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# taz.de -- Schünemann zu Vorratsdatenspeicherung: "Das Schicksal missbrauchte…
> Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann macht Druck auf die
> Justizministerin. Man brauche die Vorratsdatenspeicherung – für den Kampf
> gegen Islamisten und gegen Kindesmissbrauch.
Bild: Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, fotografiert bei einer Land…
HAMBURG/BERLIN dpa/dapd/taz | Die FDP lässt durchblicken, für Kompromisse
bei der Vorratsdatenspeicherung offen zu sein. Ihr innen- und
rechtspolitischer Sprecher, Hartfried Wolff, sagte: "Für konstruktive
Lösungen bin ich zu haben, den Vorschlag werden wir daher gründlich
prüfen", sagte der Innen- und rechtspolitische Experte der
FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff. Bedingung sei jedoch eine
anlassbezogene Speicherung. Die Bundesjustizministerin, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), steht der Vorratsdatenspeicherung
ablehnend gegenüber. Leutheusser-Schnarrenberger setzt sich anstelle dessen
für das so genannte Quick-Freeze-Verfahren ein, eine Methode, bei der Daten
erst bei einem konkreten Anlass gespeichert und verwendet werden dürfen.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat
Leutheusser-Schnarrenberger jetzt mit dem Argument "Auch wer nicht handelt,
macht sich schuldig" angegriffen: "Obwohl die Terrorbedrohung wächst,
weigert sich die Bundesjustizministerin seit Monaten hartnäckig, die
Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen", so Schünemann in der Neuen
Osnabrücker Zeitung. Neben dem Kampf gegen "islamistische Terroristen" wäre
die Vorratsdatenspeicherung auch für den "Kampf gegen den Kindesmissbrauch"
notwendig. Schünemann, auch Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der
Länder, hielt der FDP-Ministerin Untätigkeit vor. Auch auf jüngste
Kompromisssignale des Bundesinnenministeriums habe das Justizministerium
zurückhaltend reagiert.
"Selbst wenn sie die Terrorgefahr ignoriert, muss sie doch wenigstens das
Schicksal missbrauchter Kinder berühren", klagte Schünemann und forderte
Leutheusser-Schnarrenberger zum Handeln auf. "Aufgrund dieser Schutzlücke
konnte das Bundeskriminalamt allein im Bereich der Kinderpornographie mehr
als 70 Prozent der Fälle nicht aufklären", so der niedersächsische
Innenminister. Zwar verbiete die Verfassung unverhältnismäßige Eingriffe in
die Grundrechte der Bürger. "Doch wer den Sicherheitsbehörden notwendige
Befugnisse verwehrt und Gefahren ignoriert, der handelt ebenfalls
verfassungswidrig", so Schünemann.
Das "anlasslose pauschale Speichern von Daten" sei verfassungswidrig, sagte
der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, dem
Hamburger Abendblatt. Das Bundesverfassungsgericht habe die umstrittene
Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten jedoch nicht
grundsätzlich untersagt. "Die Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate kann
unter strengen Voraussetzungen durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz
stehen, etwa wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten oder
um die Gefahrenabwehr geht." Verfassungswidrig sei jedoch "das anlasslose
pauschale Speichern von Daten".
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte am Mittwoch angekündigt,
er sei bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und
Internetverbindungsdaten, dem Umfang der Speicherung sowie möglichen
Zugriffshürden für die Strafverfolger kompromissbereit. Das
Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst bei einem konkreten Anlass
gespeichert und verwendet werden dürfen, lehnt de Maizière als
"wirkungslos" ab.
23 Dec 2010
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