# taz.de -- 3. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess in Stuttgart: Die taz ist schu… | |
> Die Verteidigung im Prozess gegen Milizenführer der FDLR beklagt, die taz | |
> habe die Justiz vor sich hergetrieben. Zudem sei die Gewalt der FDLR | |
> immer nur "reaktiv" gewesen. | |
Bild: Im kongolesischen Fizi sollen FDLR-Milizen eine Massenvergewaltigung durc… | |
STUTTGART taz | Im Kriegsverbrecherprozess gegen Führer der ruandischen | |
Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) vor dem | |
Oberlandesgericht Stuttgart macht die Verteidigung die taz | |
mitverantwortlich für das Zustandekommen des Verfahrens. | |
Man sei verwundert, dass eine "pressure group" aus "einem Journalisten der | |
taz, dem Ökumenischen Netz Zentralafrika und dem Pole Institute mit Sitz in | |
Goma die Bundeskanzlerin, die ehemalige Justizministerin und den | |
Generalbundesanwalt vor sich hertreiben konnte", erklärte Rechtsanwältin | |
Andrea Groß-Bölting, Verteidigerin des FDLR-Vizepräsidenten Straton Musoni, | |
am Mittwochnachmittag vor Gericht. | |
Die deutsche Justiz werde als "Marionette" des ruandischen Präsidenten Paul | |
Kagame missbraucht. Der habe Druck auf Deutschland ausgeübt. Eigentlich | |
müsste der Internationale Strafgerichtshof zuständig sein. | |
Musoni sowie FDLR-Präsident Igmnace Murwanashyaka sind wegen | |
Kriegsverbrechen von FDLR-Kämpfern in der Demokratischen Republik Kongo | |
angeklagt. Groß-Böltings Äußerungen waren Teil eines sogenannten "Opening | |
Statement", dessen Verlesung allerdings vom Vorsitzenden Richter Jürgen | |
Hettich nicht zugelassen wurde. Die Angeklagten könnten sich persönlich | |
oder über ihre Anwälte zur Sache äußern, ein "Opening Statement" sei im | |
deutschen Prozessrecht aber nicht vorgesehen, so der Richter. | |
## Antrag auf Befangenheit | |
Die Verteidigung lehnte daraufhin den gesamten 5. Strafsenat wegen | |
Befangenheit ab und verlas ihre Statements als Teil der Begründung der | |
Befangenheitsanträge. Ob diese Anträge zur Unterbrechung des Verfahrens | |
führen, ist nach Auskunft des OLG Stuttgart noch nicht klar. | |
Murwanashyakas Verteidigerin Ricarda Lang sprach von einem "Machtapparat" | |
aus Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Vereinten Nationen und | |
"unzähligen" Journalisten und Menschenrechtsorganisationen. Ihr Mandant sei | |
weder "Terrorist" noch "Rädelsführer" noch "Kriegsverbrecher" noch | |
"Völkermörder", sondern ein "ruandischer Patriot"; die FDLR sei keine | |
"ausländische terroristische Vereinigung", sondern eine | |
"politisch-militärische extraterritoriale Bürgerkriegspartei" Ruandas. Die | |
ruandischen und kongolesischen Zeugen der Anklage würden vom | |
"Unrechtsregime" in Ruanda "zu Falschaussagen erpresst". | |
Beim Zurückweisen der Anklage ließ Lang jedoch durchblicken, dass es dabei | |
eher um die politische Bewertung geht als um die Tatvorwürfe an sich. Die | |
von der FDLR ausgeübte Gewalt, "sofern sie überhaupt stattfand", sei immer | |
nur "reaktiv" gewesen: "Werden Soldaten wie die der FDLR angegriffen, haben | |
sie das Recht, sich zu verteidigen", so Lang; Zivilisten als Schutzschilde | |
einzusetzen sei ein "Kollateralschaden", und "Vergeltungsmaßnahmen sind in | |
kriegerischen Auseinandersetzungen nicht per se illegitim". | |
Die FDLR habe ihre Kämpfer aber angewiesen, sich gegenüber der Bevölkerung | |
"immer freundlich, höflich, zurückhaltend" zu verhalten. Damit bestätigte | |
die Verteidigerin indirekt zwei zentrale Punkte der Anklage: dass die FDLR | |
gewaltsame Übergriffe begeht und dass die FDLR-Führung ihren Kämpfern | |
Weisungen erteilt. | |
12 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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