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# taz.de -- Sorgerecht in der Praxis: Die Väter und ihre Pflichten
> Das größte Problem in der Praxis des Sorgerechts: Die meisten getrennten
> Väter zahlen nicht Unterhalt wie sie sollten. Andere wollen sich kümmern,
> dürfen aber nicht.
Bild: Können künftig mit richterlicher Hilfe zusammenfinden: Vater und Sohn.
BERLIN taz | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom
Dienstag, mit dem ledige Väter beim Sorgerecht verheirateten Vätern künftig
rechtlich gleichgestellt werden, wird weitgehend positiv beurteilt.
Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem
Kindeswohl entspreche, sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der
grünen Bundestagsfraktion. Das ist eine gute Nachricht für Väter,
beurteilte Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" das
Urteil.
Das Urteil sei ausgewogen und enthalte keinen Automatismus, kommentierte
Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende des Verbandes
alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): "Es ist gut, dass das Sorgerecht
nach der Geburt zunächst der Mutter übertragen wird. Und später, wenn es um
die gemeinsame Sorge geht, hat der Vater nun das Recht, diese einzuklagen,
wenn sich die Mutter dagegen sperrt." Im Alltag ist der Umgang mit der
Sorge nämlich nicht immer so klar und eindeutig - vor allem wenn es um die
Definition von Rechten und die Erfüllung von Pflichten geht.
Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen
(egal, ob sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht).
Sie organisieren die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach
Absprache und im Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage.
Es gibt aber auch viele strittige Fälle: Väter und in wenigen Fällen auch
Mütter, die keine Sorge walten lassen. 90 Prozent der insgesamt 1,6
Millionen Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen. 60 Prozent der
getrennten Väter zahlen keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt.
"Alleinerziehende Mütter mit solchen Problemen müssen geschützt werden.
Ihnen würde zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet, müssten sie im
Falle des automatischen Sorgerechts vor Gericht die alleinige Sorge erst
wieder einklagen", sagte Edith Schwab der taz. Inzwischen seien aus den
Gerichten Fälle bekannt, bei denen das zugesprochene gemeinsame Sorgerecht
wieder rückgängig gemacht wurde, weil der Vater seinen Pflichten nicht
nachkam.
Und dann gibt es Väter, die sich kümmern wollen, es aber nicht dürfen, weil
die Frauen es nicht zulassen. Studien zufolge verlieren viele Väter etwa
ein Jahr nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern. Das hat vielfach
damit zu tun, dass die Mütter den Umgang zwischen Vätern und Kindern auf
das gesetzlich vorgeschriebene Minimum beschränken.
Die Folge: Betroffene Väter geben im Kampf gegen die Mutter irgendwann auf.
Manche Väter ziehen sich dann auf die Rolle des "Zahlvaters" zurück, andere
stellen die Unterhaltszahlungen einfach ein. Die Mütter haben dann einen
Grund mehr, das Sorgerecht zu verweigern. Ein Teufelskreis, in dem die
eigentlichen Leidtragenden die Kinder sind. "Wir würden uns wünschen, dass
der Gesetzgeber Kriterien schafft, die eindeutige Voraussetzungen für die
Klagemöglichkeit von Vätern definieren", sagt Edith Schwab vom VAMV.
3 Aug 2010
## AUTOREN
Simone Schmollack
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