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# taz.de -- Prozess gegen "Sauerlandgruppe": Zeuge stirbt in Haft
> Ein Mann, der für den Prozess gegen die "Sauerlandgruppe" von deutschen
> Ermittlern in einem Gefängnis in Taschkent vernommen wurde, stirbt unter
> dubiosen Umständen.
Bild: Der Fall löste 2009 eine Grundsatzdebatte aus, ob deutsche Strafverfolgu…
ALMATY taz | Sherali Asisow ist tot, gestorben in einem usbekischen
Gefängnis. Im September 2008 hatte die Bundesanwaltschaft Asisow zur
Vorbereitung des Sauerlandprozesses in der Hauptstadt Taschkent noch als
Zeuge vernommen.
Asisows Tod wurde erst jetzt bekannt, als ihn sein Vater im Gefängnis
besuchen wollte. Ihm wurde mitgeteilt wurde, Asisow sei dort bereits am 5.
November 2010 an Herzversagen gestorben sei. Beim letzten Besuch im Oktober
hätte der 34-Jährige laut seiner Familie einen gesunden Eindruck gemacht.
"Die Befragung Asisows durch die Bundesanwaltschaft in Usbekistan war schon
dubios, die deutschen Behörden hätten danach die moralische Pflicht gehabt
dessen Haftbedingungen zu prüfen", sagt Rachel Denber von Human Rights
Watch. In dem zentralasiatischen Land wird laut UN "systematisch"
gefoltert.
Laut Denber seit der Tod von Häftlingen dort grundsätzlich verdächtig und
müsse immer untersucht werden.
Die Bundesanwaltschaft erklärte am Freitag von Asisows Tod nichts zu
wissen. Bei der damaligen Befragung hätten keine Hinweise auf
Gewaltanwendungen vorgelegen.
Deshalb habe "für eine eigenständige Bitte, die Haftbedingungen zu
kontrollieren, kein Veranlassung" bestanden. Auch sei Asisow kein deutscher
Staatsbürger gewesen.
Der Fall löste 2009 eine Grundsatzdebatte aus, ob deutsche
Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse aus Folterstaaten verwenden dürfen.
Medien hatten aufgedeckt, dass Mitarbeiter von Bundeskriminalamt und
Bundesanwaltschaft 2008 nach Usbekistan gereist waren und Asisow dort in
einem Gefängnis befragten.
Er gab dabei an, zwei 2007 in Deutschland verhaftete Mitglieder der
"Sauerlandgruppe" in Ausbildungslagern der Islamischen Dschihad Union im
pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet erkannt zu haben.
Asisow war bereits 2006 in Usbekistan verhaftet worden, als er angeblich
einen Anschlag auf den dortigen deutschen Luftwaffenstützpunkt Termes
geplant haben soll. Die Bundesanwaltschaft rechtfertigte seine Vernehmung,
da sie keine Zeichen von Folter bei ihm festgestellt hätte.
Die in Usbekistan gemachten Aussagen waren später für den Sauerlandprozeß
nicht mehr nötig, da die Angeklagten alle geständig waren und später zu
langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Der Verteidiger Dirk Uden, der während des Sauerlandverfahrens Fritz G.
verteidigt hatte, sieht in Asisow Tod ein gefährliches Indiz dafür, dass
die Versicherung der Bundesanwaltschaft der Usbeke sei nicht gefoltert
worden, nicht zutreffen sei.
15 Apr 2011
## AUTOREN
Marcus Bensmann
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