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# taz.de -- BKA-Reformgesetz zur Terrorabwehr: Bischöfe kämpfen um Beichtgehe…
> Laut geplantem BKA-Gesetz müssen Pfarrer im Zweifelsfall über
> seelsorgerische Gespräche Auskunft geben. Muslimische Geistliche genießen
> noch weniger Schutz.
Bild: Darf kein Geheimnis hüten.
BERLIN taz Die katholischen Bischöfe sind mit der geplanten BKA-Reform
immer noch nicht zufrieden. Nach wie vor sehen sie das Beichtgeheimnis
nicht ausreichend gewährleistet. Dies geht aus einem internen Papier der
SPD-Fraktion hervor, das der taz vorliegt.
Die BKA-Reform sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig auch
präventiv gegen den internationalen Terrorismus vorgehen darf, bisher war
hierfür die Landespolizei zuständig. Ein Gesetzentwurf von Innenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) will dem BKA deshalb zahlreiche präventive
Befugnisse geben, am umstrittensten ist das Recht, heimlich private
Computer auszuspähen.
Zeitweilig sah ein interner Entwurf des Innenministeriums vor, dass das BKA
heimliche Ermittlungsmaßnamen sogar gegen Geistliche, Abgeordnete und
Strafverteidiger ergreifen kann, obwohl deren Gespräche sonst als tabu
gelten. Nach Protesten der Kirche zog Schäuble diese Formulierung zurück.
Die Wohnungen und die Telefone von Geistlichen dürfen nun nicht abgehört
werden.
Dem Kommissariat der Bischöfe - so nennt sich das katholische
Verbindungsbüro zur Politik - reicht das aber nicht aus. Denn Geistliche
sollen künftig über seelsorgerische Gespräche befragt werden können und
nicht das Zeugnis verweigern dürfen - wenn "die Auskunft zur Abwehr einer
Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben
oder Freiheit einer Person erforderlich ist". So steht es in Paragraf 20c
des Gesetzentwurfs. Höflich bittet nun die Vertretung der Bischöfe darum,
auch in diesen Fällen das Beichtgeheimnis zu wahren.
Noch weniger geschützt sind die seelsorgerischen Gespräche von Imamen, denn
sie sind auch vor heimlichen Ermittlungen nicht sicher. In der Begründung
zum BKA-Gesetzentwurf heißt es, dass nur "Geistliche der
öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften" besonders geschützt sind.
Verwiesen wird dabei auf Rechtsprechung und Rechtslehre. Dort wird
tatsächliche eine strafprozessuale Schutzvorschrift für Geistliche so
ausgelegt, dass Muslime wegen ihrer wenig verrechtlichten Strukturen keine
Protektion vor staatlichen Lauschern genießen.
Die SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz und Sebastian Edathy wollen nun
diese Sätze aus der Begründung des BKA-Entwurfs streichen. Dies wäre aber
nur Kosmetik. Solange sich die Rechtsprechung nicht ändert, wären Imame
weiter Geistliche zweiter Klasse. Erforderlich wäre vielmehr eine
gesetzliche Klarstellung, etwa in der Strafprozessordnung, dass es beim
Schutz seelsorgerischer Gespräche nicht auf Struktur und staatliche
Anerkennung der Religionsgemeinschaft ankommt.
Der Entwurf zum BKA-Gesetz soll am 4. Juni im Bundeskabinett beschlossen
und anschließend im Bundestag diskutiert werden. Der AK
Vorratsdatenspeicherung hat gestern eine Online-Petition gegen die
BKA-Reform gestartet
24 May 2008
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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