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# taz.de -- 3. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess in Stuttgart: Die taz ist schu…
> Die Verteidigung im Prozess gegen Milizenführer der FDLR beklagt, die taz
> habe die Justiz vor sich hergetrieben. Zudem sei die Gewalt der FDLR
> immer nur "reaktiv" gewesen.
Bild: Im kongolesischen Fizi sollen FDLR-Milizen eine Massenvergewaltigung durc…
STUTTGART taz | Im Kriegsverbrecherprozess gegen Führer der ruandischen
Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) vor dem
Oberlandesgericht Stuttgart macht die Verteidigung die taz
mitverantwortlich für das Zustandekommen des Verfahrens.
Man sei verwundert, dass eine "pressure group" aus "einem Journalisten der
taz, dem Ökumenischen Netz Zentralafrika und dem Pole Institute mit Sitz in
Goma die Bundeskanzlerin, die ehemalige Justizministerin und den
Generalbundesanwalt vor sich hertreiben konnte", erklärte Rechtsanwältin
Andrea Groß-Bölting, Verteidigerin des FDLR-Vizepräsidenten Straton Musoni,
am Mittwochnachmittag vor Gericht.
Die deutsche Justiz werde als "Marionette" des ruandischen Präsidenten Paul
Kagame missbraucht. Der habe Druck auf Deutschland ausgeübt. Eigentlich
müsste der Internationale Strafgerichtshof zuständig sein.
Musoni sowie FDLR-Präsident Igmnace Murwanashyaka sind wegen
Kriegsverbrechen von FDLR-Kämpfern in der Demokratischen Republik Kongo
angeklagt. Groß-Böltings Äußerungen waren Teil eines sogenannten "Opening
Statement", dessen Verlesung allerdings vom Vorsitzenden Richter Jürgen
Hettich nicht zugelassen wurde. Die Angeklagten könnten sich persönlich
oder über ihre Anwälte zur Sache äußern, ein "Opening Statement" sei im
deutschen Prozessrecht aber nicht vorgesehen, so der Richter.
## Antrag auf Befangenheit
Die Verteidigung lehnte daraufhin den gesamten 5. Strafsenat wegen
Befangenheit ab und verlas ihre Statements als Teil der Begründung der
Befangenheitsanträge. Ob diese Anträge zur Unterbrechung des Verfahrens
führen, ist nach Auskunft des OLG Stuttgart noch nicht klar.
Murwanashyakas Verteidigerin Ricarda Lang sprach von einem "Machtapparat"
aus Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Vereinten Nationen und
"unzähligen" Journalisten und Menschenrechtsorganisationen. Ihr Mandant sei
weder "Terrorist" noch "Rädelsführer" noch "Kriegsverbrecher" noch
"Völkermörder", sondern ein "ruandischer Patriot"; die FDLR sei keine
"ausländische terroristische Vereinigung", sondern eine
"politisch-militärische extraterritoriale Bürgerkriegspartei" Ruandas. Die
ruandischen und kongolesischen Zeugen der Anklage würden vom
"Unrechtsregime" in Ruanda "zu Falschaussagen erpresst".
Beim Zurückweisen der Anklage ließ Lang jedoch durchblicken, dass es dabei
eher um die politische Bewertung geht als um die Tatvorwürfe an sich. Die
von der FDLR ausgeübte Gewalt, "sofern sie überhaupt stattfand", sei immer
nur "reaktiv" gewesen: "Werden Soldaten wie die der FDLR angegriffen, haben
sie das Recht, sich zu verteidigen", so Lang; Zivilisten als Schutzschilde
einzusetzen sei ein "Kollateralschaden", und "Vergeltungsmaßnahmen sind in
kriegerischen Auseinandersetzungen nicht per se illegitim".
Die FDLR habe ihre Kämpfer aber angewiesen, sich gegenüber der Bevölkerung
"immer freundlich, höflich, zurückhaltend" zu verhalten. Damit bestätigte
die Verteidigerin indirekt zwei zentrale Punkte der Anklage: dass die FDLR
gewaltsame Übergriffe begeht und dass die FDLR-Führung ihren Kämpfern
Weisungen erteilt.
12 May 2011
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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