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# taz.de -- Mit Kind - ohne Trauschein: Mehr Rechte für ledige Väter
> Unverheiratete Paare sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht
> erhalten. Die FDP will, dass dabei auch gegen den Willen der Mutter
> entschieden werden kann
Bild: Mit dem neuen Recht auf dem Weg von der Erzeuger- zur Erzieherrolle?
Geht es nach der FDP, sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an
das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit Eckpunkte für eine
Neuregelung des Sorgerechts prüfen. Bislang haben nur verheiratete Paare
automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Paare können es aber
beantragen, also gemeinsam erklären. Die Mutter muss dem aber ausdrücklich
zustimmen.
Genau das hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im
Dezember 2009 kritisiert. Damals hatte in Straßburg ein nichtverheirateter
Vater geklagt, weil er jahrelang vergeblich um das Sorgerecht für seine
Tochter gekämpft hatte.
Nach dem Urteil des EGMR ist der Gesetzgeber in Deutschland aufgefordert,
das bestehende Recht zu reformieren, in Richtung gemeinsames Sorgerecht.
"Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen
Kinder", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der Frankfurter Allgemeinen
Sonntagszeitung. Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die "Interessen
aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch die Väter die
Chance haben, das Sorgerecht auszuüben", erklärte die Justizministerin.
Eingebaut werden soll dem Vernehmen nach eine Widerspruchslösung: Sofern
die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht, soll es beiden
Eltern automatisch nach der Geburt des Kindes zugesprochen werden. Hat die
Mutter jedoch Einwände, soll ein Familiengericht entscheiden, im Notfall
auch gegen den Willen der Mutter.
Ute Granold, CDU-Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag,
plädierte dafür, die Hürden nicht zu hoch aufzubauen. "Die häusliche
Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein",
sagte sie.
Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja
Dörner, sieht in dem FDP-Vorstoß einen Fortschritt. Es müssten jedoch
genaue Details des Papiers abgewartet werden, sagte sie zur taz: "Das
Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar.
Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Daher gibt es keinen Grund, warum
verheiratete und unverheiratete Paare beim Sorgerecht unterschiedlich
behandelt werden sollten."
Der Verein Väteraufbruch für Kinder begrüßte das Vorhaben. "Die Idee ist
richtig, es wird die Elternschaft in den Blick gerückt und nicht die
Mutterschaft", sagte Sprecher Rainer Sonnenberger gegenüber der taz. Der
Verein plädiert unter anderem dafür, dass Mütter und Väter gemeinsam Eltern
bleiben, auch wenn sie sich als Paar trennen.
Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer
Verantwortung stehlen? Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen? Wenn
sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten? Und wenn sie
über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben? Rainer
Sonnenberger: "Wir hoffen, dass mit dem gemeinsamen Sorgerecht Väter nicht
nur mehr Rechte bekommen, sondern auch stärker in die Pflicht genommen
werden."
SIMONE SCHMOLLACK
25 Jul 2010
## AUTOREN
S. Schmollack
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