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# taz.de -- Nach Tod von Patienten: Haftstrafe und Berufsverbot für Drogenarzt
> Ein Berliner Arzt, der zwei Patienten einen tödlichen Drogencocktail
> serviert hatte, muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das
> Landgericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Bild: Der Mediziner sei ein Verbrecher und Scharlatan. Er habe seine Patienten …
BERLIN ddp | Die Gruppentherapie mit illegalen Drogen führte direkt in den
Tod. Ein Frührentner starb noch in der Praxis in Berlin-Hermsdorf an einer
Überdosis Ecstasy, ein Student wenig später in einer Klinik. Der Arzt, der
die Drogencocktails im September 2009 gemixt und serviert hatte, muss für
vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den
51-Jährigen am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Gericht sprach zugleich ein lebenslanges Berufsverbot als
niedergelassener Arzt aus. Der Vorwurf des versuchten Mordes war in dem
Prozess fallengelassen worden. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich
unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von acht
Jahren beantragt hatte.
Der wohl einmalige Fall hatte bundesweit schockiert. Ein anderer Teilnehmer
der psycholytischen Sitzung mit bewusstseinsverändernden Drogen überlebte
nur knapp. Patienten schrien, klagten über Herzrasen. Manche zitterten und
mussten sich übergeben. Besonders tragisch: Das 59 Jahre alte Todesopfer
war trockener Alkoholiker, bei dem es laut einem Gutachten schon bei einer
früheren Sitzung Komplikationen gab.
Versuche, den 26-jährigen Studenten noch zu retten, schlugen fehl. Er starb
dann im Krankenhaus. Zwölf Männer und Frauen hatten sich an jenem 19.
September zu einer "gemeinsamen Reise" in der Praxis getroffen, die schnell
außer Kontrolle geriet.
Der Arzt hatte das "tragische Unglück" bedauert. Er habe sich wohl beim
Abwiegen der Drogen vertan und zu viel in die Gläser geschüttet, begründete
der Familienvater die Überdosis. Er habe den Menschen helfen wollen, ihre
Probleme zu lösen. Der 51-Jährige bekannte auch, die künstliche Droge LSD
selbst genommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verhalten des Arztes mit scharfen Worten
angeprangert. Der Mediziner sei ein Verbrecher und Scharlatan. Er habe
seine Patienten als Versuchskaninchen missbraucht, obwohl er die
lebensgefährlichen Folgen der unberechenbaren Droge kannte, hatte Ankläger
Matthias Weidling in seinem Plädoyer gesagt. Trotz der schockierenden
Erlebnisse hatten mehrere der Überlebenden ihren Therapeuten in dem Prozess
in Schutz genommen.
10 May 2010
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Berufsverbot
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