# taz.de -- UN-Resolution Libyen: "Alle notwendigen Maßnahmen" | |
> Die Libyen-Resolution ist die weitestgehende Ermächtigung zur Gewalt | |
> gegen einen Mitgliedsstaat, die der Sicherheitsrat seit dem Golfkrieg | |
> beschlossen hat. | |
Bild: Mark Lyall Grant und Susan Rice stimmen für die UN-Resolution zu Libyen. | |
GENF taz | Erst zum zweiten Mal in der 66-jährigen Geschichte der Vereinten | |
Nationen hat der Sicherheitsrat in New York den Einsatz nahezu | |
uneingeschränkter militärischer Zwangsmittel gegen ein Mitgliedsland | |
autorisiert. Mit seiner Resolution 1973 verhängte der Rat in der Nacht zum | |
Freitag eine Flugverbotszone über Libyen "zum Schutz der Zivilbevölkerung" | |
vor weiteren Angriffen der Luftstreitkräfte des Gaddafi-Regimes. | |
Darüber hinaus ermächtigte der Rat "die Mitgliedsstaaten der UNO, national | |
oder im Rahmen von Regionalorganisationen oder Bündnissen alle notwendigen | |
Maßnahmen zum Schutz von Zivilpersonen und zivilen Gebieten zu | |
ergreifen,die von einem Angriff bedroht sind, einschließlich Bengasi". | |
Das bedeutet die Autorisierung nicht nur einer Bombardierung von | |
Luftabwehrsystemen oder von libyschen Kampfflugzeugen oder -hubschraubern, | |
die die Flugverbotszone verletzen, sondern auch von Luftangriffen gegen | |
Gaddafis Regierungstruppen und ihre Panzer sowie gegen libysche Schiffe im | |
Mittelmeer. Ausdrücklich ausgeschlossen wird in der Resolution lediglich | |
die "Stationierung von Besatzungstruppen jeglicher Art auf libyschem | |
Territorium". | |
Eine ähnliche weitreichende Ermächtigung zur Kriegsführung hatte der | |
Sicherheitsrat zuvor lediglich Ende November 1990 beschlossen, als er dem | |
damaligen irakischen Diktator Saddam Hussein ein Ultimatum setzte, seine | |
Besatzungstruppen aus Kuweit bis spätestens zum 15. Januar 1991 abzuziehen. | |
Während die Ende Februar verabschiedete Sanktionsresolution 1970 gegen | |
Libyen noch einstimmig beschlossen worden war, erhielt die von Frankreich | |
eingebrachte Resolution 1973 lediglich die Unterstützung von neun weiteren | |
Ratsmitgliedern: den USA, Großbritannien, Portugal, Libanon, | |
Bosnien-Herzegowina, Kolumbien, Südafrika, Nigeria und Gabun. Die beiden | |
Vetomächte Russland und China sowie Indien, Brasilien und Deutschland | |
enthielten sich. | |
Noch bei den anfänglichen Beratungen in der Nacht zum Donnerstag hatten die | |
USA sowie die drei afrikanischen Ratsmitglieder zum Teil erhebliche | |
Bedenken vorgebracht. Doch im Laufe des Donnerstags vollzog die | |
Obama-Administration einen deutlichen Kurswechsel, nicht zuletzt unter | |
Druck des Kongresses in Washington. In der Folge stellten auch die drei | |
afrikanischen Ratsmitglieder ihre Bedenken zurück, zumal auf ihren Wunsch | |
hin noch die Stationierung von Besatzungstruppen ausdrücklich | |
ausgeschlossen wurde. | |
Der etwaige Einsatz militärischer Mittel soll in enger Kooperation mit den | |
Staaten der Arabischen Liga stattfinden, die am letzten Samstag mit der | |
Mehrheit von 17 ihrer 22 Mitgliedsstaaten die Verhängung einer | |
Flugverbotszone über Libyen gefordert hatte. Vor allem mit dieser Forderung | |
der Arabischen Liga begründete Chinas UNO-Botschafter Li Baodong, warum | |
sein Land sich trotz "weiterhin schwerwiegender Bedenken gegen den Einsatz | |
militärischer Mittel" enthalten habe, statt die Resolution durch ein Veto | |
zu verhindern. Ähnlich äußerte sich auch Russlands Botschafter Witali | |
Tschurkin. | |
Über die Ermächtigung zur Gewaltanwendung hinaus verschärfte der | |
Sicherheitsrat die bereits verhängten Sanktionen. Zudem wurden die | |
UN-Mitgliedsstaaten autorisiert, libysche Flugzeuge und Schiffe nach Waffen | |
und Söldnern zu durchsuchen sowie an der Reise von und nach Libyen zu | |
hindern. | |
18 Mar 2011 | |
## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
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Schwerpunkt Deniz Yücel | |
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