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# taz.de -- Längere AKW-Laufzeiten: Dürfen die das?
> Bevor die Meiler tatsächlich länger laufen, gilt es noch ein paar Hürden
> zu nehmen: Bundespräsident, Verfassungsgericht, neue Regierung: Sie alle
> dürfen mitreden.
Bild: Könnte die Laufzeitverlängerung theoretisch stoppen: Bundespräsident C…
BERLIN/FREIBURG taz | Wie lässt sich der von der Bundesregierung
beschlossene Ausstieg aus dem Ausstieg noch verhindern? Diese Frage
beschäftigt derzeit Opposition und Anti-Atom-Bewegung gleichermaßen. An
mehreren Stellen können die Pläne noch scheitern:
Zunächst müssen die notwendigen Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden.
Nachdem sich Fraktionsspitzen und Minister verständigt haben, ist hier aber
kein ernsthafter Widerstand mehr zu erwarten.
Fraglich ist noch, ob die EU-Kommission der Laufzeitverlängerung zustimmen
muss. Das hatte am Wochenende die Umweltorganisation Greenpeace erklärt.
EU-Energiekommissar Günther Oettinger widersprach am Montag jedoch. Zudem
würde das Verfahren dadurch vermutlich allenfalls verzögert.
Eine ernsthafte Hürde könnte der Bundesrat sein. Hier hat Schwarz-Gelb seit
der NRW-Wahl keine Mehrheit mehr. Die Regierung hat deshalb ihre Pläne so
gestaltet, dass - nach ihrer Meinung - die Länder nicht blockieren können.
Die Ministerien für Inneres und Justiz halten "moderate"
Laufzeitverlängerungen ohne Bundesrat für möglich. Ob diese Einschätzung
stimmt, wird letztlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
entschieden werden. Wenn die Änderung des Atomgesetzes ohne Zustimmung des
Bundesrats beschlossen wird, kann jedes Bundesland, aber auch ein Viertel
der Bundestagsabgeordneten dagegen klagen. Mehrere Länder haben den Gang
nach Karlsruhe angekündigt, ebenso SPD und Grüne im Bundestag. Sie halten
bei jeder Laufzeitverlängerung eine Zustimmung des Bundesrats für
erforderlich. Dabei können sie sich immerhin auf ein Gutachten von
Hans-Jürgen Papier stützen. Der ehemalige Präsident des
Bundesverfassungsgerichts hat es im Mai für Umweltminister Röttgen
erstellt.
Theoretisch könnte auch Bundespräsident Christian Wulff (CDU) die
Laufzeitverlängerung stoppen. Wenn das Verfahren der Gesetzgebung nicht
richtig eingehalten wurde, kann er die Unterschrift unter ein Gesetz
verweigern, das Gesetz tritt dann nicht in Kraft. Es wird jedoch erwartet,
dass Wulff die diffizile Prüfung dem Bundesverfassungsgericht überlässt,
weil das Grundgesetz den Fall nicht ausdrücklich regelt.
Falls das novellierte Atomgesetz schließlich doch in Kraft tritt, kann eine
neue Bundesregierung (bzw. deren Fraktionen im Bundestag) es wieder ändern.
Falls die Stromkonzerne in Erwartung der längeren Laufzeiten bereits
Investitionen in ihre Reaktoren vorgenommen haben, könnten sie gegen eine
solche Entscheidung theoretisch auf Schadenersatz klagen. Weil die
Unternehmen aber im Jahr 2000 dem Atomkonsens zugestimmt hatten und die
Opposition bereits jetzt ankündigt, am Ausstieg festzuhalten, bezweifeln
die Energiepolitiker Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Matthias Miersch (SPD)
aber, dass sich die Konzerne auf "Vertrauensschutz" berufen können.
6 Sep 2010
## AUTOREN
Chr. Rath
M. Kreutzfeldt
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