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# taz.de -- Gentests an Reagenzglas-Embryonen: CDU-Politiker fordern PID-Verbot
> Die Beschränkung von Gentests bei Embryonen auf schwerste Erbkrankheiten
> sei nicht möglich, sagen die PID-Gegner in der CDU. Sie wollen ein
> uneingeschränktes Verbot.
Bild: Eine Laborantin sucht in der Petrischale nach einer Eizelle für die kün…
BERLIN taz | Die Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der CDU
erhoffen sich gute Chancen, dass die umstrittene Embryonenselektion doch
wieder verboten wird. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli hat
deutlich gemacht, dass die bisherige Regelung nicht präzise genug ist",
sagte Patrick Sensburg, Rechtsexperte der Union.
Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert
Hüppe, und dem CDU-Europaabgeordneten Peter Liese forderte Sensburg am
Freitag in Berlin ein eindeutiges gesetzliches und unbeschränktes
PID-Verbot.
Der Bundestag müsse möglichst schnell entscheiden, ansonsten würden "Fakten
geschaffen, die nur schwer wieder zurücknehmbar sind", sagte Liese. Er
verwies darauf, dass Reproduktionskliniken jetzt schon neue Mitarbeiter
suchen, um PID anbieten zu können.
Die PID eingeschränkt nur für schwere Krankheiten zuzulassen, so wie es
auch einige Unionspolitiker fordern, hält Liese nicht für praktikabel. Die
Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Kriterien für PID immer
weiter aufgeweicht würden.
Auch eine Liste von Krankheiten, bei denen PID erlaubt werden soll, gehe an
der Realität vorbei, so Liese. Selbst Frankreich, wo von den Ländern, die
PID zugelassen haben, die strengsten Regeln gelten, sah sich außerstande
eine solche Liste aufzustellen.
Betroffene Paare hätten zudem die Möglichkeit auf die sogenannte
Polkörperdiagnostik zurückzugreifen. Diese Methode, bei der Aussagen über
die unbefruchtete Eizelle gemacht werden können, ist auch in Deutschland
legal, da dabei keine Embryonen verworfen werden. Die meisten in Frage
kommenden, schweren Erbkrankheiten können laut Liese damit ausgeschlossen
werden.
Nach den Vorstellungen der drei CDU-Politiker würde schon ein zusätzlicher
Passus in dem seit Februar 2010 gültigen Gendiagnostikgesetz ausreichen, um
PID zu verbieten. Das Embryonenschutzgesetz müsste dazu nicht extra
geändert werden.
In Gesprächen soll jetzt abgeklärt werden, ob ein entsprechender
Gruppenantrag auch von Abgeordneten der anderen Fraktionen unterstützt
werde. Anfang nächsten Jahres könnte dann vielleicht schon der Bundestag
darüber abstimmen.
Als Nächstes wird sich die CDU auf dem Landesparteitag am 6. November in
Nordrhein-Westfalen und kurz darauf auch auf dem Bundesparteitag in
Karlsruhe mit dem PID-Verbot beschäftigen müssen. Die entsprechenden
Anträge sind schon formuliert.
29 Oct 2010
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
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