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# taz.de -- Sexualstraftäter darf überwacht werden: Gefahr für die Allgemein…
> Der seit 2009 aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. wird als
> weiterhin gefährlich erachtet - und deshalb dauerhaft überwacht. Die
> Klage seines Bruders dagegen wurde abgewiesen.
Bild: Legale 24-Stunden-Überwachung: Polizeiauto in Heinsberg vor dem Haus, in…
AACHEN dpa | Ein Sexualstraftäter darf auch nach seiner Haftentlassung von
der Polizei 24 Stunden am Tag überwacht werden. Der Fall des in Heinsberg
wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mann galt auch
nach seiner Haftentlassung als gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei
seit knapp zwei Jahren observiert. Sein Bruder, bei dem der frühere
Häftling heute lebt, hatte dagegen geklagt. Er fühlt sich schikaniert.
Gegen das Urteil von Montag ist Berufung möglich.
Das Gericht teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers nicht.
Laut Gutachten sei Karl D. eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die
Polizeivorschrift für die Überwachung sei rechtmäßig angewendet worden.
Beklagter war das Land Nordrhein-Westfalen. Der Landrat des Kreises
Heinsberg hatte als Chef der örtlichen Polizeibehörde die Bevölkerung vor
Karl D. gewarnt und die Rundum-Überwachung angeordnet.
Der Kläger hielt die Form der Überwachung für unrechtmäßig. "Das ist
praktizierte Sicherungsverwahrung in homöopathischen Dosen", sagte Anwalt
Wolfram Strauch. Es sei fraglich, ob die Voraussetzungen für die
Überwachung überhaupt vorlägen. Karl D. mache eine Therapie. Möglicherweise
sei er gar nicht mehr gefährlich. Die Behörden könnten ihn unauffälliger
mit einer elektronischen Fußfessel und einem Handy überwachen. Das würde
die übrige Familie weniger in Mitleidenschaft ziehen.
Der Heinsberger Kreisdirektor Peter Decker entgegnete, der von der
Überwachung mitbetroffene Bruder sei auf die Kooperationsangebote der
Polizei oft nicht eingegangen. Dies führe immer wieder zu "Räuber- und-
Gendarm-Spielen" mit der Polizei. Karl D. war wegen der Vergewaltigung
dreier Schülerinnen zu insgesamt knapp 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Bei seiner Haftentlassung stuften ihn die Gutachter als gefährlich ein. Für
eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe aber keine gesetzliche Grundlage.
25 Jan 2011
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Schwerpunkt Überwachung
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