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# taz.de -- Wahlrecht in der Hansestadt: 1 Hamburger, 20 Stimmen
> Zum zweiten Mal hintereinander wurde in der Hansestadt nach einem neuen
> Wahlrecht gewählt. Dabei darf ein Wahlberechtigter 20 Stimmen verteilen.
Bild: Schlange stehen in Hamburg. Bei der Vergabe von 20 Stimmen kann das Ausf�…
HAMBURG taz | Noch nie konnten die Hamburgerinnen und Hamburger ihren
Parteien so auf die Zehen treten. Bei der Wahl zur Bürgerschaft am Sonntag
galt ein neues Wahlrecht, nach dem jeder Wahlberechtigte bis zu 20 Stimmen
vergeben konnte: jeweils zehn für die Wahl der Bürgerschaft und die Wahl
der sieben Bezirksversammlungen. Damit konnten die Wähler nicht nur die
Machtverhältnisse in dem jeweiligen Gremium bestimmen, sondern auch welche
KandidatInnen ein Mandat erhalten. Die Auszählung wird sich deshalb bis zum
Mittwoch hinziehen.
Das Landes- und die Kommunalparlamente werden nach dem gleichen Modus
gewählt. Fünf Stimmen dürfen auf die Parteilisten verteilt werden: Sie
bestimmen das Sitzverhältnis im Plenum. Mit weiteren fünf Stimmen dürfen
die Direktkandidaten der Wahlkreise gewählt werden. Wer ein Wahlkreismandat
erringt, zieht auf jeden Fall ins Parlament ein. Die restlichen Sitze
werden über die Landes- oder Bezirksliste vergeben. Auch die Listen können
die Wähler beeinflussen: Wenn sie statt der Gesamtliste einzelne Kandidaten
ankreuzen, können sie diese auf der Liste nach oben wählen.
Das Wahlrecht ist das Ergebnis zweier Volksinitiativen des Vereins Mehr
Demokratie. Schon 2004 hatte dieser per Volksentscheid ein Wahlrecht
durchgesetzt, welches das Ein-Stimmen-Wahlrecht in Hamburg ablösen und den
WählerInnen mehr Einfluss verschaffen sollte. Der CDU-Senat kassierte es
2006, woraufhin der Verein Mehr Demokratie 2009 einen weiteren
Volksentscheid erzwang. Um diesen zu vermeiden, haben die
Bürgerschaftsparteien und die Initiative das geltende Wahlrecht als
Kompromiss ausgehandelt.
Kaum kalkulierbar war im Vorfeld, ob das neue Wahlrecht den Stimmenanteil
der Klein- und Kleinstparteien sowie der Einzelbewerber wesentlich erhöht.
Am Wahlabend konnten nur die Listenstimmen (Zweitstimmen) ausgezählt
werden. Ob es Überhang- und Ausgleichsmandate gibt, wird erst noch
ermittelt.
Fest steht, dass so viele wie nie die Briefwahl beantragt haben: fast 19
Prozent. Insgesamt waren rund 1,26 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen,
drei Monate nach dem Bruch der schwarz-grünen Koalition in der Hansestadt
ein neues Landesparlament zu bestimmen.
20 Feb 2011
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Wahlen
Hamburg
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