# taz.de -- Sexualstraftäter darf überwacht werden: Gefahr für die Allgemein… | |
> Der seit 2009 aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. wird als | |
> weiterhin gefährlich erachtet - und deshalb dauerhaft überwacht. Die | |
> Klage seines Bruders dagegen wurde abgewiesen. | |
Bild: Legale 24-Stunden-Überwachung: Polizeiauto in Heinsberg vor dem Haus, in… | |
AACHEN dpa | Ein Sexualstraftäter darf auch nach seiner Haftentlassung von | |
der Polizei 24 Stunden am Tag überwacht werden. Der Fall des in Heinsberg | |
wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mann galt auch | |
nach seiner Haftentlassung als gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei | |
seit knapp zwei Jahren observiert. Sein Bruder, bei dem der frühere | |
Häftling heute lebt, hatte dagegen geklagt. Er fühlt sich schikaniert. | |
Gegen das Urteil von Montag ist Berufung möglich. | |
Das Gericht teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers nicht. | |
Laut Gutachten sei Karl D. eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die | |
Polizeivorschrift für die Überwachung sei rechtmäßig angewendet worden. | |
Beklagter war das Land Nordrhein-Westfalen. Der Landrat des Kreises | |
Heinsberg hatte als Chef der örtlichen Polizeibehörde die Bevölkerung vor | |
Karl D. gewarnt und die Rundum-Überwachung angeordnet. | |
Der Kläger hielt die Form der Überwachung für unrechtmäßig. "Das ist | |
praktizierte Sicherungsverwahrung in homöopathischen Dosen", sagte Anwalt | |
Wolfram Strauch. Es sei fraglich, ob die Voraussetzungen für die | |
Überwachung überhaupt vorlägen. Karl D. mache eine Therapie. Möglicherweise | |
sei er gar nicht mehr gefährlich. Die Behörden könnten ihn unauffälliger | |
mit einer elektronischen Fußfessel und einem Handy überwachen. Das würde | |
die übrige Familie weniger in Mitleidenschaft ziehen. | |
Der Heinsberger Kreisdirektor Peter Decker entgegnete, der von der | |
Überwachung mitbetroffene Bruder sei auf die Kooperationsangebote der | |
Polizei oft nicht eingegangen. Dies führe immer wieder zu "Räuber- und- | |
Gendarm-Spielen" mit der Polizei. Karl D. war wegen der Vergewaltigung | |
dreier Schülerinnen zu insgesamt knapp 20 Jahren Haft verurteilt worden. | |
Bei seiner Haftentlassung stuften ihn die Gutachter als gefährlich ein. Für | |
eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der Bundesgerichtshof in | |
Karlsruhe aber keine gesetzliche Grundlage. | |
25 Jan 2011 | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Überwachungszentrum für Fußfesseln: "Russisch Roulette mit Bevölkerung" | |
Einige Bundesländer gründen ein gemeinsames Zentrum zur Überwachung von | |
Fußfesseln. Die Polizei ist dagegen. Denn die Fußfessel verhindere keine | |
neuen Straftaten. | |
Elektronische Fußfessel: Täter getürmt - oder Batterie leer? | |
Entlassene Schwerverbrecher sollen künftig mit der elektronischen Fußfessel | |
kontrolliert werden. Aber: Der eingebaute GPS-Sender muss täglich | |
aufgeladen werden. | |
Debatte Sicherungsverwahrung: Kultur des Wegschließens | |
Die Regierung hat bei der Gesetzesreform keine Vorkehrungen gegen | |
Missbrauch getroffen. Nun müssen es Bundesgerichtshof und | |
Bundesverfassungsgericht wieder hinbiegen. | |
Streit der Woche: Verhindert der Medienpranger Sexualstraftaten? | |
RTL2 will mit „Tatort Internet“ mutmaßliche Pädophile enttarnen, | |
Boulevardzeitungen spüren freigelassene Sexualstraftäter auf. Ihr erklärtes | |
Ziel: potenzielle Opfer schützen. | |
Gutachter über Sicherungsverwahrte: "Langsam auf die Freiheit vorbereiten" | |
Sicherungsverwahrte sollten in therapeutische Einrichtungen kommen, fordert | |
Gutachter Werner Platz. Ein Konzept gibt es, was fehlt, sind Geld und | |
politischer Wille. | |
Sexualstraftäter nach der Haft: Streit um Internet-Pranger | |
Unionspolitiker wollen die Aufenthaltsorte von Sexualverbrechern im | |
Internet veröffentlichen - zum Schutz der Bevölkerung. Polizei und | |
Justizministerium lehnen die Idee als rechtswidrig ab. |