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# taz.de -- Diskussion um elektronische Fußfessel: Markige Worte, softe Vorsch…
> Innenminister de Maizière findet die Überwachung von Straftätern per
> Fußfessel als unzureichend. Diskutiert wird deshalb jetzt eine
> alternative Strafhaft mit Therapieangebot.
Bild: Fußfessel statt Gefängnis? De Maizière hält das für keine gute Lösu…
FREIBURG taz | Innenminister Thomas de Maizière und Niedersachsens
Justizminister Bernd Busemann haben am Dienstag die CDU/CSU-Forderung nach
einer Sicherungsunterbringung für gefährliche Straftäter wiederholt. Auf
dem Papier ist der Vorschlag allerdings weit weniger wirkungsvoll als
behauptet.
Anlass ist die von der Bundesregierung geplante Reform der
Sicherungsverwahrung. Derzeit sitzen rund 500 Personen in
Sicherungsverwahrung. Sie wurden nach Verbüßen ihrer Strafe nicht
entlassen, weil sie noch als gefährlich gelten. In rund 20 Fällen wurde die
Verwahrung dabei nicht im Strafurteil, sondern nachträglich während der
Haftzeit angeordnet.
Diese nachträgliche Sicherungsverwahrung will Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für zukünftige Fälle abschaffen.
Stattdessen soll häufiger als bisher schon im Strafurteil die
Sicherungsverwahrung "vorbehalten" werden. Der Straßburger Gerichtshof für
Menschenrechte verlangt einen direkten Zusammenhang zwischen Strafurteil
und Inhaftierung.
Für die Union ist die vorbehaltene Sicherungsverwahrung aber nicht
ausreichend. Sie will auch Täter erfassen, deren fortdauernde
Gefährlichkeit sich erst in der Haft herausstellt. Außerdem soll die neue
Sicherheitsunterbringung auch für rund 80 Straftäter gelten, die aufgrund
eines anderen Straßburger Urteils kurzfristig aus der Sicherungsverwahrung
entlassen werden müssen.
Laut de Maizière soll die neue Zwangsunterbringung keine Strafe, sondern
reine Prävention sein. Deshalb sollen die Betroffenen nicht im Gefängnis
bleiben, sondern in geschlossenen Heimen mit vermehrten Arbeits- und
Therapieangeboten leben. So will die Union Probleme mit dem
Rückwirkungsverbot für Strafgesetze vermeiden.
Allerdings fehlt auch beim CDU-Vorschlag der direkte Zusammenhang zum
Strafurteil. Deshalb will die Union die Sicherungsunterbringung auf zwei
enge Fälle beschränken: wenn damit eine "hinreichend konkretisierte
potenzielle Straftat" verhindert werden kann oder wenn der Täter aufgrund
"psychischer Störungen" gefährlich ist. Mit diesen Einschränkungen - die
CDU-Politiker in ihren markigen Interviews aber nie erwähnen - entspricht
der Vorschlag den Anforderungen aus Straßburg. Allerdings wird es auch so
kaum Anwendungsfälle geben. In der Regel müsste also auch die CDU auf
elektronische Fußfesseln und polizeiliche Überwachung von vermeintlich
gefährlichen Tätern setzen.
10 Aug 2010
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