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# taz.de -- Krise in Syrien: UN-Menschenrechtsrat wird tagen
> Der UNO-Menschenrechtsrat wird zu einer Sondersitzung zur Lage in Syrien
> zusammen kommen. Zuvor hatte sich der UN-Sicherheitsrat nicht einigen
> können.
Bild: Protest in der syrischen Hafenstadt Banias.
GENF taz | Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf wird am Freitag dieser Woche
auf einer Sondersitzung über die Lage in Syrien beraten. Der Antrag für die
Sondersitzung wurde von den USA und weiteren 15 der 47 Mitgliedsstaaten des
Menschenrechtsrates eingereicht. Zuvor konnte sich der Sicherheitsrat in
New York in der Nacht zum Mittwoch zunächst nicht auf eine Erklärung zur
Verurteilung der exzessiven Gewaltanwendung und schweren
Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes gegen Demonstranten einigen.
Die Beratungen sollten fortgesetzt werden.
Der von den vier europäischen Ratsmitgliedern Frankreich, Großbritannien,
Deutschland und Portugal vorgelegte Entwurf für die Erklärung stieß vor
allem bei Russland und China auf Widerstand, aber auch bei Brasilien,
Indien und Südafrika auf Bedenken.
Ähnliche Kontroversen sind auch von der Sondersitzung des
Menschenrechtsrates zu erwarten. Denn unter den 16 Antragstellern - der für
eine Sondersitzung erforderlichen Drittelquote - befinden sich neben den
USA, den sieben EU-Staaten im Rat, Norwegen, der Schweiz, Japan, Südkorea
und Moldawien lediglich zwei der 13 Ratsmitglieder aus Afrika (Senegal und
Sambia), und eines aus Lateinamerika (Mexiko).
Von den arabischen Mitgliedern unterschrieb keines den Antrag. Unter den 21
weiteren UNO-Staaten außerhalb des Menschenrechtsrates, die ihre
Unterstützung für die Sondersitzung erklärt haben, sind lediglich 17
weitere EU-Staaten (es fehlen Zypern, Malta und Bulgarien), Kroatien,
Kanada, Australien und Neuseeland.
## Die Basis für die Sondersitzung zu Libyen war breiter
Damit verglichen war die Basis für die Sondersitzung des
Menschenrechtsrates zur Lage in Libyen am 25.Februar sehr viel breiter. Den
seinerzeit von der EU eingebrachten Antrag hatten 23 der 47 Ratsmitglieder
unterschrieben, darunter Katar und Jordanien sowie aus Lateinamerika neben
Mexiko auch Brasilien, Argentinien, Chile, Uruguay und Guatemala.
Unterstützt wurde der Antrag damals von 32 weiteren Staaten, darunter
Tunesien, Irak und die Türkei sowie von Palästina, das mit einem
Beobachterstatus bei der UNO vertreten ist.
Die Sondersitzung zu Libyen vom 25. Februar, auf der sich der damalige
Botschafter des Landes bei der UNO von Tripolis lossagte, endete mit einer
einstimmig verabschiedeten Resolution zur Verurteilung der bis dato von den
Polizei- und Streitkräften des Regimes begangenen
Menschenrechtsverletzungen. Der Rat setzte eine dreiköpfige Kommission ein
"zur Untersuchung aller in Libyen begangenen mutmaßlichen Verstöße gegen
internationale Menschenrechtsbestimmungen".
Das Mandat umfasst damit auch die Untersuchung mutmaßlicher
Menschenrechtsverstöße der Aufständischen. Nach langwierigen Verhandlungen
mit dem Außenministerium in der Hauptstadt Tripolis konnte die Kommission
vergangene Woche nach Libyen einreisen. Inzwischen hat sie die
Rebellenhochburg Bengasi und andere Orte besuchen können.
Aus Sicherheitsgründen wurden die Reisen, Aufenthaltsorte und Aktivitäten
der Kommission bislang geheim gehalten. Ihre Mitglieder sind der Ägypter
Cherif Bassiouni, ein emeritierter Rechtsprofessor aus Chicago, der als
Experte für Kriegsverbrechen bereits seit über 30 Jahren
Untersuchungsaufträge der UNO ausführt, der Kanadier Philippe Kirsch,
ehemals Richter am Internationalen Strafgerichtshof und dessen erster
Präsident, sowie die jordanisch-palästinensische Anwältin und
Menschenrechtsaktivistin Asma Khader.
27 Apr 2011
## AUTOREN
Andreas Zumach
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