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# taz.de -- Gentests mit künstlichen Embryonen: Eingeschränkt erlaubt
> Befürworter von SPD, CDU und FDP einigen sich auf einen Gesetzentwurf zur
> Präimplantationsdiagnostik. Er verbietet die Embryonentests, erlaubt aber
> Ausnahmen.
Bild: Nach Schätzungen würden 200 Paare in Deutschland jährlich die PID in A…
Gentests an künstlich erzeugten Embryonen sollen in Deutschland
grundsätzlich gesetzlich verboten werden, in Ausnahmefällen aber zulässig
sein. Darauf haben sich die drei koordinierenden Befürworter der
umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag, Peter Hintze
(CDU), Carola Reimann (SPD) und Ulrike Flach (FDP) am Montag in Berlin
verständigt. Ein entsprechender interfraktioneller Gesetzentwurf zur
Novellierung des Embryonenschutzgesetzes werde noch im Dezember an die
Abgeordneten verschickt, sagte die SPD-Politikerin Reimann. Das Parlament
soll im Frühsommer abstimmen.
Die strenge Regelung, wonach die PID nur in Einzelfällen und nach Prüfung
durch eine Ethikkommission erlaubt sein soll, erhöhe die Wahrscheinlichkeit
für eine parlamentarische Mehrheit, sagte der CDU-Politiker Hintze,
Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium: "Wir bauen eine
sehr breite Brücke, über die alle Mitglieder des Bundestags gehen können."
Erst im November hatte sich der CDU-Parteitag mit hauchdünner Mehrheit für
ein PID-Verbot ausgesprochen, die Abstimmung im Bundestag aber zur
Gewissensentscheidung erklärt. Der jetzige Vorschlag, so Hintze, nehme die
PID-Gegner mit ins Boot: "Es handelt sich um ein mildes Verbot mit
rechtfertigendem Ausnahmetatbestand."
Zulässig soll die PID sein, "wenn aufgrund der genetischen Dispositionen
der Eltern eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende
Erbkrankheit vorliegt", so Carola Reimann. Auch wenn Fehl- oder Totgeburten
drohten, sei PID erlaubt: "Wir wollen verhindern, dass Paare sehenden Auges
in einen Schwangerschaftskonflikt geraten."
Hintergrund dieser Argumentation ist ein Wertekonflikt: Werden
Erbkrankheiten während der Schwangerschaft entdeckt, dann sind in
Deutschland Spätabbrüche erlaubt - mit erheblichen psychischen wie
physischen Belastungen für die Frauen. Insofern sei es nur logisch zu
erlauben, dass diese Schwangerschaften erst gar nicht entstehen müssen.
Auf einen Krankheitenkatalog wird in dem Gesetzentwurf absichtlich
verzichtet. Eine solche Liste widerspreche der gewünschten
Einzelfallentscheidung, außerdem könne sie Paare unter Druck setzen.
Durchgeführt werden soll PID künftig einzig von Ärzten an speziellen
Zentren mit humangenetischer Beratung. Zwingende Voraussetzungen sind die
schriftliche Einwilligung der Mutter sowie ein positives Votum einer
interdisziplinären Ethikkommission. Aus Gründen der Transparenz soll die
Bundesregierung regelmäßig PID-Berichte erstellen. Nach Schätzungen würden
200 Paare in Deutschland jährlich PID in Anspruch nehmen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte die Debatte im Sommer ausgelöst:
Nach der Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen hatte der
Bundesgerichtshof die Gentests für vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz
erklärt. Bis dahin war das Parlament davon ausgegangen, dass die
Präimplantationsdiagnostik in Deutschland verboten sei.
13 Dec 2010
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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