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# taz.de -- HIV-Positive auf dem Zahnarztstuhl: Die Hysterie der Ärzte
> Eine Zahnärztin wirft ihren Patienten aus der Praxis, als sie von seiner
> HIV-Infektion erfährt. Ein Einzelfall? Laut Aidshilfe haben viele
> Mediziner unbegründete Ängste.
Bild: ÄrztInnen sollten mit dem Ansteckungsrisiko halbwegs rational umgehen k�…
Die Stimme kommt von schräg hinten, laut und schneidend. Stefan Neumann*,
36, liegt auf dem Zahnarztstuhl, die Betäubung hat sich im Kiefer
ausgebreitet. Der kaputte Backenzahn soll gezogen werden, unter der Krone
war nichts mehr zu retten. Doch hinter ihm in der Tür steht die Zahnärztin
mit seiner Akte in der Hand und klingt empört: „Herr Neumann, das habe ich
ja gar nicht gewusst, dass Sie Aids haben. Das habe ich gerade erst
gelesen. Ich kann Sie nicht weiterbehandeln. Das ist mir viel zu
gefährlich. Ich könnte mich ja verletzen und dann stecken Sie mich auch mit
Aids an.“
Schock. Mit taubem Mund erklärt Herr Neumann, dass seine Infektion lange
bekannt sei. Dass er in Behandlung sei. Die Viruslast sei unter der
Nachweisgrenze, sie könne ja den Hausarzt anrufen. Mit den anderen
Zahnärzten der Praxis gab es nie Probleme, sie tragen schlicht den
vorgeschriebenen Hygieneschutz.
Aber Frau Dr. V. ist neu. Er solle gehen, sagt sie laut, jetzt gleich,
seine Jacke nehmen und gehen. Das Papiertuch reißt sie ihm vom Hals.
Benommen steht Neumann auf. Jetzt bemerkt er die offene Tür und die anderen
Patienten draußen im Wartebereich, die offenbar alles mitgehört haben.
Neumann taumelt aus der Praxis, draußen sacken ihm die Beine weg. Die
Betäubung wirkt.
Aids ist in vielen Fällen zur unsichtbaren Krankheit geworden. Menschen wie
Stefan Neumann leben ganz normal, mit einer gehörigen Tagesdosis
antiviraler Mittel, aber symptomfrei. Wie ansteckend sie noch sind, ist
umstritten. Die Angst vor Aids aber ist immer noch da. Und auch
medizinisches Personal hat sie.
Outen – oder nicht?
Stefan Neumann ist wütend. Es sei ja immer die Frage: Oute ich die
Infektion, oder tue ich es nicht, weil die Reaktionen unkalkulierbar sind?
Für ihn war bisher klar: Die Ärzte sollen Bescheid wissen. „Hätte Dr. V.
mir einfach erklärt, dass sie leider zu große Ängste hat und mich lieber an
einen anderen Arzt abgibt: Alles wäre in Ordnung gewesen, das kann ich
verstehen. Aber diese Demütigung? Wie sollen denn HIV-Patienten nach
solchen Erfahrungen noch ehrlich sein?“ HIV-Positive können viel erzählen
über Ängste der Umwelt, wenn sie von der Infektion erfährt. Viele erwähnen
sie deshalb so selten wie möglich.
ÄrztInnen sollten mit dem Ansteckungsrisiko halbwegs rational umgehen
können. Aber nicht selten würden HIV-Positive gesondert oder gar nicht
behandelt, erklärt Jens Ahrens von der Berliner Aidshilfe. Zahnärzte legen
HIV-Patienten gern ans Ende der Sprechstunde, weil man danach angeblich
alles besonders gründlich desinfizieren muss.
Eine Reihe von Ärzten verweigert die Behandlung ganz. Mehrmals pro Jahr
hört die Aidshilfe Beschwerden von PatientInnen, überdurchschnittlich oft
sind es Beschwerden über Zahnärzte. Aber dass eine Behandlung derart
abgebrochen wird? „Das ist schon ein besonders krasser Fall“, so Ahrens,
„Zahnärzte sollten eigentlich besser aufgeklärt sein.“
Auch die Zahnärztekammer spricht von „unbegründeten Ängsten“, die nach w…
vor in der Öffentlichkeit herrschten. „Das ist in der Ärzteschaft in
Einzelfällen nicht anders“, so Karsten Heegewaldt von der Zahnärztekammer
Berlin. Dabei sei längst bekannt, dass die üblichen hygienischen Maßnahmen
auch bei HIV völlig ausreichten.
„Es gibt ja viel ansteckendere Infektionskrankheiten wie etwa Hepatitis“,
erläutert Heegewaldt. Auch kann eine Infektion vorliegen, von der der
Patient selbst nicht weiß oder die er verschweigt. Deshalb kläre die Kammer
die Praxen regelmäßig über Hygienemaßnahmen auf. „Wer dann immer noch nic…
mit seinen Ängsten klarkommt, muss das vor der Behandlung sagen. Wir haben
für solche Fälle eine Liste mit Ärzten, die ausdrücklich bereit sind,
HIV-Patienten zu behandeln“, so Heegewaldt.
Die Ängste mancher MedizinerInnen kommen nicht ganz von ungefähr.
Handschuhe nützen nichts, wenn man sich an einer Kanüle sticht oder das
Skalpell abrutscht. Bei einer amerikanischen Untersuchung gab etwa die
Hälfte aller ÄrztInnen an, sich im vergangenen Jahr geschnitten oder
gestochen zu haben. Wenn sich dann die Vermutung ergibt, dass der Patient
eine ansteckende Krankheit hat, müssen Ärzte sich mit einer vorbeugenden
Behandlung auseinandersetzen.
Im Fall von HIV ist innerhalb von zwei Stunden eine
Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) möglich: Antiretrovirale Medikamente
sollen verhindern, dass das Virus in Wirtszellen eindringt. Aber die
Gefahr, sich überhaupt an einer HIV-Spritze zu infizieren, liegt laut
Experten nur bei unter 1 zu 100. Generell ist es selten, dass
MedizinerInnen sich im Job infizieren: Nur 1 Prozent der HIV-Positiven in
Medizinberufen hat sich laut einer US-Studie im Job infiziert.
Das Verhalten von Frau Dr. V. wirft deshalb auch rechtliche Fragen auf. Da
wäre zum einen das Berufsrecht. Ein Arzt kann zwar die Behandlung eines
Patienten ablehnen, solange kein Notfall vorliegt. Aber eine Krone vom Zahn
abheben, eine Spritze setzen und plötzlich die Behandlung abbrechen? Das
gehe nur, wenn ein „berechtigter Anlass“ besteht, so die
Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in einer schriftlichen Stellungnahme.
Ein solcher wäre etwa eine eigene Krankheit, die ein erhöhtes
Ansteckungsrisiko mit sich brächte.
Davon aber hat Frau Dr. V. nicht gesprochen. „Sie hat mich vielmehr wie ein
Kind, das bestraft gehört, aus der Praxis geschickt“, so Neumann. Ohne
„berechtigten Anlass“ wäre Dr. V.s Handeln laut KZV „als unterlassene
Hilfeleistung zu bewerten“. Auch könnte der Patient auf dem Weg des
Strafrechts eine „leichte Körperverletzung“ anzeigen, weil er in das Setzen
der Spritze nur als Teil der Behandlung eingewilligt hat. Ein findiger
Anwalt würde wohl noch das „Aussetzen einer hilflosen Person“ prüfen
lassen, heißt es bei der Aidshilfe.
Problematisch ist auch, dass Frau Dr. V. ihre Ablehnung des Patienten
lautstark in der Praxis verkündet hat. Das wäre nicht nur ein Bruch der
ärztlichen Schweigepflicht, sondern strafrechtlich auch eine Beleidigung.
Einen weiteren Ansatzpunkt sieht die Landesstelle für Gleichbehandlung: das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Laut einem Gutachten der
künftigen Verfassungsrichterin Susanne Baer von 2009 kann eine
HIV-Infektion als „Behinderung“ im Sinne des AGG interpretiert werden. Dann
wäre Neumann wegen seiner Behinderung diskriminiert worden und könnte vor
Gericht eine Entschädigung erstreiten. Ob man das AGG so auslegen kann,
müssten die Gerichte klären, einschlägige Urteile gibt es noch nicht. „Wir
würden das gern mal in einem Präzedenzfall wie diesem prüfen lassen“, sagt
Vera Egenberger vom „Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlungsfragen“.
Stefan Neumann hat sich erst einmal erholt – und den Zahn in einer anderen
Praxis ziehen lassen. Dr. V. hat sich nicht mehr gemeldet. Dafür rief der
Praxisleiter mehrmals an und entschuldigte sich wortreich. Neumann solle
doch auf jeden Fall wiederkommen, es müsse nun ja über ein Implantat als
Zahnersatz gesprochen werden. „Das kann ich mir nicht leisten“, sagte
Neumann. Er wolle mit seiner Zahnlücke weiter leben. Und auch, dass er
zunächst lieber nicht mehr in die Praxis käme. Gegenüber der taz wollte
sich Frau Dr. V. laut ihrem Anwalt nicht äußern.
Die Zahnärztekammer hat ein Schlichtungsverfahren eröffnet und Frau Dr. V.
um eine Stellungnahme gebeten. Es kann zum Disziplinarverfahren kommen, das
mit einem Verweis, einer Verwarnung oder einer Geldbuße enden könnte.
Stefan Neumann wartet eigentlich nur auf eines: eine ernst gemeinte
Entschuldigung. „Ich hätte alles verstanden, wenn es in verbindlichem Ton
gekommen wäre. Aber dieser Ton, dieser öffentliche Rauswurf, als hätte ich
ihr etwas angetan mit meiner Krankheit? Das war einfach nur demütigend.“
Bisher hat er von Dr. V. nichts gehört.
*Name geändert
1 Dec 2010
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Schwerpunkt HIV und Aids
Krankheit
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