-Ermittlungen für einen Haftbefehl nötig wäre. Holm | |
ist nun wieder ein freier Mann, der reisen kann, wohin er will. | |
Das Ermittlungsverfahren gegen Holm läuft allerdings weiter, denn es | |
bestehe tatsächlich ein "Anfangsverdacht", dass Holm mg-Mitglied sei. | |
Richter Tolksdorf verwies auf die konspirativen Kontakte zu einem der | |
mutmaßlichen Brandstifter, Holms Einbindung in die Berliner | |
linksextremistische Szene und die Mitarbeit Holms an den letzten Ausgaben | |
der illegalen Zeitschrift Radikal. | |
Der BGH ließ gestern die Frage offen, ob die militante gruppe zu Recht als | |
terroristische Vereinigung eingestuft wird. Nach Ansicht der Verteidiger | |
erfüllt diese nicht die 2003 von Rot-Grün neu definierten Anforderungen, | |
weil ihre Brandanschläge nicht geeignet seien, den Staat zu gefährden. | |
Die Frage könnte aber dennoch bald geklärt werden. Denn in rund zwei Wochen | |
will der BGH entscheiden, ob die drei mutmaßlichen Brandenburger | |
Brandstifter in Haft auf ihren Prozess warten müssen. | |
25 Oct 2007 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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