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# taz.de -- Freispruch erster Klasse: Andrej H. heißt wieder Holm
> Nach der Haftverschonung im August hebt der Bundesgerichtshof den
> Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen auf. Drei weitere Beschuldigte
> sitzen noch. Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter.
Bild: Eindeutiges Urteil: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
So viel Einigkeit ist selten. "Mutmaßungen und Indizien" sind keine
Grundlage für einen Haftbefehl", freut sich der Chef der Linkspartei, Klaus
Lederer. Der grüne Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann sagt: "Das haltlose
Konstrukt hatte keinen Bestand." Die frühere grüne
Verbraucherschutzministerin Renate Künast spricht von einer "Ohrfeige für
die Generalbundesanwaltschaft".
Der, den all dies betrifft, sitzt derweil bei der Pressekonferenz seiner
Anwälte und freut sich. Seit dem gestrigen Mittwoch gibt es keinen
dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn. Aus dem Berliner Soziologen Andrej
H. wird wieder Andrej Holm. Und der verlangt nun seine Rehabilitierung.
Schließlich tauchen im Internet, sagt er im taz-Interview, "vor meiner
fachlichen Expertise zwei Seiten Fallbeschreibung Andrej H. auf".
Holm hat gute Chancen, seinen Ruf wiederherzustellen. Denn der Fall Andrej
H. ist ein Fall Monika Harms geworden. "Bis zuletzt hat die
Generalbundesanwältin den Bundesgerichtshof mit neuen Expertisen
überhäuft", sagt Holms Anwältin Christina Clemm. Umsonst. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht nur die Haftverschonung bestätigt, er hat
den Haftbefehl gegen Holm ganz aufgehoben. "Im Grunde haben die Richter
deutlich gemacht, dass dieser Haftbefehl von Anfang an nicht rechtens war",
sagt Clemm.
Lehren ziehen die Ermittler daraus allerdings keine. Seit Mittwoch stehen
19 Personen aus dem Umfeld von Holm und weitere drei Beschuldigte im Visier
der Bundesanwaltschaft. Sie wurden zu sogenannten Zeugenbefragungen
eingeladen. "Ziel ist es, das Umfeld auszuleuchten und nach weiteren
Kontaktpersonen zu suchen", sagt Rechtsanwalt Alain Mundt. Wer seine
Aussage verweigert, dem drohen bis zu sechs Monate Beugehaft. Am
Mittwochnachmittag haben 100 Menschen vor dem Sitz des Bundeskriminalamts
in Treptow gegen diese Form der "Einschüchterung" demonstriert.
Inzwischen hat der BGH signalisiert, dass er innerhalb der nächsten drei
Wochen über eine weitere Haftbeschwerde entscheiden will. Sie betrifft
Florian L., Axel H. und Oliver R., die der versuchten Brandstiftung
beschuldigt werden und als mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe"
seit dem 1. August in Untersuchungshaft sitzen.
"Nach der gestrigen Entscheidung des BGH müssen auch die drei aus der
Untersuchungshaft entlassen werden", sagt L.s Anwalt Ulrich von
Klingengräff. "Auch bei ihnen gibt es keinen dringenden Tatverdacht der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung." Warum das so ist?
Auch da gibt es Einigkeit. "Eine Brandstiftung ist keine terroristische
Straftat", sagt der Chef des Republikanischen Anwaltsvereins, Wolfgang
Kaleck.
25 Oct 2007
## AUTOREN
Uwe Rada
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BGH zu Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig
Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der
"militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender
Tatverdacht.
Interview mit Andrej Holm: "Eine Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft"
Der Soziologe Andrej Holm, der als Andrej H. unfreiwillig berühmt wurde,
verlangt seine volle Rehabilitierung.
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