# taz.de -- FDP-Staatssekretär über Polizeigewalt: "Kein Sonderstrafrecht fü… | |
> Max Stadler, FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium hält nichts | |
> von der Unions-Forderung nach schärferen Strafen bei Gewalt gegen | |
> Polizeibeamte. | |
Bild: Der Koalitionsvertrag will eine Schutzlücke beim Delikt "Widerstand gege… | |
taz: Herr Stadler, Innenminister de Maizière schlug vor, einen neuen | |
Straftatbestand "Körperverletzung gegen Polizeibeamte" einzuführen. | |
Unterstützen Sie das? | |
Max Stadler: Wer Polizisten verletzt, kann schon heute wegen | |
Körperverletzung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wer einen | |
Polizisten mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug angreift, muss | |
mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Die Strafandrohung bei | |
Körperverletzungsdelikten ist völlig ausreichend. | |
Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach sagte jüngst: "Wer einen | |
Polizeibeamten verletzt, dem drohen zwei Jahre. Das ist absolut nicht | |
nachvollziehbar." Kennt er unser Strafrecht nicht? | |
Herr Bosbach ist ein exzellenter Jurist. Er hat hier aber nur den | |
Strafrahmen für den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erwähnt. | |
Daneben gelten selbstverständlich die deutlich höheren Strafdrohungen für | |
Körperverletzungen. | |
Warum braucht man neben der Körperverletzung überhaupt noch das Delikt | |
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"? | |
Es kann auch Widerstand ohne die Verletzung von Polizisten geben, zum | |
Beispiel wenn ein Beschuldigter, der festgenommen werden soll, sich gegen | |
das Öffnen der Türe stemmt. | |
Nun soll laut Koalitionsvertrag ja der strafrechtliche Schutz von | |
Polizeibeamten verbessert werden. Was schlägt denn das Justizministerium | |
vor? | |
Wir wollen eine Schutzlücke beim Delikt "Widerstand gegen | |
Vollstreckungsbeamte" schließen. Dort gilt es als "besonders schwerer | |
Fall", wenn der Täter eine Waffe bei sich führt, um sie zu verwenden. Das | |
Gleiche soll künftig auch gelten, wenn der Täter ein "gefährliches | |
Werkzeug", etwa einen Baseballschläger, mit sich führt. | |
Früher galt doch das gefährliche Werkzeug auch schon als eine Waffe. Was | |
ist daran denn jetzt neu? | |
Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2008 entschieden, dass ein | |
Auto zwar ein gefährliches Werkzeug ist, aber keine Waffe. Deshalb wollen | |
wir die gefährlichen Werkzeuge im Widerstandsparagrafen künftig | |
ausdrücklich erwähnen. | |
Sie stellen also den Zustand wieder her, wie er bis 2008 bereits galt. | |
Wie schließen eine Schutzlücke, die nach dem Beschluss des | |
Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Da ist sich die Koalition auch | |
einig. | |
Schärfere Strafen für Gewalt gegen Polizeibeamte lehnen Sie aber ab? | |
Wir verurteilen jede Gewalt gegen Polizeibeamte. Es ist unerträglich, wenn | |
sie bei ihrer schweren Arbeit angegriffen werden. Aber die Strafrahmen sind | |
ausreichend, die Gerichte können sie ausschöpfen und auch berücksichtigen, | |
dass die Gewalt gegen Polizisten zugenommen hat. Aus generalpräventiven | |
Gründen könnten auch höhere Strafen angebracht sein. | |
Die CDU will auch Rettungssanitäter, Feuerwehrleute und Busfahrer besonders | |
schützen. | |
Wir brauchen weder zum Schutz von Polizisten noch für ande- re | |
Berufsgruppen ein Sonderstrafrecht. | |
INTERVIEW: CHRISTIAN RATH | |
29 Apr 2010 | |
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