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# taz.de -- Kommentar Sorgerecht für Väter: Vater ist nicht gleich Vater
> Den Vätern wird mit dem gemeinsamen Sorgerecht ein Recht garantiert, das
> ihnen zusteht. Doch die Mehrheit von ihnen muss erst noch ihre Fähigkeit
> dazu beweisen.
Die Rechtslage ist ab jetzt eindeutig: Künftig haben ledige Väter das
gleiche Recht auf ihre Kinder wie verheiratete Väter. Der Gesetzentwurf ist
zeitgemäß: Es gibt immer weniger Eheschließungen und immer mehr Paare, die
ohne Trauschein miteinander leben. Und überhaupt: Warum sollten
verheiratete und ledige Väter unterschiedlich behandelt werden? Vater ist
doch gleich Vater. Aber genau hier liegt ein Knackpunkt: Vater ist eben
nicht immer gleich Vater.
Es gibt immer mehr Männer, die sich liebevoll und ausreichend um ihren
Nachwuchs kümmern. Dieser Realität folgt der Gesetzentwurf. Es gibt aber
auch Väter, die allein aus einem Machtinstinkt heraus auf das gemeinsame
Sorgerecht pochen. Sie wollen juristisch auch dann Vater bleiben oder es
werden, selbst wenn sie es im Alltag schon lange nicht mehr sind oder es
noch nie waren. Gemeint sind all jene, die keinen oder zu wenig Unterhalt
zahlen. Laut Statistik sind das mehr als die Hälfte. Andere sehen ihre
Kinder höchstens am Wochenende und wissen dann nicht, was sie mit ihnen
machen sollen. Auch sie sind keine Ausnahme.
Zudem gibt es viele Väter, die durchaus aktive Väter sein wollen, das aber
de facto nicht hinbekommen. Sie bemerken erst nach einer Trennung, dass
gleiche Rechte auch gleiche Pflichten bedeuten.
Natürlich gibt es auch viele Mütter, die ihrer Sorgepflicht nicht
ausreichend nachkommen. Der Unterschied ist nur, dass unsere Gesellschaft
die Kindererziehung in der Vergangenheit den Frauen überantwortet hat.
Nolens volens hat sich so eine weibliche Verantwortungskultur
herausgebildet. Hier herrscht auf männlicher Seite noch Nachholbedarf. Ein
Stichwort wäre Teilzeit auch für Männer als Normalfall.
Wünschenswert wäre also, wenn der Gesetzgeber Kriterien verfasste, die
künftig in Sorgerechtsverhandlungen einbezogen werden und die die
tatsächliche Sorge für Kinder beschreiben: Verantwortung, Bindung zwischen
Kind und Elternteil, Empathie - Grundsätze also, die Eltern erst zu Eltern
machen.
Den Vätern, egal ob ledig oder verheiratet, wird mit dem gemeinsamen
Sorgerecht ein Recht garantiert, das ihnen formal und wegen des
Gleichheitsgrundsatzes zusteht. Doch so anmaßend es klingt: Die Mehrheit
der Väter muss erst noch beweisen, dass sie in der Realität mit dem neuen
Recht etwas Sinnvolles anfangen kann.
3 Aug 2010
## AUTOREN
Simone Schmollack
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