Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bankdaten-Abkommen: Swift abermals auf der Kippe
> Der zweite Anlauf für das Swift-Abkommen droht zu einer Niederlage für
> die Amerikaner zu werden. Die USA seien ihnen nicht genug entgegen
> gekommen, sagen EU-Parlamentarier aus relevanten Fraktionen.
Bild: Auch beim zweiten Anlauf könnte das EU-Parlament "Nein" sagen.
BRÜSSEL dpa | Das umstrittene Bankdaten-Abkommen zwischen der EU und den
USA droht auch im zweiten Anlauf im Europaparlament zu scheitern. Der
Entwurf des neuen Vertrages, den die EU-Kommission mit den USA in den
vergangenen Wochen ausgehandelt hat, sorgt bei den Abgeordneten in Brüssel
für Unmut. Führende Parlamentarier aus mehreren Fraktionen drohen nach der
Lektüre des Textes damit, den Vertrag wie bereits im Februar scheitern zu
lassen. Das Europaparlament muss dem Swift-Abkommen, das US-Fahndern im
Kampf gegen den Terrorismus Zugriff auf die Daten europäischer Bankkunden
geben soll, zustimmen.
"Die Gefahr besteht, dass das EU-Parlament ein zweites Mal 'Nein' sagen
wird", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Alexander
Alvaro, am Dienstag auf Anfrage. Die USA müssten verbindliche Zusagen zum
Datenschutz machen. "In der Substanz des Abkommens hat sich nur wenig
geändert", kritisierte auch der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht.
Das Abkommen soll amerikanischen Geheimdiensten im Kampf gegen Terroristen
erlauben, Daten von europäischen Bankkunden zu prüfen. Dabei geht es um
Name, Adresse, Empfänger und Höhe der Überweisung. Das gilt aber nur für
den Fall, dass ein Kunde Geld in Länder außerhalb der EU überweist. Die
Amerikaner wollen auf diese Weise Geldtransfers von Terroristen aufdecken.
Auch aus den großen Fraktionen des Parlaments, von Sozialisten und
Christdemokraten, kam Kritik. Sie richtet sich vor allem gegen die lange
Speicherfrist der Daten von fünf Jahren sowie dagegen, größere Pakete von
Daten ohne Einzelfallprüfung weiterzugeben. Auch das geforderte Klagerecht
für betroffene Bürger geht den Parlamentariern nicht weit genug.
Die Abgeordneten fühlen sich unter Zeitdruck: Das EU-Parlament soll nach
dem Zeitplan der EU-Kommission bereits im Juli seine Zustimmung geben. "Das
ist das größte Problem, weil das Parlament seine Kritik nicht in die neue
Verhandlungsrunde einbringen könnte", sagte Albrecht. Bis Ende Juni soll
nach Angaben der EU-Kommission ein Vertragstext vorliegen, dem das
Parlament und die EU-Minister zustimmen müssen. Das erste fertig
ausgehandelte Abkommen war im Februar am Nein des Europaparlaments
gescheitert.
9 Jun 2010
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Swift-Abkommen: Justizministerin hat Kritik eingestellt
Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger lässt dem Innenminister
beim Swift-Abkommen freie Hand. Letztes Jahr war das noch anders.
Swift-Abkommen: EU und USA haben unterzeichnet
Die EU-Kommission hat schon mal das umstrittene Swift-Abkommen
unterzeichnet. Noch fehlt die Zustimmung des Europaparlaments.
Bankdaten-Abkommen Swift: Auch Europol soll Zugriff erhalten
Der Vertrag ist unterschrieben, die EU-Kommissarin jubelt. Die Zustimmung
des EU-Parlaments aber ist längst nicht sicher. Kritik kommt von
Parlamentariern und Datenschützern.
Bankdaten-Übermittlung: Neuer Vorschlag für Swift-Abkommen
Nachdem das erste Abkommen am Widerstand des Europaparlaments gescheitert
ist, verhandeln die USA und die Europäische Union nun erneut über die
Übermittlung von Bankdaten.
Swift-Abkommen abgelehnt: Keine Bankdaten an die USA
Mit 378 gegen 196 Stimmen hat das Europaparlament das umstrittene
Swift-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA abgelehnt.
Kommentar Swift-Ablehnung: Datenschutz und Demokratie
Mit der Entscheidung gegen das Swift-Abkommen hat das EU-Parlament die
Augenhöhe gegenüber den Amerikanern hergestellt. Die europäischen
Regierungen sollten ihm danken.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.