# taz.de -- Präventive Sicherheitsverwahrung: Straßburg weist Klage ab | |
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Die | |
> präventive Sicherheitsverwahrung in Deutschland ist rechtmäßig. | |
Bild: Präventive Sicherungsverwahrung: Laut Gerichtshof für Menschenrechte re… | |
Die präventive Sicherungsverwahrung von Straftätern verstößt nicht gegen | |
europäisches Recht. Das hat am Donnerstag der Straßburger Gerichtshof für | |
Menschenrechte (EGMR) entschieden. Ein 65-jähriger Einbrecher aus Köln | |
scheiterte mit seiner Beschwerde. | |
Der Kriminelle Eckehard G. wurde 1997 vom Landgericht Köln zu sieben Jahren | |
Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er war am | |
versuchten Einbruch in mehrere Supermärkte beteiligt. In der Bande war er | |
der Schweißer, der die Geldschränke öffnen sollte. | |
Aufgrund der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen nahm das Landgericht an, | |
dass G. einen Hang zur Begehung von Straftaten mit hohem wirtschaftlichem | |
Schaden habe. Er sei deshalb für die Gemeinschaft gefährlich und müsse auch | |
nach Verbüßung der Strafe im Gefängnis bleiben. | |
Die Sicherungsverwahrung war 1933 von den Nazis im "Gesetz gegen | |
gefährliche Gewohnheitsverbrecher" eingeführt worden. In den letzten Jahren | |
war sie vor allem bei Gewalt- und Sexualtätern verhängt worden. Derzeit | |
sitzen über 500 Personen in Sicherungsverwahrung, Tendenz stark steigend. | |
Etwa 6 Prozent der Verwahrten haben wie G. reine Vermögensdelikte begangen. | |
G. kritisierte in seiner bereits 2003 eingelegten Beschwerde, dass die | |
Sicherungsverwahrung nur der Prävention gegen unbestimmte neue Straftaten | |
diene und keine von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckte | |
Freiheitsentziehung sei. Damit hatte er aber in Straßburg keine Chance, | |
schließlich hatte der Gerichtshof erst im letzten Dezember entschieden, | |
dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland wegen ihrer strafartigen | |
Ausgestaltung als eine Form von Strafe zu bewerten ist. | |
Für den Gerichtshof war deshalb entscheidend, ob die fortdauernde | |
Verwahrung G.s noch auf der ursprünglichen strafrechtlichen Verurteilung | |
beruhte. Das war aber zweifellos der Fall, denn die Sicherungsverwahrung | |
war schon im Urteil 1997 angeordnet worden. | |
Der Gerichtshof hält die Maßnahme auch für angemessen, weil Einbrecher G. | |
keine Einsicht in das Unrecht seiner Taten zeige und Therapien verweigere. | |
"Offenbar standen keine anderen Maßnahmen zur Verfügung, um ihn wirksam an | |
der Begehung weiterer schwerer Eigentumsdelikte zu hindern", heißt es im | |
Urteil. | |
Die zehnjährige Sicherungsverwahrung G.s endet im Februar 2012. Dann muss | |
G. auf jeden Fall entlassen werden. Zum einen hat der EGMR im letzten | |
Dezember entschieden, dass bei Taten, die vor 1998 begangen wurden, die | |
Sicherungsverwahrung stets nach zehn Jahren endet, weil die unbefristete | |
Sicherungsverwahrung erst 1998 eingeführt wurde. Außerdem ist eine | |
unbefristete Verwahrung laut Gesetz nur bei Taten möglich, "durch welche | |
die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden". Das dürfte | |
für Einbrüche in Supermärkte nicht gelten. | |
G.s Rechtsanwalt will nun prüfen, ob er gegen die Entscheidung noch | |
Rechtsmittel einlegt. Angesichts der klaren Rechtslage wird das aber nichts | |
bringen. | |
21 Oct 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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