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# taz.de -- Urteil in Frankreich: Kampf dem schwarzen Ölgeld
> Die französische Justiz erlaubt Ermittlungen gegen drei
> zentralafrikanische Präsidenten. Es geht um möglicherweise illegal
> erworbene französische Besitztümer.
Bild: Zwei auf Augenhöhe: Nicolas Sarkozy (Frankreich) und Ali Bongo (Gabun). …
PARIS taz | Die oberste Instanz der französischen Justiz hat einen
Entscheid des Pariser Berufsgerichts kassiert, der eine Einstellung aller
Verfahren wegen sogenannter Potentatengelder aus den zentralafrikanischen
Ölstaaten Gabun, Kongo-Brazzaville und Äquatorialguinea angeordnet hatte.
Ein französischer Untersuchungsrichter darf nun in einem
Ermittlungsverfahren prüfen, ob die Herrscherfamilien Bongo (Gabun),
Sassou-Nguesso (Kongo) und Obiang (Äquatorialguinea) ihre opulenten
Besitztümer in Frankreich zu Recht oder zu Unrecht erworben haben.
Das Kassationsgericht erklärt damit eine von Transparency International in
Paris eingereichte Klage für zulässig. William Bourdon, Anwalt der
Organisation, die sich dem Kampf gegen Korruption und Plünderung der
ärmsten Staaten durch skrupellose Herrscher verschrieben hat, freut sich:
"Für jene, die bisher unbehelligt den Reichtum ihrer Länder geplündert
haben, bedeutet dies das Ende der Straflosigkeit."
Da ein Untersuchungsrichter die Ermittlungen aufgrund der Klage bereits
begonnen hatte, bevor er dann von der Staatsanwaltschaft und vom
Berufungsgericht gestoppt wurde, liegt bereits eine lange Liste von
verdächtigen Immobilien, Bankkonten und Luxuslimousinen vor.
Die Angehörigen des 2009 verstorbenen Staatschefs von Gabun, Omar Bongo,
besitzen demzufolge in Frankreich 39 Häuser und Wohnungen sowie 70
Bankkonten; das Land wird mittlerweile von Omar Bongos Sohn Ali regiert.
Von der Familie des Kongolesen Denis Sassou-Nguesso, der mit der
Bongo-Familie verschwägert ist, sind 18 Immobilien und 112 Bankkonten
bekannt. Der äquatorialguineische Präsident Teodoro Obiang Nguema hat mit
einem Bankkonto und zahlreichen Luxusautos Verdacht auf sich gelenkt.
Obiangs Anwalt Olivier Pardo erklärte, die neue Entscheidung bedeute
keineswegs, dass die französische Justiz die Vorwürfe von Transparency
International bestätige; im Fall seines Klienten liege ohnehin nichts vor.
Unangenehm ist es hingegen für die französische Staatsführung, dass sich
die Justiz nun doch mit der potenziell kriminellen Herkunft gewisser
Guthaben von befreundeten afrikanischen Herrschern befasst. Man befürchtet
in Paris diplomatische Verstimmungen und eine Verschlechterung der
Beziehungen.
Offen ist noch die Frage, inwieweit amtierende Staatschefs in Frankreich
eine Immunität genießen. Deren Angehörige jedenfalls könnten strafrechtlich
belangt werden, sofern sie nicht über diplomatische Pässe verfügen. Für
andere Staaten, die sich auch mit der Frage von "unrechtmäßig erworbenem",
ins Ausland transferiertem Eigentum oder "Potentatengeldern" befassen
müssen, kann Frankreich nun einen Präzedenzfall liefern.
10 Nov 2010
## AUTOREN
Rudolf Balmer
Rudolf Balmer
## TAGS
Äquatorial-Guinea
Gabun
Kongo
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