| # taz.de -- Sexualstraftäter darf überwacht werden: Gefahr für die Allgemein… | |
| > Der seit 2009 aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. wird als | |
| > weiterhin gefährlich erachtet - und deshalb dauerhaft überwacht. Die | |
| > Klage seines Bruders dagegen wurde abgewiesen. | |
| Bild: Legale 24-Stunden-Überwachung: Polizeiauto in Heinsberg vor dem Haus, in… | |
| AACHEN dpa | Ein Sexualstraftäter darf auch nach seiner Haftentlassung von | |
| der Polizei 24 Stunden am Tag überwacht werden. Der Fall des in Heinsberg | |
| wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mann galt auch | |
| nach seiner Haftentlassung als gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei | |
| seit knapp zwei Jahren observiert. Sein Bruder, bei dem der frühere | |
| Häftling heute lebt, hatte dagegen geklagt. Er fühlt sich schikaniert. | |
| Gegen das Urteil von Montag ist Berufung möglich. | |
| Das Gericht teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers nicht. | |
| Laut Gutachten sei Karl D. eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die | |
| Polizeivorschrift für die Überwachung sei rechtmäßig angewendet worden. | |
| Beklagter war das Land Nordrhein-Westfalen. Der Landrat des Kreises | |
| Heinsberg hatte als Chef der örtlichen Polizeibehörde die Bevölkerung vor | |
| Karl D. gewarnt und die Rundum-Überwachung angeordnet. | |
| Der Kläger hielt die Form der Überwachung für unrechtmäßig. "Das ist | |
| praktizierte Sicherungsverwahrung in homöopathischen Dosen", sagte Anwalt | |
| Wolfram Strauch. Es sei fraglich, ob die Voraussetzungen für die | |
| Überwachung überhaupt vorlägen. Karl D. mache eine Therapie. Möglicherweise | |
| sei er gar nicht mehr gefährlich. Die Behörden könnten ihn unauffälliger | |
| mit einer elektronischen Fußfessel und einem Handy überwachen. Das würde | |
| die übrige Familie weniger in Mitleidenschaft ziehen. | |
| Der Heinsberger Kreisdirektor Peter Decker entgegnete, der von der | |
| Überwachung mitbetroffene Bruder sei auf die Kooperationsangebote der | |
| Polizei oft nicht eingegangen. Dies führe immer wieder zu "Räuber- und- | |
| Gendarm-Spielen" mit der Polizei. Karl D. war wegen der Vergewaltigung | |
| dreier Schülerinnen zu insgesamt knapp 20 Jahren Haft verurteilt worden. | |
| Bei seiner Haftentlassung stuften ihn die Gutachter als gefährlich ein. Für | |
| eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der Bundesgerichtshof in | |
| Karlsruhe aber keine gesetzliche Grundlage. | |
| 25 Jan 2011 | |
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