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# taz.de -- Prozess G8-Gipfel Heiligendamm: Wasserwerfer-Opfer will Entschädig…
> Vor Gericht stellt sich nun die Frage, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern
> für das zertrümmerte Auge eines G8-Gegners Entschädigung zahlen muss.
Bild: Der Rettungssanitäter unmittelbar nach dem Wasserwerfereinsatz, der sein…
ROSTOCK taz | Drei Jahre nach einem folgenschweren Wasserwerfer-Einsatz am
Rande des G-8-Gipfels in Heiligendamm hat sich das Rostocker Landgericht am
Dienstag erstmals mit der Schmerzensgeld-Klage eines schwer verletzten
Demonstranten befasst. Der Kläger fordert unter anderem 30.000 Euro
Schmerzensgeld vom Land Mecklenburg-Vorpommern.
Steffen B. war beim Protest gegen den G-8-Gipfel im Juni 2007 vom Strahl
eines Wasserwerfers ins Gesicht getroffen worden, sein linkes Jochbein
wurde zertrümmert, das Augenlid halb abgerissen. Der Heilpraktiker und
gelernte Rettungssanitäter Steffen B. ist seither auf dem linken Auge fast
blind. Einen Rettungswagen darf er nie mehr fahren, er lebt heute von Hartz
IV.
Der Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, die Polizei für eine solche
Verletzung zur Rechenschaft zu ziehen - Probleme, die womöglich auch den
vier Demonstranten drohen, die unlängst bei einer Protestveranstaltung
gegen Stuttgart 21 von Wasserwerfern schwer an den Augen verletzt wurden.
Im Fall von Steffen B. fand ein Strafprozess gegen die Polizeibeamten, die
den Wasserwerfer bedienten, erst gar nicht statt. Die Rostocker
Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung
2009 ein und wertete den Fall als "bedauerlichen Unfall". Eine Beschwerde
gegen diese Entscheidung wies das Oberlandesgericht Rostock ebenfalls
zurück.
Ob und wann das Landgericht Steffen B. in dem Zivilprozess trotzdem noch
eine Entschädigung zuspricht, ist offen. Der Vorsitzende Richter meldete
gestern Zweifel an, ob Mecklenburg-Vorpommern überhaupt die juristische
Verantwortung für den Fall trägt. Schließlich hätten Beamte aus
Nordrhein-Westfalen damals den Wasserwerfer bedient. Nach Angaben des
Richters bestreitet Mecklenburg-Vorpommern auch, dass Steffen B. überhaupt
durch einen Wasserwerfer verletzt wurde. Eine Behauptung, die den Kläger
"wütend, aber auch traurig" macht: "Das ist unglaublich, dass die
versuchen, so billig davonzukommen", sagt er.
Allerdings ist die Polizei verpflichtet, Wasserwerfer-Einsätze zu
dokumentieren. Solches Beweismaterial hat Mecklenburg-Vorpommern bisher
nicht vorgelegt. Der Anwalt der Landesregierung erklärte, dass die
Dokumente in Nordrhein-Westfalen archiviert seien.
9 Nov 2010
## AUTOREN
Astrid Geisler
## TAGS
Schwerpunkt Stuttgart 21
Schwerpunkt Stuttgart 21
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