# taz.de -- Vergewaltigungsvorwurf gegen Assange: Nein heißt Nein | |
> Der Vergewaltigungsvorwurf gegen Wikileaks-Mann Julian Assange ist | |
> juristisch nicht abwegig. Und nein, ein geplatztes Kondom gilt auch in | |
> Schweden nicht als Vergewaltigung. | |
Bild: Julian Assange soll keine Kondome mögen. Andere Menschen mögen keinen S… | |
Ein bekannter Mann wird der Vergewaltigung beschuldigt, bestreitet die Tat | |
und wirft seinerseits den mutmaßlichen Opfern vor, die Anschuldigung | |
erfunden zu haben. Die Konstellation im Fall Julian Assange erinnert | |
spontan an den Prozess des Wettermoderators Jörg Kachelmann. In beiden | |
Fällen steht Aussage gegen Aussage, und die Öffentlichkeit ist unsicher, | |
wem sie glauben soll. | |
Doch während das öffentliche Interesse an der Causa Kachelmann vor allem | |
aus Voyeurismus und Sensationslust gespeist ist, hat das Verfahren gegen | |
Assange eine enorme politische Dimension. Es ist ja kein Zufall, dass schon | |
seit Wochen Vorwürfe kursieren, die CIA stecke hinter den Anschuldigungen. | |
Wenn just in dem Moment Vergewaltigungsvorwürfe auftauchen, in dem Assanges | |
Projekt Wikileaks die USA immer wieder neu bloßstellt, ist die Frage nach | |
einem Komplott naheliegend. | |
Peinlich sind jedoch die Versuche, das mögliche Geschehen von vornherein zu | |
verharmlosen. Viele Blogger machen sich jetzt über die schwedische | |
Rechtslage lustig und finden es abwegig, dass in Schweden angeblich | |
ungeschützter Geschlechtsverkehr oder das Platzen eines Kondoms als | |
Vergewaltigung gewertet werde. Das ist natürlich Unsinn. Solche Paragrafen | |
gibt es nicht. Eine Vergewaltigung ist auch in Schweden der mit Gewalt oder | |
Drohung erzwungene Geschlechtsverkehr. | |
Es kommt also auch in Schweden darauf an, dass sich der Mann über die | |
erkennbare Ablehnung der Frau hinwegsetzt und diese zum Sex zwingt. Auf das | |
Motiv der Frau für ihre Ablehnung kommt es dabei nicht an. Ob sie den Mann | |
nicht mag, zu müde ist oder sich mit dem Partner nicht über die Verwendung | |
von Kondomen einigen kann, immer gilt: "No means No". Wenn ein Kondom | |
platzt, wie es angeblich bei Assange passiert ist, ist das natürlich noch | |
kein strafrechtliches Delikt. Wenn der Mann die Frau dann aber gegen ihren | |
erkennbaren Willen zwingt, den Sex ungeschützt fortzusetzen, dann ist das | |
sehr wohl eine Vergewaltigung. Das deutsche und das schwedische Recht | |
unterscheiden sich da nur in Nuancen. | |
Auf einem anderen Blatt steht, ob die Anschuldigungen auch der Wahrheit | |
entsprechen. Dabei ist weniger an eine CIA-Verschwörung als einen privaten | |
Racheakt zu denken. Die beiden Frauen, die Assange anschuldigen, sind wohl | |
kaum Agentinnen, sondern haben eine authentische Geschichte in der | |
schwedischen Linken. Sie waren politische Fans von Assange, auch persönlich | |
von ihm fasziniert. Selbst nach den angeblichen Vorfällen zeigten sie sich | |
noch freundschaftlich mit Assange. Anna A. soll zunächst auch noch stolze | |
Twitter-Nachrichten veröffentlicht und erst später wieder gelöscht haben. | |
Ein CIA-Konstrukt würde wohl anders aussehen. | |
Plausibler ist die Annahme, dass die Frauen sauer wurden, als sie | |
feststellten, dass Assange mit beiden geschlafen hatte. Nach unbestätigten | |
Medienberichten beklagte sich die eine Frau bei der anderen, weil sich | |
Assange nicht mehr bei ihr meldete. | |
Doch auch dann könnte strafrechtlich eine Vergewaltigung vorliegen, wenn | |
Assange eine Frau tatsächlich zum ungeschützten Sex zwang. Dass sie ihm das | |
in einer möglichen ersten Verliebtheit verziehen hat, schließt nicht aus, | |
dass sie Assanges Verhalten wenige Tage später realistisch einschätzte. Da | |
Assange aber jedenfalls nicht gewalttätig wurde, sondern "nur" ungerührt | |
den Geschlechtsverkehr fortgesetzt haben soll, könnte ein minder schwerer | |
Fall der Vergewaltigung vorliegen. | |
So lautet nach einer Meldung von [1][Zeit.de] inzwischen auch der zentrale | |
Vorwurf. Die anderen genannten Delikte – sexuelle Belästigung und Nötigung | |
– fallen gegenüber einer Vergewaltigung weniger ins Gewicht. Es kommt also | |
ganz auf die Aufklärung des Sachverhalts an. Bis dahin gilt für Assange | |
zwar die Unschuldsvermutung, die bei einem ernsten Tatverdacht und | |
Fluchtgefahr aber auch eine U-Haft nicht ausschließt. | |
Ungewöhnlich erscheint aber das Engagement, mit dem Assange jetzt in | |
England aufgestöbert wurde, nachdem man ihn zunächst ohne Vernehmung aus | |
Schweden ausreisen ließ. Dies könnte nun wirklich etwas mit dem jüngsten | |
Coup von Wikileaks zu tun haben. | |
8 Dec 2010 | |
## LINKS | |
[1] http://Zeit.de | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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