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# taz.de -- Gewalt gegen Polizisten: Innenminister will härtere Strafen
> Vor dem 1. Mai streitet sich die Koalition, wie Polizisten besser
> geschützt werden können. Die Ideen haben hohen Symbolwert, Polizisten
> sind auch heute kein Freiwild.
Bild: Polizisten am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg: Zieht es sie hin zur Gewalt, od…
FREIBURG taz | CDU/CSU und FDP wollen im Strafrecht den Schutz von
Polizisten verbessern, weil die Gewalt gegen Polizeibeamte zugenommen hat.
Dies ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Da Polizisten aber auch
heute schon vor Gewalt geschützt sind, geht es nur um symbolische
Gesetzgebung.
Wer einen Polizisten mit der Faust schlägt, begeht auch heute schon eine
Körperverletzung, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. Wer
einen Polizisten mit dem Messer angreift, begeht sogar eine gefährliche
Körperverletzung. Bei einem Mordversuch an einem Polizisten droht maximal
lebenslange Haft.
Daneben bestraft das Strafgesetzbuch noch den "Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte". Wer einen Polizisten bei einer Festnahme oder einer
Personalienfeststellung bedroht oder angreift, muss mit bis zu zwei Jahren
Haft rechnen. Wenn dabei eine Waffe im Spiel war, ist der Strafrahmen sechs
Monate bis fünf Jahre. In der Regel werden Widerstand und Körperverletzung
zusammen bestraft, indem eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den
Koalitionsauftrag umsetzen und Polizisten strafrechtlich besser schützen.
Dabei soll auch die Verwendung eines "gefährlichen Werkzeugs", etwa eines
Baseballschlägers, zum erhöhten Strafrahmen beim Widerstand führen.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Wochenende, dass er dies
für völlig unzureichend hält.
In der Union werden derzeit vier weitere Verschärfungen des Strafrechts
diskutiert. So soll der Strafrahmen bei einfachem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte erhöht werden. Bayern und Sachsen schlagen in einem
Gesetzentwurf eine Erhöhung von zwei auf drei Jahre vor. In der
CDU-CSU-Bundestagsfraktion ist von fünf Jahren und einer Mindeststrafe die
Rede.
Außerdem könnte der "Widerstand" nicht nur bei Vollstreckungshandlungen
gesondert strafbar sein, sondern bei jedem Auftreten eines Polizisten in
der Öffentlichkeit, etwa bei einem Streifengang oder der Begleitung einer
Demonstration.
Um den besonderen Schutz von Polizisten symbolisch noch mehr
herauszustreichen, wird auch diskutiert, ob die "Körperverletzung von
Amtsträgern" einen eigenen Straftatbestand bekommt, zum Beispiel als
Paragraf 115 des Strafgesetzbuchs.
Doch nicht einmal in der Union ist daran gedacht, hier einen höheren
Strafrahmen als bei der Körperverletzung von Normalbürgern vorzusehen.
Schließlich sollen neben Polizisten auch Rettungssanitäter, Feuerwehrleute
und sogar Busfahrer in den Schutzbereich des "Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte" einbezogen werden.
Die Diskussion wird allerdings dadurch kompliziert, dass dieses Delikt
eigentlich gar keine strafschärfende Norm ist, sondern ein
bürgerfreundlicher Sonderfall der Nötigung. Wer Widerstand gegen Polizisten
leistet, sollte bisher milder bestraft werden, weil man die besondere
Erregung der Bürger beim Anblick der Staatsmacht verständnisvoll in
Rechnung stellte.
27 Apr 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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