| # taz.de -- Prozess gegen "Sauerlandgruppe": Zeuge stirbt in Haft | |
| > Ein Mann, der für den Prozess gegen die "Sauerlandgruppe" von deutschen | |
| > Ermittlern in einem Gefängnis in Taschkent vernommen wurde, stirbt unter | |
| > dubiosen Umständen. | |
| Bild: Der Fall löste 2009 eine Grundsatzdebatte aus, ob deutsche Strafverfolgu… | |
| ALMATY taz | Sherali Asisow ist tot, gestorben in einem usbekischen | |
| Gefängnis. Im September 2008 hatte die Bundesanwaltschaft Asisow zur | |
| Vorbereitung des Sauerlandprozesses in der Hauptstadt Taschkent noch als | |
| Zeuge vernommen. | |
| Asisows Tod wurde erst jetzt bekannt, als ihn sein Vater im Gefängnis | |
| besuchen wollte. Ihm wurde mitgeteilt wurde, Asisow sei dort bereits am 5. | |
| November 2010 an Herzversagen gestorben sei. Beim letzten Besuch im Oktober | |
| hätte der 34-Jährige laut seiner Familie einen gesunden Eindruck gemacht. | |
| "Die Befragung Asisows durch die Bundesanwaltschaft in Usbekistan war schon | |
| dubios, die deutschen Behörden hätten danach die moralische Pflicht gehabt | |
| dessen Haftbedingungen zu prüfen", sagt Rachel Denber von Human Rights | |
| Watch. In dem zentralasiatischen Land wird laut UN "systematisch" | |
| gefoltert. | |
| Laut Denber seit der Tod von Häftlingen dort grundsätzlich verdächtig und | |
| müsse immer untersucht werden. | |
| Die Bundesanwaltschaft erklärte am Freitag von Asisows Tod nichts zu | |
| wissen. Bei der damaligen Befragung hätten keine Hinweise auf | |
| Gewaltanwendungen vorgelegen. | |
| Deshalb habe "für eine eigenständige Bitte, die Haftbedingungen zu | |
| kontrollieren, kein Veranlassung" bestanden. Auch sei Asisow kein deutscher | |
| Staatsbürger gewesen. | |
| Der Fall löste 2009 eine Grundsatzdebatte aus, ob deutsche | |
| Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse aus Folterstaaten verwenden dürfen. | |
| Medien hatten aufgedeckt, dass Mitarbeiter von Bundeskriminalamt und | |
| Bundesanwaltschaft 2008 nach Usbekistan gereist waren und Asisow dort in | |
| einem Gefängnis befragten. | |
| Er gab dabei an, zwei 2007 in Deutschland verhaftete Mitglieder der | |
| "Sauerlandgruppe" in Ausbildungslagern der Islamischen Dschihad Union im | |
| pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet erkannt zu haben. | |
| Asisow war bereits 2006 in Usbekistan verhaftet worden, als er angeblich | |
| einen Anschlag auf den dortigen deutschen Luftwaffenstützpunkt Termes | |
| geplant haben soll. Die Bundesanwaltschaft rechtfertigte seine Vernehmung, | |
| da sie keine Zeichen von Folter bei ihm festgestellt hätte. | |
| Die in Usbekistan gemachten Aussagen waren später für den Sauerlandprozeß | |
| nicht mehr nötig, da die Angeklagten alle geständig waren und später zu | |
| langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. | |
| Der Verteidiger Dirk Uden, der während des Sauerlandverfahrens Fritz G. | |
| verteidigt hatte, sieht in Asisow Tod ein gefährliches Indiz dafür, dass | |
| die Versicherung der Bundesanwaltschaft der Usbeke sei nicht gefoltert | |
| worden, nicht zutreffen sei. | |
| 15 Apr 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Marcus Bensmann | |
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