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# taz.de -- Wegen vorzeitigen Entlassugnen: Fußfessel für Gewalt- und Sexualt…
> Inhaftierte, die aus der Sicherungsverwahrung kommen, sollen elektronisch
> überwacht werden, plant die Koalition - und reagiert damit auf ein Urteil
> des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Bild: Ein GPS-Sender am Bein soll der Polizei melden, wenn sich der Überwachte…
FREIBURG taz Die schwarz-gelbe Koalition plant die Einführung von
"elektronischen Fußfesseln" für gefährliche Straftäter, die aus der
Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Das erfuhr die taz aus
Koalitionskreisen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) wird bei der Justizministerkonferenz, die am Mittwoch und Donnerstag
in Hamburg stattfindet, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorstellen.
Anlass der Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in Straßburg aus dem letzten Dezember. Danach müssen rund 70
Straftäter, die laut Gutachten noch als gefährlich gelten, sofort aus der
Sicherungsverwahrung entlassen werden. Weitere rund 60 Personen können in
den nächsten Jahren mit einer vorzeitigen Entlassung rechnen. Straßburg
hatte bei diesen "Altfällen" die vor 1998 verurteilt wurden, die
gesetzliche Entfristung der bis dahin maximal zehnjährigen Verwahrung für
rechtswidrig erklärt.
Bisher weigert sich die Justiz noch, die rund 70 Betroffenen zu entlassen,
lange wird sie das aber nicht mehr durchhalten. Der Bundesgerichtshof hat
bereits unmissverständlich klargestellt, dass das Straßburger Urteil nicht
nur für den konkreten Kläger, sondern auch für alle Fälle gilt.
Schon im Mai hat deshalb der Stuttgarter Justizminister Ulrich Goll (FDP)
vorgeschlagen, die noch gefährlichen Männer nach ihrer Entlassung mit
elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Ein GPS-Sender am Bein solle dann
der Polizei melden, wenn sich der Überwachte zum Beispiel einem
Kindergarten oder einer Schule nähert. Solche Näherungsverbote sind heute
schon im Rahmen der Führungsaufsicht möglich, bei Verstößen droht neue Haft
bis zu drei Jahren. Die elektronische Überwachung würde nur die
Durchsetzung der Weisungen verbessern.
Die CDU/CSU-Fraktion hat vor zwei Wochen Golls Konzept in einem
Eckpunkte-Papier aufgegriffen. Inzwischen ist auch die
Bundesjustizministerin auf diese Linie eingeschwenkt. Es gibt hier also
keinen Dissens in der Koalition.
Doch selbst wenn das Strafgesetzbuch vom Bundestag wie geplant in Paragraf
68b ergänzt würde, so wäre der konkrete Schutz sehr begrenzt. Wenn sich ein
Täter einem Kindergarten nähert, würde dies nur dann automatisch der
Polizei gemeldet, wenn auch der Kindergarten mit einem entsprechenden
GPS-Gerät ausgestattet würde. Und die Länder werden vermutlich nicht alle
Kindergärten und Schulen entsprechend ausrüsten - zumal Kinder ja auch an
vielen anderen Orten zu finden sind.
21 Jun 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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