# taz.de -- Verfahren gegen "Militante Gruppe": Staatsanwälte vor neuer Schlap… | |
> Der Bundesgerichtshof zweifelt in Verfahren gegen die "militante gruppe". | |
> Die Vereinigung wird nach taz-Informationen wohl nicht als Terrorbande | |
> eingestuft. | |
Bild: Wird der Terrorparagraf 129a überstrapaziert? | |
FREIBURG taz Der Bundesanwaltschaft droht eine neue Niederlage am | |
Bundesgerichtshof. Möglicherweise werden die Richter die "militante gruppe" | |
(mg), der zahlreiche Brandanschläge in und um Berlin vorgeworfen werden, | |
nicht als terroristische Vereinigung einstufen. Dies geht aus einem der taz | |
vorliegenden Schreiben des 3. Strafsenats des BGH hervor. | |
Die Bundesanwaltschaft führt derzeit mehrere Ermittlungsverfahren wegen | |
"Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gegen vermeintliche | |
Aktivisten der mg. Ende August waren vier Berliner unter dem Verdacht der | |
mg-Mitgliedschaft verhaftet worden. Drei von ihnen hatten versucht | |
Bundeswehrlaster anzuzünden, der Soziologe Andrej Holm galt als | |
intellektueller Hintermann. Doch schon Ende Oktober war der Haftbefehl | |
gegen den Berliner Wissenschaftler vom BGH als rechtswidrig aufgehoben | |
worden. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, dass Holm überhaupt | |
Mitglied der Gruppierung sei (taz vom 25. 10., s. Link). | |
Jetzt geht es um die anderen drei Männer, die in Brandenburg auf frischer | |
Tat ertappt wurden. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft gehören die drei | |
zur mg, weil der Anschlag "hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und | |
der konkreten Tatausführung" mg-Anschlägen ähnelt. Hier geht es also - | |
anders als bei Andrej Holm - nicht um die Frage, ob überhaupt etwas | |
strafrechtlich Relevantes passiert ist, sondern darum, ob diese Taten der | |
mg zugerechnet werden können und wie die mg einzustufen ist. | |
"Nach dem Ergebnis der Vorberatungen" sieht der 3. Strafsenat "nicht den | |
dringenden Verdacht begründet", dass es sich bei der militanten Gruppe um | |
eine terroristische Vereinigung handelt, heißt es in dem Schreiben der | |
Richter, das am 24. Oktober an die Bundesanwaltschaft ging. Infrage komme | |
eher die Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung". | |
Entscheidendes Kritieriums ist seit einer Reform des Strafgesetzbuches | |
durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003, ob die Anschläge den | |
Staat "erheblich schädigen" können. Hieran zweifeln die Richter | |
offensichtlich. | |
Der Unterschied ist relevant. Die Beschuldigten sitzen vor allem wegen des | |
Terrorverdachts in Untersuchungshaft. Wenn dieser wegfällt, können sie | |
vermutlich zu Hause auf ihren Prozess warten. Außerdem würde bei einer | |
kriminellen Vereinigung wahrscheinlich die Bundesanwaltschaft ihre | |
Zuständigkeit für das Verfahren an die Berliner Staatsanwaltschaft | |
verlieren. | |
Die Bundesrichter stellen sogar die Frage, ob es sich bei der mg überhaupt | |
um eine dauerhafte Vereinigung von Personen handelt, die "sich als | |
einheitlicher Verband fühlen". Nach einem Bericht der Tageszeitung Welt aus | |
dem August glauben nämlich manche Verfassungsschützer, dass unter dem Label | |
mg mehrere Gruppierungen aktiv wurden. | |
Die Anwälte der drei Beschuldigten gehen davon aus, dass der BGH noch in | |
dieser Woche über ihre Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft | |
entscheidet. Volker Eick vom Solidaritätsbündnis "sofortige Einstellung" | |
freut sich über die jüngste Entwicklung: "Wir haben ja von Anfang an | |
gesagt, dass das hier kein 129a-Verfahren ist." In Paragraf 129a des | |
Strafgesetzbuchs steht seit 1976 die Bildung und Unterstützung von | |
terroristischen Vereinigungen unter Strafe. | |
6 Nov 2007 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Urteil zur "militanten Gruppe": Die Terrorjagd war illegal | |
Die "militante gruppe" ist - trotz Brandanschlägen - keine terroristische | |
Vereinigung. Sagt der Bundesgerichtshof und hebt Haftbefehle gegen drei | |
mutmaßliche Mitglieder auf. | |
Bundesrichter Winkler zum"mg"-Urteil: "Ein schmaler Grat" | |
Der frühere Bundesrichter Walter Winkler begrüßt das Urteil, "plakative" | |
Brandanschläge nicht als Terrorismus zu werten. Sympathiewerbung für | |
Terroristen falle nicht darunter. | |
Montagsinterview mit Andrej Holm: "Was für eine Zeitverschwendung!" | |
Wegen angeblicher Unterstützung von Terroristen war Holm drei Wochen in | |
Untersuchungshaft. Ein Gespräch über den Einbruch des Verdachts ins Leben, | |
den Knastalltag und die Solidarität. | |
BGH zu Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig | |
Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der | |
"militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender | |
Tatverdacht. | |
Paragraph 129a: Terroristenjäger suchen Zeugen | |
In den Ermittlungen gegen die "militante gruppe" lädt die | |
Bundesanwaltschaft ZeugInnen vor - darunter den Soziologen Hartmut | |
Häußermann. | |
Justizgebaren: Bundeskriminalamt findet eigene Akten | |
Zum zweiten Mal suchen Ermittler in der Wohnung des Soziologen Andrej H. | |
nach Beweisen für Terrorverdacht. Haftentscheidung fällt diese Woche. |