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# taz.de -- Der Umgang mit Sicherungsverwahrten: Schleswig-Holstein hat "beste …
> Wie die Länder das Therapie-Unterbringungsgesetz für
> Ex-Sicherungsverwahrte umsetzen wollen. Eine taz-Umfrage.
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FREIBURG taz | Seit Jahresbeginn ist das Therapie-Unterbringungsgesetz
(ThUG) in Kraft. Wo gefährliche Ex-Sicherungsverwahrte künftig
untergebracht werden, muss nun jedes Land entscheiden. Die taz hat bei den
zuständigen Ministerien nachgefragt.
Nordrhein-Westfalen ist vom Straßburger Urteil am stärksten betroffen.
Derzeit haben 31 Altfall-Sicherungsverwahrte bereits Haft und zehn Jahre
Verwahrung abgesessen, 11 Verwahrte erreichen die Zehn-Jahres-Frist in den
nächsten drei Jahren. 16 Personen wurden bereits entlassen. In welcher
Einrichtung eine ThUG-Unterbringung stattfinden könnte, ist noch nicht
geklärt.
In Baden-Württemberg gibt es 18 EGMR-Altfälle, von denen 9 bereits
entlassen wurden. Nach dem Scheitern eines ersten Vorschlags für die
ThUG-Unterbringung denkt das Land nun über eine Kooperation mit anderen
Ländern nach.
Bayern hat 24 EGMR-Altfälle, wobei die dortige Justiz noch keinen entlassen
hat. In Hessen wurden 6 von 7 Altfällen entlassen. Beide Länder sind noch
in internen Beratungen.
Hamburg strebt eine Kooperation mit anderen Ländern an. Übergangsweise ist
eine ThUG-Unterbringung im Krankenhaus der U-Haftanstalt geplant. In einer
Hamburger Waldhütte lebt ein aus Freiburg zugezogener Ex-Verwahrter unter
Polizeischutz.
In Niedersachen (8 Altfälle) und in Rheinland-Pfalz (7 Altfälle) ist noch
niemand entlassen worden. Übergangsweise würde eine ThUG-Unterbringung im
Bereich der Psychiatrie für schuldunfähige Straftäter erfolgen.
Im Saarland lebt ein entlassener Verwahrter. Die Pläne des Landes sind noch
offen.
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 4 Altfälle. Zwei warten hinter
Gittern auf die Entscheidung. Zwei andere ließen sich "freiwillig" in einer
psychiatrischen Klinik unterbringen. Das Land hält dies auch im
Bundesvergleich für die "beste Lösung".
In Berlin gibt es 9 Altfälle, die alle noch in Haft sind. Ende Februar
werden zwei von ihnen aus der Verwahrung entlassen, aber nicht aufgrund der
EGMR-Rechtsprechung, sondern weil sie nicht mehr als akut gefährlich
gelten. Hier kommt eine ThUG-Unterbringung also nicht in Betracht.
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen haben keinen Handlungsdruck, da noch keine Altfälle zur
Entlassung anstehen.
7 Jan 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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